Bemessung des Invaliditätsgrades im Wachstum, Spätfolgen an Wachstumsfugen und im Nervensystem, Fristen nach § 186 VVG und die Neubemessung nach § 188 VVG
Ein Sturz vom Klettergerüst, ein Fahrradunfall, eine Verletzung beim Sport. Bei Kindern verlaufen solche Unfälle häufig zunächst unauffällig: Der Bruch heilt, das Gipsbein kommt ab, das Kind bewegt sich wieder normal. Erst Jahre später zeigt sich, dass eine Wachstumsfuge geschädigt war und ein Bein kürzer bleibt oder ein Gelenk schief steht.
Genau darin liegt die Besonderheit. Die Fristen der privaten Unfallversicherung knüpfen an den Unfalltag an und laufen unabhängig davon, wann sich die Folgen zeigen. Wer als Elternteil abwartet, weil das Kind wieder fröhlich spielt, riskiert den Anspruch. Dieser Beitrag erklärt, wie Invalidität bei Kindern bemessen wird, welche Spätfolgen typisch sind und welche Fristen einzuhalten sind.
Wie der Invaliditätsgrad grundsätzlich ermittelt wird, erläutern wir im Beitrag zur Gliedertaxe in der Unfallversicherung.
Inhalt
- Warum Kinder in der Unfallversicherung eine eigene Betrachtung brauchen
- Bemessung der Invalidität bei Kindern
- Typische Spätfolgen bei Kindern und warum sie übersehen werden
- Fristen und Neubemessung bei Kindern
- Mitwirkung und Vorinvalidität: bei Kindern selten begründet
- Typische Ablehnungs- und Kürzungsmuster bei Kinderunfällen
- Wann lohnt sich ein Anwalt bei der Kinderunfallversicherung?
- Fazit: Bei Kindern entscheidet der Zeitpunkt der Bemessung
- FAQs zur Kinderunfallversicherung und zur Invalidität von Kindern

Warum Kinder in der Unfallversicherung eine eigene Betrachtung brauchen
Die Lücke der gesetzlichen Schülerunfallversicherung
Kinder sind über die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert, allerdings nur für Unfälle in Kindertagesstätte und Schule sowie auf den Wegen dorthin. Die überwiegende Zahl der Kinderunfälle geschieht jedoch zu Hause und in der Freizeit. Für diesen Bereich greift ausschließlich eine private Unfallversicherung, sofern eine solche besteht.
Prüfen sollten Sie daher zuerst, welcher Versicherungsschutz überhaupt eingreift. Bei einem Unfall auf dem Schulweg kommen beide Systeme in Betracht, mit unterschiedlichen Maßstäben und unterschiedlichen Fristen.
Kein Verschulden, keine Mitverschuldensprüfung
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Frage der Schuld. Die private Unfallversicherung ist eine Summenversicherung. Sie leistet unabhängig davon, ob das Kind unvorsichtig war oder ob die Aufsicht lückenhaft gewesen sein könnte. Ein Mitverschulden wird nicht geprüft und mindert die Leistung nicht.
Anders ist es bei Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, etwa gegen einen Betreiber eines Spielplatzes oder gegen einen Unfallgegner. Diese Ansprüche bestehen neben der Unfallversicherung und werden nicht angerechnet. Beide Wege sollten parallel geprüft werden.
Bemessung der Invalidität bei Kindern
Gliedertaxe und verletzte Wachstumsfugen
Die Bemessung erfolgt nach denselben Regeln wie bei Erwachsenen. Für die in der Gliedertaxe genannten Körperteile gilt der jeweilige Prozentwert, bei teilweisem Funktionsverlust der entsprechende Bruchteil. Die Besonderheit liegt nicht in der Systematik, sondern im Zeitpunkt: Eine Verletzung der Wachstumsfuge kann zunächst folgenlos erscheinen und erst im weiteren Wachstum zu einer Beinlängendifferenz, einer Achsabweichung oder einer Bewegungseinschränkung führen.
Wird der Invaliditätsgrad kurz nach dem Unfall bemessen, fällt er in diesen Fällen zu niedrig aus. Deshalb ist bei Verletzungen im Bereich der Wachstumsfugen von Anfang an auf eine Prognose und auf die spätere Überprüfung hinzuwirken, nicht auf eine schnelle abschließende Bewertung.
Bemessung außerhalb der Gliedertaxe erfolgt rein medizinisch
Sind die betroffenen Körperteile oder Funktionen nicht in der Gliedertaxe genannt, etwa bei einem Schädel-Hirn-Trauma, kommt es darauf an, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Die Bemessung erfolgt nach den Bedingungen ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
Daraus folgt ein wichtiger Punkt, der in Beratungen oft falsch dargestellt wird: Auf eine Ausbildungs- oder Berufsprognose kommt es für die Höhe des Invaliditätsgrades nicht an. Es ist unerheblich, welchen Beruf das Kind später ergriffen hätte. Bedeutung hat die Prognose an anderer Stelle, nämlich bei der Bedarfsplanung, bei der Frage einer Unfallrente und bei Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, wo der Verdienstausfall eine Rolle spielt.
Typische Spätfolgen bei Kindern und warum sie übersehen werden
Drei Gruppen von Spätfolgen prägen die Praxis:
- Wachstumsstörungen: Schäden an den Wachstumsfugen führen zu Beinlängendifferenzen, Achsfehlstellungen und Gelenkfehlbelastungen, die sich über Jahre entwickeln und spätere Eingriffe erforderlich machen.
- Narben und Weichteilschäden: Narben wachsen mit und können zu Bewegungseinschränkungen führen. Korrigierende Eingriffe sind medizinisch häufig erst nach Abschluss des Wachstums sinnvoll.
- Kognitive und neurologische Folgen: Nach einem Schädel-Hirn-Trauma zeigen sich Konzentrations-, Merkfähigkeits- und Verhaltensauffälligkeiten oft erst dann, wenn die schulischen Anforderungen steigen, also Jahre nach dem Unfall.
Alle drei Gruppen haben denselben Effekt: Der Schaden ist bei der ersten Bemessung nicht sichtbar. Dokumentieren Sie deshalb den Verlauf fortlaufend, insbesondere Wachstumskontrollen, schulische Entwicklung und Berichte behandelnder Ärzte.
Zur Erstattung späterer korrigierender Eingriffe und den dafür geltenden Fristen finden Sie Einzelheiten in unserem Beitrag zu den Leistungen der Unfallversicherung.
Fristen und Neubemessung bei Kindern
Die Fristen laufen ab dem Unfalltag
Die vertraglichen Fristen für die ärztliche Feststellung und die Geltendmachung der Invalidität gelten bei Kindern unverändert. In den gängigen Bedingungen sind das 15 Monate ab dem Unfall. Dass die endgültigen Folgen erst später erkennbar werden, verlängert diese Fristen nicht. Aus diesem Grund sollte auch bei zunächst gutem Heilungsverlauf eine ärztliche Feststellung erfolgen, wenn Spätfolgen möglich sind.
Wichtig ist außerdem die Hinweispflicht des Versicherers nach § 186 VVG. Bei einem Vertrag für fremde Rechnung, bei dem die Eltern Versicherungsnehmer und das Kind versicherte Person ist, ist zu prüfen, an wen der Hinweis auf Fristen und Obliegenheiten zu richten war. Ist er unterblieben, kann sich der Versicherer auf ein Fristversäumnis nicht berufen.
§ 188 VVG und verlängerte Neubemessungsfristen
Nach § 188 VVG können beide Seiten den Grad der Invalidität jährlich neu bemessen lassen, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall. Bei Kindern ist dieser Zeitraum häufig zu kurz, weil sich Wachstumsfolgen später zeigen.
Hier lohnt der Blick in den Vertrag: Zahlreiche Kindertarife verlängern die Neubemessungsfrist über die gesetzlichen drei Jahre hinaus. Solche Verlängerungen sind zulässig, denn § 191 VVG verbietet nur Abweichungen zum Nachteil der versicherten Person. Eine Verkürzung der Frist wäre dagegen unwirksam.
Wie eine Neubemessung im Einzelnen abläuft, erläutern wir im Beitrag zur Neubemessung in der Unfallversicherung. Notieren Sie den Ablauf der Frist und lassen Sie den Zustand vor ihrem Ende überprüfen.
Mitwirkung und Vorinvalidität: bei Kindern selten begründet
Kürzungen wegen Vorschäden sind bei Kindern deutlich schwerer zu begründen als bei Erwachsenen. Eine Kürzung wegen Mitwirkung setzt eine Krankheit oder ein Gebrechen voraus, also einen behandlungsbedürftigen regelwidrigen Zustand oder eine dauerhafte Funktionseinschränkung. Der bei Erwachsenen übliche Einwand altersentsprechender Verschleißerscheinungen greift hier nicht.
Auch ein Abzug für Vorinvalidität kommt nur in Betracht, wenn das betroffene Körperteil bereits vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt war. In Betracht kommen daher allenfalls angeborene Fehlbildungen oder Folgen eines früheren Unfalls, und auch dann nur, soweit sie dasselbe Körperteil betreffen und tatsächlich zu einer Funktionseinschränkung geführt haben.
Für beide Kürzungen trägt der Versicherer die Beweislast; für den Mitwirkungsanteil ordnet § 182 VVG dies ausdrücklich an. Widersprechen Sie einer Kürzung, die sich auf einen bloßen Bildbefund oder auf eine allgemeine Anlage stützt.
Typische Ablehnungs- und Kürzungsmuster bei Kinderunfällen
Die Muster unterscheiden sich von denen bei Erwachsenen:
- Zu frühe abschließende Bemessung: Der Invaliditätsgrad wird kurz nach Abschluss der Heilbehandlung endgültig festgesetzt, obwohl das Wachstum noch nicht abgeschlossen ist.
- Prognose ausgeblendet: Das Gutachten beschreibt den aktuellen Befund, ohne die absehbare Entwicklung an der Wachstumsfuge zu bewerten.
- Kognitive Folgen nicht erfasst: Nach einem Schädel-Hirn-Trauma wird nur der neurologische Status erhoben, ohne neuropsychologische Testung und ohne Einbeziehung der schulischen Entwicklung.
- Fristeinwand ohne Hinweisprüfung: Der Versicherer beruft sich auf die versäumte Frist, ohne darzulegen, dass er die Eltern nach § 186 VVG auf Fristen und Obliegenheiten hingewiesen hat.
- Verlängerte Neubemessungsfrist übersehen: Ein Antrag auf Neubemessung wird unter Hinweis auf die gesetzlichen drei Jahre abgelehnt, obwohl der Tarif eine längere Frist vorsieht.
- Abfindung vor Wachstumsabschluss: Angeboten wird eine Einmalzahlung mit umfassender Abgeltungsklausel, bevor die endgültigen Folgen überhaupt bewertbar sind.
Gerade das letzte Muster verdient besondere Vorsicht. Ein Vergleich beseitigt die Möglichkeit, Spätfolgen später geltend zu machen, und ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Wann lohnt sich ein Anwalt bei der Kinderunfallversicherung?
Früh und bei jeder Verletzung mit Bezug zu Wachstumsfugen, Kopf oder Nervensystem. In diesen Fällen entscheidet nicht der Befund unmittelbar nach dem Unfall, sondern die Frage, ob Prognose und spätere Überprüfung im Verfahren angelegt wurden. Wer die abschließende Bemessung zu früh akzeptiert, verliert die Möglichkeit, die tatsächlichen Folgen abzubilden.
Vier Fragen stehen im Vordergrund: Sind die vertraglichen Fristen gewahrt, und wurde nach § 186 VVG ordnungsgemäß hingewiesen? Berücksichtigt das Gutachten die absehbare Entwicklung im Wachstum? Welche Neubemessungsfrist gilt nach Ihrem Vertrag? Und ist eine angebotene Abfindung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt bewertbar?
Rechtsanwalt Jonas Schober vertritt als Patientenanwalt Versicherungsnehmer und Patienten gegenüber Versicherern, Ärzten und Kliniken. In der Kanzlei Engelhardt greifen Versicherungsrecht und Medizinrecht ineinander, was bei Verletzungen im Wachstum und bei neurologischen Folgen den Unterschied macht. Die Kanzlei vertritt aus Überzeugung ausschließlich Versicherungsnehmer und Patienten, in Regensburg, in Ostbayern und bundesweit.
Einen Überblick über die typischen Konfliktlagen finden Sie auf unserer Seite zu Problemen mit der Unfallversicherung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf: Kontaktformular | Tel.: 0941 20 600 850 | Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Bestehende Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel; die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
Fazit: Bei Kindern entscheidet der Zeitpunkt der Bemessung
Die Systematik ist dieselbe wie bei Erwachsenen, der zeitliche Ablauf ist es nicht. Die wichtigsten Punkte:
- Fristen laufen ab dem Unfalltag: Auch bei gutem Heilungsverlauf sollte die Invalidität rechtzeitig ärztlich festgestellt und angemeldet werden, wenn Spätfolgen möglich sind.
- Wachstumsfugen im Blick behalten: Beinlängendifferenzen und Achsfehlstellungen entwickeln sich über Jahre und sind bei einer frühen Bemessung nicht abgebildet.
- Bemessung ist rein medizinisch: Auf eine Ausbildungs- oder Berufsprognose kommt es für den Invaliditätsgrad nicht an. Sie ist bei Bedarfsplanung und Schadensersatz relevant, nicht bei der Bemessung.
- Neubemessungsfrist prüfen: § 188 VVG sieht drei Jahre vor. Viele Kindertarife verlängern diese Frist, was nach § 191 VVG zulässig ist. Eine Verkürzung wäre unwirksam.
- Kürzungen kritisch prüfen: Der Einwand altersentsprechender Verschleißerscheinungen greift bei Kindern nicht. Mitwirkung und Vorinvalidität muss der Versicherer beweisen.
FAQs zur Kinderunfallversicherung und zur Invalidität von Kindern
Sind Kinder nicht schon über die Schule versichert?
Die gesetzliche Schülerunfallversicherung erfasst Unfälle in Kindertagesstätte und Schule sowie auf den Wegen dorthin. Die meisten Kinderunfälle geschehen jedoch zu Hause und in der Freizeit. Für diesen Bereich greift nur eine private Unfallversicherung.
Wird die Leistung gekürzt, wenn das Kind unvorsichtig war?
Nein. Die private Unfallversicherung ist eine Summenversicherung und leistet unabhängig von einem Verschulden. Ein Mitverschulden des Kindes oder eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern wird nicht geprüft und mindert die Leistung nicht.
Wie wird die Invalidität bei einem Kind bemessen?
Nach denselben Regeln wie bei Erwachsenen: über die Gliedertaxe für die dort genannten Körperteile, sonst danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Die Bemessung erfolgt nach den Bedingungen ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
Spielt es eine Rolle, welchen Beruf das Kind später ergriffen hätte?
Für die Höhe des Invaliditätsgrades nicht, weil die Bemessung rein medizinisch erfolgt. Bedeutung hat eine Ausbildungs- oder Berufsprognose bei der Wahl der Versicherungssummen, bei der Frage einer Unfallrente und bei Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, wo der Verdienstausfall zu bewerten ist.
Warum sind Verletzungen der Wachstumsfugen so bedeutsam?
Weil sie zunächst folgenlos erscheinen können und erst im weiteren Wachstum zu einer Beinlängendifferenz, einer Achsabweichung oder einer Bewegungseinschränkung führen. Eine frühe abschließende Bemessung des Invaliditätsgrades fällt dann zu niedrig aus.
Gelten für Kinder längere Fristen zur Anmeldung?
Nein. Die vertraglichen Fristen für ärztliche Feststellung und Geltendmachung, in den gängigen Bedingungen 15 Monate ab dem Unfall, gelten unverändert. Dass die Folgen erst später erkennbar werden, verlängert sie nicht.
Was gilt, wenn der Versicherer nicht auf die Fristen hingewiesen hat?
Nach § 186 VVG hat der Versicherer nach der Anzeige des Versicherungsfalls auf Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie auf einzuhaltende Fristen hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, kann er sich auf ein Fristversäumnis nicht berufen. Bei Verträgen für fremde Rechnung ist zusätzlich zu prüfen, an wen der Hinweis zu richten war.
Kann der Invaliditätsgrad später noch angepasst werden?
Ja. Nach § 188 VVG können beide Seiten jährlich eine Neubemessung verlangen, längstens bis drei Jahre nach dem Unfall. Viele Kindertarife verlängern diese Frist. Solche Verlängerungen sind zulässig, weil § 191 VVG nur Abweichungen zum Nachteil der versicherten Person untersagt.
Sollten Eltern eine angebotene Abfindung annehmen?
Vor Abschluss des Wachstums ist besondere Vorsicht geboten. Eine umfassende Abgeltungsklausel beseitigt die Möglichkeit, Spätfolgen später geltend zu machen, und ein Widerrufsrecht besteht nicht. Vor einer Zustimmung sollte die medizinische Prognose geklärt sein.
Wann lohnt sich ein Anwalt bei einem Kinderunfall?
Besonders bei Verletzungen im Bereich der Wachstumsfugen, bei Kopfverletzungen und bei neurologischen Folgen. Ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht achtet darauf, dass Fristen gewahrt sind, dass die Prognose im Gutachten berücksichtigt wird und dass eine Neubemessung rechtzeitig verlangt wird.
