
Invaliditätsfeststellung in der Unfallversicherung: Fristen, Fehler und Ihre Rechte
Wer nach einem Unfall zu spät zur Invaliditätsfeststellung geht oder vergisst, den Anspruch rechtzeitig beim Versicherer anzumelden, riskiert, leer auszugehen. Versicherer nutzen das Fristversäumnis regelmäßig als Ablehnungsargument. Doch die Rechtsprechung des BGH und die Informationspflicht des Versicherers nach § 186 VVG schütten dieses Tor nicht immer. Fachanwalt Engelhardt erklärt, wann der Fristeinwand scheitert.









