
Geburtsschäden durch verspätete Notsectio: OLG Köln setzt neue Maßstäbe für Schmerzensgeld und Haftung
Das OLG Köln (Az. 5 U 5/24, Urteil vom 09.03.2026) bricht mit der jahrzehntelangen 20-Minuten-Regel bei der Notsectio. Verzögert die Klinik die Schnittentbindung trotz erkennbarer Gefahrenlage, drohen Haftung mit Beweislastumkehr und deutlich höhere Schmerzensgelder als bisher üblich. Was Eltern eines geschädigten Kindes aus dem Urteil konkret ableiten können, fasst der Beitrag zusammen.









