
Schonungslose Aufklärung vor Schönheitsoperationen
Bei Schönheitsoperationen gelten besonders hohe Anforderungen an die ärztliche Aufklärung. Patienten müssen umfassend und schonungslos über Risiken, mögliche Fehlresultate, Narbenbildungen, Folgeoperationen und Alternativen informiert werden. Erfolgt die Aufklärung unzureichend oder weicht der Eingriff von den getroffenen Absprachen ab, kann die Einwilligung unwirksam sein und Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld begründen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Aufklärungspflichten Ärzte vor kosmetischen Eingriffen erfüllen müssen und welche Rechte Betroffene haben.




