Wenn eine Erkrankung aufgetreten ist, die eine Berufsunfähigkeit darstellen kann, fragen sich viele Versicherte, wer entscheidet über die Berufsunfähigkeit.
Interessant kann die Antwort auf diese Frage auch dann sein, wenn man gerade eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte oder abgeschlossen hat. Schließlich ist die Feststellung der Berufsunfähigkeit der Kern dessen, was man mit der Berufsunfähigkeitsversicherung versichern möchte.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Dominik Engelhardt informiert in diesem Beitrag zu allem Wissenswerten rund um die Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Inhalt
Berufsunfähigkeit – Ihr Überblick im Versicherungsrecht
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist für viele Versicherte die wichtigste Einkommensabsicherung – und gleichzeitig eines der streitanfälligsten Felder im Versicherungsrecht. Wir vertreten als Fachanwälte für Versicherungsrecht Versicherungsnehmerinnen und -nehmer bundesweit gegenüber privaten BU-Versicherern: bei der Antragstellung, im Leistungsfall, bei Ablehnung der BU-Rente, in der Nachprüfung und vor Gericht. Eine Übersicht zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie unter Versicherungsrecht und Berufsunfähigkeitsversicherung
Auf dieser Seite erhalten Sie zunächst die Antworten auf die sieben häufigsten Fragen rund um die Feststellung der Berufsunfähigkeit. Im Anschluss vertiefen wir die wichtigsten Sub-Themen: BU bei psychischen Erkrankungen, BU bei orthopädischen Leiden und Erkrankungen des Bewegungsapparats, BU bei Krebs und chronischen Erkrankungen sowie das Antrags- und Leistungsverfahren mit Sonderfokus auf die Konstellation, dass die Versicherung nicht zahlt.
Unterschied: Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit?
Die Arbeitsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit hören sich zwar auf den ersten Blick gleich an, sind aber nicht vergleichbar. Wenn Sie beispielsweise wegen einer Erkältung zum Arzt gehen und dieser sie krank schreibt, dann sind sie arbeitsunfähig.
Zumeist sind Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nur vorübergehend. Deshalb bekommt man als Arbeitnehmer in den ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Sollte man nach diesen 6 Wochen immer noch arbeitsunfähig sein, erhält man Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Berufsunfähig ist man aber, wenn man voraussichtlich dauerhaft derart eingeschränkt ist, dass man seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Der Feststellung der Berufsunfähigkeit kann aber eine längere Krankschreibung vorausgehen.
Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit?
Unklar, wer über Ihre Berufsunfähigkeit entscheidet? Die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist entscheidend für Ihre Absicherung. Erfahren Sie, was Sie wissen müssen, und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. Lassen Sie sich kompetent beraten – rufen Sie mich an unter 0941 – 20 600 850. Jetzt informieren und Unterstützung sichern!
Was passiert, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Sollte man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben können und hat eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, ist zu prüfen, ob die Versicherung durch die vereinbarte Versicherungsleistung das entgangene Einkommen ersetzen muss. Dies kann z.B. eine monatliche Rentenleistung sein, solange man berufsunfähig ist.
Der Begriff der Berufsunfähig wird seit 2008 in § 172 Versicherungsvertragsgesetz definiert. Nach Absatz 2 ist man berufsunfähig, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Gründe für die Berufsunfähigkeit können z.B. Krankheit, Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall sein.
Stellt die Versicherung dann fest, dass eine Krankheit bzw. Erkrankung vorliegt, die eine Berufsunfähigkeit darstellt, leistet die Versicherung z.B. eine Berufsunfähigkeitsrente als Ersatz für das Einkommen, was nicht mehr durch den Beruf generiert werden kann.
Doch dabei kann es zu Problemen kommen, wenn die Versicherung die Gründe für eine Berufsunfähigkeit nicht anerkennt, oder bei der Prüfung der Ansprüche herausfinden sollte, dass die Gesundheitsfragen bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht korrekt beantwortet worden sind.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema: Gesundheitsfragen falsch beantwortet.
Wie lange muss man krank sein, bis Berufsunfähigkeit festgestellt wird?
Berufsunfähig ist man dann, wenn man seinen aktuellen Beruf nur zu maximal 50%, gemessen an der wöchentlichen Arbeitszeit, ausüben kann. Dabei gilt eine Berufsunfähigkeit erst dann als solche, wenn man ab einem Zeitraum von mehr als 6 Monaten bis auf unbestimmte Zeit unter der festgestellten Einschränkung leidet.
Berufsunfähigkeit setzt keine bestimmte Dauer der Arbeitsunfähigkeit voraus
Es reicht daher nicht, dass man lediglich 6 Monate an einer bestimmten Krankheit leidet bzw. arbeitsunfähig ist oder eine Erkrankung hat. Wenn sich erkennen lässt, dass diese in absehbarer Zeit verheilt, wie etwa ein Knochenbruch, dann liegt zwar eine Arbeitsunfähigkeit vor, aber keine Berufsunfähigkeit.
Somit lässt sich keine Zeit angeben, die man „krank“ oder arbeitsunfähig sein muss, damit eine Berufsunfähigkeit vorliegen kann. Es kommt rein auf die Zukunftsprognose an und die Frage, ob man aufgrund dieser Prognose seinen zuletzt ausgeübten Beruf noch zu mehr als 50% weiterhin ausüben kann.
Deshalb sind sowohl die Prognose über die voraussichtliche Dauerhaftigkeit sowie die gesundheitliche Einschränkung als solche und die zuletzt ausgeübte Tätigkeit entscheidend, nicht aber die Zeit, wie lange man bereits krank war. Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, stellt sich anschließend die Frage, wie lange die BU-Versicherung zahlt.
Welcher Arzt darf Berufsunfähigkeit feststellen?
Es gibt keine Vorgaben dafür, welcher Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellen kann oder nicht. Die Berufsunfähigkeit ist dabei keine Diagnose, sondern wird im Zusammenspiel mit der konkreten Erkrankung festgestellt. Die Diagnose kann der behandelnde Hausarzt oder ein Facharzt stellen.
Um überhaupt als berufsunfähig anerkannt zu werden, benötigt man ein ärztliches Schreiben, welches auch beinhalten kann, ob man akut arbeitsunfähig ist oder nicht. Der Arzt muss neben der Diagnose der Erkrankung bzw. Krankheit auch prognostizieren, ob die konkret vorliegende gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich dauerhaft ist.
Wie wird Berufsunfähigkeit geprüft?
Die Versicherung prüft, ob die gesundheitliche Einschränkung dazu führt, dass der zuletzt konkret ausgeübte Beruf auch tatsächlich nicht mehr zu mehr als 50% ausgeübt werden kann.
Das Attest des Arztes, der zumeist eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit attestieren wird, dient als Grundlage für das weitere Verfahren bei der Versicherung.
Antragstellung bei der Versicherung
Um Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, muss man einen Antrag stellen. Bei den einzelnen Versicherungen gibt es auch umfangreiche Fragebögen, die man als Antragsteller ausfüllen muss. Den Antrag, den Fragebogen, das Attest und ggf. weitere medizinische Unterlagen schickt man dann zur Versicherung.
Je umfangreicher und aussagekräftiger die Berufsunfähigkeit dokumentiert und attestiert wurde, desto erfolgreicher kann der Antrag sein. Deshalb kann es bereits an dieser Stelle sinnvoll sein, sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden, um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.
Prüfung der Versicherung
Nun wird die Versicherung prüfen, ob der Fall plausibel ist und ob Unterlagen fehlen. Ist der Vertragsabschluss noch keine 10 Jahre her, wird die Versicherung die vorvertraglichen Anzeigepflichten prüfen. Hat man z.B. bei den Gesundheitsfragen, die man vor dem Abschluss der BU-Versicherung beantworten musste, einen Fehler gemacht oder eine Erkrankung verschwiegen, kann dies bereits dazu führen, dass die Versicherung die Leistung der BU-Versicherung ablehnt.
Meistens folgt dann, wenn keine Fehler erkannt werden, die Unterlagen vollständig und plausibel sind, eine tiefere Prüfung durch die Versicherung.
Die Versicherung kann in einem solchen Fall anordnen, dass ein Gutachter den Fall prüft. Der Gutachter wird von der Versicherung benannt und auch bezahlt.
Hier erfahren Sie mehr über das Thema: Meine BU will nicht zahlen – Was kann ich tun?
Entscheidung der Versicherung
Nach der Gutachtenerstellung wird die Versicherung meist eine Entscheidung treffen. Entweder es wird anerkannt, dass Sie berufsunfähig sind und Ihre Leistung ausgezahlt wird, oder die Leistung wird abgelehnt. Wird die Leistung abgelehnt, sollten Sie sich in jedem Fall an einen Fachanwalt wenden, um gegen die Ablehnung vorzugehen.
Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?
Bei der Bestimmung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht, gibt es nicht die eine Krankheit oder Erkrankung, die immer und zwangsläufig zur Berufsunfähigkeit führt; anders als z.B. im Bereich der beruflichen Unfallversicherung, die eine Liste von Berufskrankheiten vorsieht.
Da bei der privaten BU-Versicherung aber immer eine Verbindung bzw. konkreter Ursachenzusammenhang zwischen gesundheitlicher Einschränkung und beruflicher Tätigkeit notwendig ist, ist jeder Fall individuell zu betrachten.
Aus einer Analyse des Analysehauses Morgen&Morgen (Kennzahlen rund um die Berufsunfähigkeit 2022) sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit:
- Psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten 33,51%
- Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparat 20,05%
- Krebs und bösartige Geschwülste 17,42%
- Unfälle 7,77%
- Erkrankung des Herzens und des Gefäßsystems 6,52%
- Sonstige Erkrankungen 14,70 %
Konkrete Krankheitsbilder im Detail – aus dem Bereich Berufsunfähigkeit und Psyche etwa Depression mit Gutachterstreit, rezidivierende Depression, Parkinson, Polyneuropathie und Migräne. Beim Skelett- und Bewegungsapparat behandeln wir die häufigsten Fragen zu Rückenschmerzen, Rhizarthrose, Frozen Shoulder, Osteochondrose, Spondylarthrose, Spinalkanalstenose sowie Morbus Scheuermann und Morbus Reiter. Hinzu kommen Beiträge zu Berufsunfähigkeit wegen Krebs und chronischer Darmentzündung.
BU bei psychischen Erkrankungen – die häufigste Ursache
Mit über einem Drittel aller anerkannten Leistungsfälle sind psychische und nervenbedingte Erkrankungen die mit Abstand häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Gleichzeitig sind sie der Bereich, in dem Versicherer am häufigsten Gutachterstreitigkeiten anstoßen – Diagnose, Schweregrad und Dauerhaftigkeit lassen sich bei psychischen Diagnosen schwerer objektivieren als bei vielen körperlichen Erkrankungen. Eine fundierte Beweisführung über behandelnde Fachärzte, lückenlose Therapieunterlagen und gegebenenfalls eigene Gutachter ist deshalb entscheidend.
Depression und rezidivierende Depression
Depressive Erkrankungen sind die häufigste Einzeldiagnose im psychischen BU-Spektrum. Versicherer fordern regelmäßig psychiatrische Gutachten an und prüfen kritisch die Prognose – insbesondere bei rezidivierenden Verläufen. Welche Anforderungen die Rechtsprechung an Gutachten und Nachweis stellt, beleuchten wir in Berufsunfähigkeit bei Depression: Gutachten, Versicherer und Ihre Rechte (https://www.engelhardt-rechtsanwaelte.de/berufsunfaehigkeit-bei-depression-gutachten-versicherer-und-ihre-rechte/) sowie in Berufsunfähigkeit bei rezidivierender Depression: rechtliche Einordnung und Handlungsmöglichkeiten (https://www.engelhardt-rechtsanwaelte.de/berufsunfaehigkeit-bei-rezidivierender-depression-rechtliche-einordnung-und-handlungsmoeglichkeiten/).
Parkinson, Polyneuropathie und Migräne
Auch neurologische Erkrankungen führen häufig zur Berufsunfähigkeit – sei es durch fortschreitende Bewegungsstörungen, Sensibilitäts- und Funktionsausfälle oder durch chronische Schmerzbilder. Wir haben für die wichtigsten Krankheitsbilder eigene Ratgeber aufbereitet: Berufsunfähigkeit durch Parkinson, Berufsunfähigkeit bei Polyneuropathie sowie Berufsunfähigkeit wegen Migräne.
BU bei Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats
Knapp jeder fünfte BU-Leistungsfall geht auf Erkrankungen des Bewegungsapparats zurück. Das Spektrum reicht von degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen über Gelenkverschleiß bis zu chronischen Schmerzsyndromen. Versicherer prüfen in dieser Fallgruppe besonders genau, ob die behauptete Einschränkung den Anteil von 50 % der zuletzt ausgeübten Tätigkeit erreicht – einschließlich der körperlichen Belastungsspitzen.
Rückenschmerzen, Spinalkanalstenose und Osteochondrose
Rückenleiden sind in der orthopädischen Fallgruppe der Klassiker. Welche Voraussetzungen die Rechtsprechung an die BU-Anerkennung stellt und mit welchen Hürden Sie rechnen müssen, erläutern wir in Die häufigsten Fragen zu Rückenschmerzen und Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit wegen Spinalkanalstenose und Berufsunfähigkeit bei Osteochondrose.
Spondylarthrose, Morbus Scheuermann und Morbus Reiter
Bei degenerativen oder entzündlichen Wirbelsäulenerkrankungen kommt es entscheidend auf die individuelle Funktionsdiagnostik und die berufliche Belastung an. Wir vertreten Versicherte bei Berufsunfähigkeit bei Spondylarthrose sowie bei Berufsunfähigkeit bei Morbus Scheuermann und Morbus Reiter.
Gelenkerkrankungen: Rhizarthrose und Frozen Shoulder
Erkrankungen einzelner Gelenke führen vor allem in handwerklichen, pflegenden und feinmotorisch geprägten Berufen schnell zur Berufsunfähigkeit. Lesen Sie dazu Berufsunfähigkeit bei Rhizarthrose und Berufsunfähigkeit Frozen Shoulder.
BU bei Krebserkrankungen und chronischen Erkrankungen
Krebsdiagnosen sind mit über 17 % die dritthäufigste Ursache anerkannter BU-Leistungsfälle. Anders als psychische oder orthopädische Diagnosen ist die Krebsdiagnose meist objektiv klar – die juristische Auseinandersetzung dreht sich hier häufiger um Therapiefolgen, Rezidivwahrscheinlichkeit und die Prognose über die Berufsausübung. Welche Argumentationslinien für Versicherte tragen, lesen Sie in Berufsunfähigkeit wegen Krebs: Ansprüche gegen die BU-Versicherung durchsetzen.
Chronisch-entzündliche Erkrankungen wie Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn werden in der BU-Beurteilung häufig unterschätzt. Schubartiger Verlauf, Fatigue und Therapiefolgen können die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränken. Hierzu unser Beitrag Berufsunfähigkeit bei chronischer Darmentzündung.
Wer berät bei Berufsunfähigkeit?
Das Verfahren, um bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit auch an die vereinbarte Versicherungsleistung zu gelangen, kann kompliziert sein.
Die Versicherungen versuchen häufig, die Versicherungsleistung abzulehnen. Man kann hier schon bei der Antragstellung Fehler vermeiden und sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden, der mit ihnen zusammen die passenden Unterlagen zusammenstellt und den Fragebogen korrekt ausfüllt.
Die Entscheidung der Versicherung, auch wenn diese ihren Antrag auf BU-Versicherungsleistung ablehnt, ist nicht in Stein gemeißelt.
Gegen Ablehnungen der Versicherung kann man mittels eines fach- und sachkundigen Fachanwalts für Versicherungsrecht vorgehen.
Die Erfolgsaussichten hängen von ihrem Einzelfall ab und sind zumeist sehr gut.
BU-Antrag und Leistungsprüfung – das Verfahren im Detail
Der Weg von der Diagnose bis zur ausgezahlten BU-Rente führt in der Regel über vier Stufen: Antrag, Plausibilitätsprüfung, Begutachtung und Leistungsentscheidung. Jede Stufe hat ihre Stolpersteine – und an jeder Stufe gibt es Konstellationen, in denen wir routinemäßig eingebunden werden, weil Fehler später kaum noch korrigierbar sind.
Antrag richtig stellen – Fehler im ersten Schritt vermeiden
Der Antrag auf BU-Leistung ist mehr als das Ausfüllen eines Formulars: Versicherer arbeiten mit ausführlichen Fragebögen zur Tätigkeit, zum Tagesablauf, zu Beschwerden und Behandlungen. Wer hier ungenau, unvollständig oder im Eifer des Gefechts widersprüchlich antwortet, gibt der Versicherung Argumente zur Ablehnung an die Hand. Wie Sie das vermeiden, beschreibt unser Leitfaden BU-Rente beantragen.
Vorvertragliche Anzeigepflicht und Gesundheitsfragen
Innerhalb der ersten zehn Vertragsjahre prüft der Versicherer im Leistungsfall die vorvertraglichen Anzeigepflichten – also die Gesundheitsfragen aus dem Antrag. Auch unbewusste Lücken in den Antworten können hier zu Anfechtung, Rücktritt oder Vertragsanpassung führen. Welche Zeiträume gelten, was als Verschulden zählt und wie Sie darauf reagieren, lesen Sie in Zeiträume und Gesundheitsfragen und Gesundheitsfragen falsch beantwortet
Wann beginnt die Leistung – und wie lange wird sie gezahlt?
Zwei der häufigsten Fragen unserer Mandantinnen und Mandanten betreffen den Leistungsbeginn und die Leistungsdauer. Beides regelt die jeweilige Versicherungsbedingung. Eine kompakte Übersicht bieten Ab wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? und Wie lange muss meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen?. Wenn die Anerkennung steht, geht es um die zuverlässige Auszahlung.
BU-Versicherung zahlt nicht – was tun?
Wenn die Versicherung Ihren Antrag ablehnt, die Leistung kürzt oder mit der Begründung der Nachprüfung wieder einstellt, ist schnelles Handeln wichtig. Die Klagefrist von sechs Monaten nach förmlicher Ablehnung muss aktiv gewahrt werden – wer untätig bleibt, riskiert den endgültigen Anspruchsverlust. Typische Ablehnungsgründe sind: angebliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, gutachterlich „nicht ausreichend“ festgestellte Berufsunfähigkeit, abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten oder formale Mängel im Antrag. Wir prüfen jede Ablehnung systematisch: Bedingungen, Sachverhalt, Gutachten und Aktenlage.
Vertiefend zu Ablehnung und Vorgehen finden Sie unsere Beiträge Meine BU will nicht zahlen – was kann ich tun? und BU-Rente wird nicht gezahlt. Wir verhandeln zunächst außergerichtlich; wenn die Versicherung nicht einlenkt, setzen wir die Ansprüche gerichtlich durch.
Fazit
Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeit bedeutet vorübergehende Einschränkung, z.B. durch eine Erkältung.
- Berufsunfähigkeit bedeutet dauerhafte Einschränkung, die es unmöglich macht, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.
Gesundheitliche Gründe und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Es wird geprüft, ob die Versicherung das entgangene Einkommen ersetzen muss.
- Berufsunfähigkeit ist nach § 172 VVG definiert: Man kann den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mehr als 50% ausüben.
Feststellung der Berufsunfähigkeit
- Es ist keine bestimmte Dauer der Arbeitsunfähigkeit erforderlich.
- Die Entscheidung basiert auf einer Zukunftsprognose und der gesundheitlichen Einschränkung.
Ärztliche Feststellung
- Es ist kein spezieller Arzt erforderlich.
- Ein ärztliches Schreiben und eine Prognose zur Dauerhaftigkeit der Einschränkung sind notwendig.
Prüfung durch Versicherung
- Antragstellung erfolgt mit Attest und weiteren medizinischen Unterlagen.
- Die Versicherung prüft die Plausibilität der Angaben und setzt eventuell einen Gutachter ein.
Häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit
- Psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten
- Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats
- Krebs und bösartige Geschwülste
- Unfälle
- Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems
Beratung bei Berufsunfähigkeit
- Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren.
- Ein Fachanwalt kann bei der Antragstellung unterstützen und bei Ablehnungen der Versicherung rechtlich vorgehen.
Entscheidung der Versicherung
- Die Versicherung kann die Berufsunfähigkeit anerkennen oder ablehnen.
- Bei Ablehnung sind rechtliche Schritte möglich.
Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung – warum spezialisierte Beratung zählt
Das BU-Recht ist eine eigene Welt: spezielle Versicherungsbedingungen, ständige Rechtsprechungsentwicklung, hohe Anforderungen an medizinische Beweisführung und ein Gegenspieler – die Versicherung – mit eigener Rechtsabteilung und routinierten Sachverständigen. Eine Vertretung durch einen auf BU spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht gleicht diese Ungleichheit aus. Wir kennen die Argumentationsmuster der großen Versicherer, wissen, welche Gutachter in welcher Fachrichtung kompetent und unabhängig urteilen, und führen die notwendigen Verfahren mit der nötigen Hartnäckigkeit.
Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit: Sind Fragen zum Thema offengeblieben?
Rufen Sie mich einfach an unter 0941 – 99 238 3690 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@engelhardt-rechtsanwalt.de. Ich unterstütze Sie gerne!
Bilderquellennachweise: © Andriy Popov | Panthermedia
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeit
Wie hoch ist die BU-Rente in der Regel?
Die Höhe der BU-Rente richtet sich nach dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Betrag – es gibt keinen gesetzlichen Mindest- oder Höchstwert. Üblich sind monatliche Rentenleistungen zwischen 1.000 € und 4.000 €. Empfehlenswert ist eine Absicherung in Höhe von 70–80 % des Nettoeinkommens, damit Lebensstandard und laufende Verpflichtungen gedeckt bleiben. Die tatsächliche Auszahlung beginnt rückwirkend ab dem in den Bedingungen genannten Stichtag.
Was bedeutet abstrakte Verweisung – und gilt sie noch?
Bei der abstrakten Verweisung kann der Versicherer Sie auf eine andere zumutbare Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten – auch wenn Sie diese nicht ausüben. Moderne BU-Verträge schließen die abstrakte Verweisung ausdrücklich aus, ältere Verträge (insbesondere vor 2001) enthalten sie häufig noch. Ob Ihr Vertrag betroffen ist, klären wir in der Erstprüfung der Bedingungen.
Was ist die konkrete Verweisung?
Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung bedeutet konkrete Verweisung, dass Sie tatsächlich eine andere Tätigkeit ausüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. In diesem Fall darf die Versicherung die Leistung einstellen. Hier ist entscheidend, wie der neue Beruf bewertet wird – Einkommenshöhe, soziale Wertschätzung und Qualifikationsanforderungen spielen eine Rolle.
Was passiert in der Nachprüfung?
Versicherer haben das Recht, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Die Nachprüfung erfolgt meist über erneute medizinische Befunde oder ein neues Gutachten. Wichtig: Eine Verbesserung der Gesundheit muss von der Versicherung bewiesen werden – nicht umgekehrt von Ihnen das Fortbestehen. Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten regelmäßig durch Nachprüfungsverfahren.
Wie lange dauert ein Verfahren gegen die BU-Versicherung?
Außergerichtlich rechnen wir mit drei bis neun Monaten – je nach Komplexität, Reaktionsverhalten der Versicherung und Notwendigkeit zusätzlicher Gutachten. Klageverfahren vor dem Landgericht dauern erfahrungsgemäß zwölf bis 24 Monate, in komplexeren Fällen mit Berufung auch länger. Wir halten Sie in jeder Phase auf dem Laufenden.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im BU-Fall?
Die Erstberatung in unserer Kanzlei ist kostenfrei und unverbindlich. Wenn eine Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossenem Versicherungsrechtsschutz besteht, übernimmt diese in der Regel Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Andernfalls richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach individueller Honorarvereinbarung.
Was ist mit Beamten und Selbstständigen?
Beamte sind über die Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert, deren Voraussetzungen teilweise abweichen. Selbstständige müssen besonders sorgfältig dokumentieren, wie sich die Arbeitsfähigkeit auf den Betrieb auswirkt – Versicherer prüfen hier die berufstypischen Tätigkeitsanteile sehr genau. Beide Berufsgruppen begleiten wir regelmäßig.
Brauche ich für die BU eine Rechtsschutzversicherung?
Sie ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr hilfreich. Achten Sie darauf, dass die Police ausdrücklich auch den Versicherungs- bzw. BU-Rechtsschutz umfasst. Wichtig ist, dass die Police bereits zum Zeitpunkt des ersten Streitfalls bestand – die meisten Tarife haben eine Wartezeit von drei Monaten.
Sollte ich vor Antragstellung schon einen Anwalt einschalten?
Ja, das ist in vielen Fällen sinnvoll. Fehler im Antrag oder im Fragebogen lassen sich später kaum korrigieren und werden von Versicherern systematisch zur Ablehnung genutzt. Wir prüfen den Antrag, helfen bei der präzisen Tätigkeitsbeschreibung und sorgen dafür, dass medizinische Unterlagen vollständig und aussagekräftig eingereicht werden.
