Probleme mit der Unfallversicherung sind leider häufiger der Fall als Versicherte dies glauben. Zwar wähnt man sich mit dem Abschluss einer Unfallversicherung meist in dem Glauben, dass man mit einer solchen Versicherung für Schäden und Gesundheitsfolgen nach einem Unfall gut abgesichert ist.

Jedoch versuchen sich Versicherungsunternehmen der Leistung häufig zu entziehen oder die Leistung zu kürzen. Deshalb kommt es in nicht wenigen Fällen im Bereich der privaten Unfallversicherung zu Problemen, wenn die Versicherung eigentlich leisten sollte.

Probleme mit der Unfallversicherung
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Welche Probleme bei der privaten Unfallversicherung entstehen können, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag!

Inhalt

  1. Was ist eine Unfallversicherung?
  2. Wann liegt überhaupt ein Unfall vor?
  3. Welche Probleme können bei der Unfallversicherung noch auftreten?
  4. Fazit

1. Was ist eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung schützt versicherte Personen vor den gesundheitlichen Folgen eines Unfalls – egal ob es um die akuten Folgen geht oder die längerfristigen – sowie Invalidität und Tod. Dabei lässt sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung unterscheiden.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei den Tätigkeiten an ihrem Arbeitsplatz bzw. in Verrichtung ihrer Tätigkeit und auf dem Arbeitsweg. Diese Versicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen und gilt für jeden Arbeitnehmer.

Bei der privaten Unfallversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die bei Unfällen im täglichen Leben leistet. Dabei gibt es je nach Versicherungsvertrag einmalige Leistungen (Kapitalleistungen), z.B. um ein Haus oder eine Wohnung nach einem Unfall umzubauen, oder wiederkehrende Leistungen wie eine Rente.

2. Wann liegt überhaupt ein Unfall vor?

Probleme bei der Leistung der privaten Unfallversicherung treten schon dabei auf, ob und wann ein Unfall vorliegt. Grundsätzlich wird das Vorliegen eines Unfalls nach der sog. PAUKE-Regel definiert. Danach ist ein Unfall ein plötzliches von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, welches unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat.

Je nach Versicherungsbedingungen kann nach dem erweiterten Unfallbegriff ein Unfall auch dann vorliegen, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung z.B. ein Gelenk verrenkt wird, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

3. Welche Ärgernisse können bei der Unfallversicherung noch auftreten?

Neben den Problemen, die bereits dadurch entstehen können, ob überhaupt ein Unfall vorgelegen hat, gibt es weitere Fallstricke, die zu Problemen, Leistungsausschlüssen und Leistungskürzungen führen können.

Vorvertragliche Anzeigepflichten

Bevor man überhaupt eine private Unfallversicherung abschließt, muss man zumeist einen langen und relativ komplizierten Fragebogen ausfüllen. Mit den Antworten bewertet die Versicherung das Risiko eines Unfalls und ob sie mit dem möglichen Versicherungsnehmer eine Versicherung eingehen will. Dabei sind manche Fragen so unnötig kompliziert gestellt, dass Versicherungsnehmer deren Reichweite gar nicht erkennen.

Dies können Fragen zu bestehenden Krankheiten oder Erkrankungen sein, aber auch zu sonstigen bestehenden Unfallversicherungen. Versicherungsleistungen, die bei Unfallfolgen eintreten, können beispielsweise bei Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten-Verträgen oder KFZ-Schutzbriefen eingeschlossen sein. In solchen Fällen erklärt die Unfallversicherung leistungsfrei zu sein, weil ja eine andere Versicherung für den Unfallschaden leisten kann. Daran denkt man jedoch bei dem Ausfüllen des Versicherungs Fragebogens oft gar nicht.

Hat man im Zweifel den Fragebogen falsch ausgefüllt und das Versicherungsunternehmen kommt diesem „Fehler“ auf die Schliche, wird die Versicherung versuchen die Leistung gänzlich zu verweigern. Zumeist in den Versicherungsbedingungen sowie im Versicherungsvertragsgesetz gibt es, je nach Schwere der Fehler bzw. vorvertraglichen Anzeigepflichten, gerade in solchen Fällen Sanktionsmöglichkeiten für das Versicherungsunternehmen.

Allerdings berechtigt nicht jeder Fehler oder Vorstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht auch den kompletten Ausschluss der Leistung nach einem Unfall.

Versäumen von Fristen

Beliebt sind bei Versicherungen auch die Leistungsausschlüsse, weil Versicherte bestimmte Fristen versäumt haben. In den Versicherungsbedingungen sind zumeist bestimmte Fristen enthalten, in denen Versicherungsnehmer Ansprüche bei der Versicherung anmelden müssen. Dazu zählen z.B. die Meldung eines Unfalls nach dem Ereignis, einer eventuellen Invalidität oder einem Todesfall.

Tritt eine Invalidität durch einen Unfall ein, so hat der Versicherungsnehmer in der Regel nur 15 Monate nach dem Unfall Zeit um die Invalidität anzuzeigen und ärztlich feststellen zu lassen. Wird die Invalidität nicht innerhalb dieser Frist angezeigt, wird die Unfallversicherung leistungsfrei.

Auch wenn der Geschädigte stirbt, sehen die Versicherungsbedingungen nur sehr kurze Fristen vor. Die Angehörigen müssen z.T. innerhalb von nur 48 Stunden den Tod des Versicherungsnehmers melden um Todesfall-Leistungen nicht zu verlieren.

Vorerkrankungen

Vorerkrankungen und gesundheitliche Schädigungen, die vor einem Unfall bereits vorlagen, können sich leistungsmindernd auswirken. Wenn durch einen Unfall z.B. ein Gesundheitsschaden im Bereich der Schulter passiert ist, führt dies häufig dazu, dass Versicherungsnehmer nicht mehr ihrem Beruf nachgehen können.

Gerade die Gesundheitsschäden der Schulter und des Schultergelenks führen dazu, dass man den Arm nicht mehr richtig und meist auch nicht mehr schmerzfrei bewegen kann. Damit sind viele berufliche Tätigkeiten infolgedessen nicht mehr möglich. Lag allerdings vorher bereits eine Erkrankung der Schulter oder des Schultergelenks, z.B. in Bereich der Rotatorenmanschette, oder von Sehnen oder Muskeln vor, kommt es häufig zu Leistungsminderungen der Versicherung.

Ähnliches gilt bei Arthrosen oder Meniskusverletzungen im Bereich des Kniegelenks. Durch die vor dem Unfallereignis vorliegenden Erkrankungen oder Krankheiten wird eine Mitwirkung bei der Invalidität angenommen bzw. konstruiert. Da die vorliegenden Gesundheitsschäden dann nicht in vollem Umfang durch den Unfall zur Invalidität geführt haben sollen, verweigern die Unfallversicherungen häufig die volle Leistung.

Lesen Sie mehr zur angemessenen Höhe einer Invaliditätsleistung.

4. Fazit

Probleme bei der Leistung einer privaten Unfallversicherung nach einem Unfall sind nicht selten. Häufig versuchen die Versicherungsunternehmen die berechtigten Ansprüche von Geschädigten oder Hinterbliebenen ganz oder teilweise abzulehnen. Doch nicht jeder Fehler beim Ausfüllen des Fragebogens, jede vergessene Angabe von Details oder jede Mitwirkung führt auch sofort zum Ausschluss oder einer berechtigten Kürzung der Versicherungsleistungen.

Sollte ihre private Unfallversicherung die Zahlung der Versicherungsleistung verweigern oder kürzen, unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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