Berufsunfähigkeit und Psyche werden häufig in einem Atemzug genannt. Nicht selten liegt die Ursache einer Berufsunfähigkeit in einer Erkrankung der Psyche. Die Ursachenstatistik der Berufsunfähigkeit zeigt, dass Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung ein weit verbreitetes Phänomen geworden ist und seit einigen Jahren zu den häufigsten Ursachen zählt.

Berufsunfähigkeit und Psyche
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Psychische Erkrankungen, die von Stress- und Angststörungen bis hin zu schwerwiegenden Diagnosen wie Depressionen und bipolaren Störungen reichen, können für den Einzelnen eine erhebliche Belastung darstellen und sich häufig negativ auf die Fähigkeit auswirken, seinen Beruf auszuüben. Dabei nehmen nicht nur die Belastungen im privaten Bereich zu, sondern auch der Stress und der Leistungsdruck in der Arbeitswelt steigen.

Viele Versicherte wiegen sich in der Sicherheit, dass ihre BU-Versicherung einspringt, wenn eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung eintritt. Doch obwohl psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit gehören, kommt es gerade bei psychischen Erkrankungen nicht selten zu Problemen bei der Auszahlung der BU-Rente.

In diesem Beitrag zeigen wir, wann bei einer psychischen Erkrankung ein Anspruch auf eine BU-Rente besteht, warum es nicht auf den Eintritt einer bestimmten Krankheit ankommt und warum Versicherte bereits vor Problemen mit der Versicherung einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsuchen sollten.

Übersicht:

  1. Was tun, wenn man aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten kann?
  2. Kann mein Hausarzt mich berufsunfähig schreiben?
  3. Welche psychischen Krankheiten führen zur Berufsunfähigkeit?
  4. Kann man durch Burnout berufsunfähig werden?
  5. Berufsunfähigkeit und Psyche: Fazit
  6. FAQ

Was tun, wenn man aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten kann?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Einbußen, die entstehen können, wenn man z.B. aufgrund einer Krankheit seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dabei spielt es nach der gesetzlichen Definition keine Rolle, um welche Krankheit oder Erkrankung es sich handelt. Die gesetzliche Definition der Berufsunfähigkeit findet sich in § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz – kurz VVG:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Entscheidend ist also, dass gesundheitliche Gründe, eine Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall die Fähigkeit zur Ausübung des eigenen Berufs ganz oder teilweise einschränken. Dabei ist die berufliche Leistungsfähigkeit vor und nach Eintritt z. B. einer Krankheit zu vergleichen.

Vorliegen einer bestimmten Krankheiten in der BU-Versicherung nicht notwendig

Es kommt also nicht darauf an, ob eine bestimmte Krankheit oder ein bestimmtes Leiden vorliegt. Dies ist z.B. anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort müssen für die Anerkennung einer Berufskrankheit bestimmte, für den jeweiligen Beruf anerkannte und in der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung in einer sogenannten Berufskrankheitenliste zusammengefasste Krankheiten vorliegen.

Im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine solche Liste nicht. In der BU-Versicherung kommt es daher nicht auf das Vorliegen einer von der Versicherung definierten Krankheit an. Auch wenn die Begriffe Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit ähnlich klingen, stammen beide Begriffe aus unterschiedlichen Versicherungszweigen und sind nicht identisch.

Diagnose für BU-Rente notwendig

Wer eine private BU-Versicherung abgeschlossen hat und seinen Beruf aus psychischen Gründen nicht mehr ausüben kann, sollte in jedem Fall seinen Hausarzt oder einen Facharzt aufsuchen. Psychische Belastungen oder Erkrankungen sind nicht zu unterschätzen und können unbehandelt zu weiteren schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, aber auch zu körperlichen Leiden führen.

Der Hausarzt oder ein Facharzt können zum einen eine Diagnose der Erkrankung vornehmen und zum anderen mögliche Behandlungs- und Therapiewege aufzeigen, die zu einer Gesundung der Psyche führen können oder zumindest eine Verbesserung der Symptomatik erreichen.

Auch wenn keine bestimmte Krankheit vorliegen muss, um eine BU-Versicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine psychische Erkrankung von einem Arzt eindeutig diagnostiziert werden. Atteste eines Psychotherapeuten reichen für die BU-Versicherung häufig nicht aus. Psychische Gründe ohne Diagnose allein werden in vielen Fällen für eine BU-Rente nicht ausreichen und die BU-Versicherung wird eine Berufsunfähigkeit anzweifeln.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Hier finden Sie unseren Beitrag zum Thema Berufsunfähigkeitsrente beantragen.

Ausschluss psychischer Erkrankungen möglich

Wenn Sie in der Vergangenheit an einer psychischen Erkrankung gelitten haben, kann diese als Ursache für eine Berufsunfähigkeit von der BU-Versicherung ausgeschlossen werden. Vor dem Abschluss einer BU-Versicherung müssen von der Versicherung Gesundheitsfragen ausgefüllt werden, in denen nach Vorerkrankungen gefragt wird.

Es ist wichtig, diese Fragebögen sorgfältig auszufüllen und keine Krankheit oder andere medizinische Fragen der Versicherung auszulassen. Selbst wenn man Erkrankungen unverschuldet vergessen hat, kann dies im Zweifel dazu führen, dass sich die Versicherung auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beruft und deshalb die BU-Rente verweigern kann, obwohl eindeutig eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet

Mehr zum Thema „BU-Gesundheitsfragen falsch beantwortet“ und Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht lesen Sie in unserem Artikel zum Thema.

Die Gesundheitsfragen werden von der BU-Versicherung deshalb gestellt, damit die Versicherung prüfen kann, ob eine BU-Versicherung eingegangen wird oder ob aus bestimmten Risikogründen keine BU-Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherer kann aber auch eine BU-Versicherung mit bestimmten Einschränkungen eingehen.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn bei der versicherten Person bereits vor Vertragsabschluss psychische Erkrankungen vorlagen. Der Versicherer kann beispielsweise den Eintritt der BU-Versicherung wegen Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung ausschließen. Wird man nun aus diesen Gründen berufsunfähig, zahlt der Versicherer keine BU-Rente. Es ist daher stets der Versicherungsvertrag zu prüfen, in dem mögliche Ausschlüsse aufgeführt sind.

Kann mein Hausarzt mich berufsunfähig schreiben?

Für den Nachweis der Berufsunfähigkeit benötigen Sie als Versicherter eine medizinische Feststellung der individuellen Berufsunfähigkeit. Erster Ansprechpartner für eine solche Feststellung ist der eigene Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt. Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist die Hinzuziehung eines bestimmten Facharztes nicht erforderlich. Natürlich sind aber auch Feststellungen über die Berufsunfähigkeit eines behandelnden Facharztes, wenn diese aussagekräftig genug sind, hilfreich für den Antrag auf eine BU-Rente.

Um festzustellen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht, sollte man dem Haus- oder Facharzt schildern, welche berufstypischen Tätigkeiten man ausübt und inwieweit eine psychische Erkrankung diese Tätigkeiten erschwert oder unmöglich macht. Ob und in welchem Umfang man berufsunfähig ist, kann der Arzt dann medizinisch feststellen.

Diese Feststellung sollte aussagekräftig und mit einer Diagnose belegt sein, sonst riskieren Sie, dass die Versicherung die BU-Rente ablehnt.

Berufsunfähigkeit

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Professionelle Hilfe bei der Beantragung der BU-Rente sinnvoll

Versicherte, die wegen einer psychischen Erkrankung eine BU-Rente beantragen wollen, sollten sich in jedem Fall fachkundigen Rat und Vertretung suchen. Denn als Versicherter kann man nicht beurteilen, ob die ärztlichen Feststellungen und sonstigen erforderlichen medizinischen Unterlagen den Anforderungen der Versicherungen genügen und die Berufsunfähigkeit aussagekräftig belegen können.

Durch unsere langjährige Erfahrung mit BU-Versicherern können wir Versicherte kompetent und zielgerichtet bei der Beantragung einer BU-Rente wegen einer psychischen Erkrankung unterstützen.

Welche psychischen Krankheiten führen zur Berufsunfähigkeit?

Seit Jahren ist zu beobachten, dass die psychische Belastung der Erwerbstätigen zunimmt. Nicht nur berufliche Aspekte, sondern in zunehmendem Maße auch Einflüsse aus dem privaten Bereich führen daher zu einer immer größer werdenden Zahl von Erwerbstätigen, die aus psychischen Gründen berufsunfähig werden.

Bereits seit einigen Jahren zählen psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Auswertungen aus dem Jahr 2023 zeigen, dass es sich bei rund 34,50 Prozent der Ursachen für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit um psychische Erkrankungen bzw. Nervenkrankheiten handelt. Ende 2008 lagen die psychischen Erkrankungen mit einem Anteil von rund 21 Prozent noch an zweiter Stelle der häufigsten Ursachen.

Gesundheitliche Einschränkung entscheidend

Für die Gewährung einer BU-Rente durch die Versicherung ist nicht entscheidend, an welcher psychischen Erkrankung man als Erwerbstätiger leidet. Entscheidend ist, inwieweit sich eine psychische Erkrankung in ihrer individuellen Ausprägung auf den eigenen Beruf bzw. die beruflichen Tätigkeiten auswirkt.

Während in einigen Berufen eine nur leichte psychische Erkrankung möglicherweise nicht ausreicht, um eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit zu begründen, kann sich eine andere bzw. schwerere psychische Erkrankung in einem anderen Beruf als so schwerwiegend erweisen, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt und eine BU-Rente gewährt wird.

Somit kann jede psychische Erkrankung je nach Auswirkung auf den Beruf zur Berufsunfähigkeit führen und einen Anspruch auf BU-Rente begründen. Auf das Vorliegen einer bestimmten Krankheit kommt es dabei nicht an.

Allerdings können z.B. die folgenden psychischen Erkrankungen in ihrer individuellen Ausprägung zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit führen:

  • Depression
  • Burnout
  • PTBS
  • Angst- und Zwangsstörungen
  • Schizophrenie
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Neurosen und Psychosen
  • Bipolare Störungen

Kann man durch Burnout berufsunfähig werden?

Der Nachweis von psychischen Erkrankungen ist in Bezug auf die BU-Rente und die Berufsunfähigkeit in der Regel schwieriger als der Nachweis von körperlichen Erkrankungen. Häufig besteht bei psychischen Störungen das Problem, dass die Versicherung eine Berufsunfähigkeit aufgrund meist fehlender eindeutiger medizinischer Diagnosen sowie der Tatsache, dass die Diagnostik psychischer Leiden im Einzelfall sehr schwierig sein kann, infrage stellt.

Obwohl gerade psychische Ursachen in nicht wenigen Fällen die Ursache einer Berufsunfähigkeit sind, führen Diagnosen eindeutiger psychischer Erkrankungen dennoch zu einer nicht unerheblichen Anzahl von Ablehnungen der BU-Rente.

Burnout kann zu Problemen mit der BU-Versicherung führen

Besonders deutlich wird dies, wenn Versicherte die Diagnose Burnout erhalten. Bei einem Burnout fühlen sich die betroffenen Erwerbstätigen psychisch erschöpft, innerlich ausgebrannt und leiden unter einer anhaltenden emotionalen Erschöpfung. Die Diagnose Burnout führt aber nicht selten zu Problemen mit der BU-Versicherung.

Für die Anerkennung einer BU-Rente ist es daher häufig erforderlich, dass weitere psychische Erkrankungen, die im Zusammenhang mit einem Burnout stehen, zusätzlich diagnostiziert werden. Dann erkennt die BU-Versicherung im Einzelfall ein Burnout meist als Ursache der Berufsunfähigkeit an und bewilligt eine BU-Rente.

Versicherungen bezweifeln oft zudem, dass es sich bei einem Burnout um eine dauerhafte Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit handelt. Ein Burnout kann sicherlich durch geeignete Therapien und einen eventuellen Wechsel des Arbeitsplatzes oder der beruflichen Tätigkeit behoben werden.

Nachweise führen und professionelle Hilfe durch den Fachanwalt

Personen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, haben häufig Schwierigkeiten, entsprechende Atteste oder Nachweise für eine Berufsunfähigkeit beizubringen, obwohl diese Nachweise die Grundlage für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit darstellen. Betroffene sollten daher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Atteste, Arztbriefe und Ähnliches sammeln, um diese bei Beantragung der BU-Rente vorlegen zu können.

Die Beantwortung von Nachfragen der Versicherung bzw. das Ausfüllen von Nachfragen kann ebenfalls viel Kraft kosten, dennoch führt beispielsweise das Ignorieren von Nachfragen der Versicherung in nicht wenigen Fällen zur Ablehnung der BU-Rente:

Laut einer Statistik aus dem Jahr 2023 werden fast 38 Prozent der BU-Renten abgelehnt, weil die Betroffenen auf Nachfragen der Versicherung nicht geantwortet haben.

Team Patientenanwälte Engelhardt

Wenn Sie als Betroffener nicht die Kraft aufbringen können, einen Antrag zu stellen oder sich gegen eine Ablehnung der BU-Rente zu wehren, sollten Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Unser erfahrenes Team vertritt und berät Versicherte bei der Antragstellung und in allen Fragen rund um die BU-Versicherung und die BU-Rente. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf!

Berufsunfähigkeit und Psyche: Fazit

  • Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen: Psychische Erkrankungen wie Burnout, PTBS oder Depressionen sind immer häufiger Ursache für Berufsunfähigkeit und beeinträchtigen die Fähigkeit zur Berufsausübung.
  • Definition Berufsunfähigkeit: Entscheidend für den Bezug einer BU-Rente ist, dass eine psychische oder körperliche Erkrankung, eine Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall die Fähigkeit zur Berufsausübung einschränkt. Dabei kommt es nur auf die individuelle Ausprägung der Erkrankung an, unabhängig davon, ob eine bestimmte Krankheit vorliegt, die die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise einschränkt.
  • Diagnose für BU-Rente: Gerade bei psychischen Erkrankungen sind eine ärztliche Diagnose sowie weitere aussagekräftige medizinische Befunde wichtig, Atteste von Psychotherapeuten allein reichen oft nicht aus, um die Berufsunfähigkeit gegenüber der BU-Versicherung nachzuweisen.
  • Ausschluss von psychischen Erkrankungen: Bei psychischen Vorerkrankungen, die dem Versicherer in den Gesundheitsfragen vor Abschluss der BU-Versicherung offengelegt werden müssen, können psychische Ursachen als Ursache für eine Berufsunfähigkeit von der Versicherung ausgeschlossen werden. Liegt dann eine psychische Erkrankung vor, wird der Versicherer die Zahlung der BU-Rente ablehnen.
  • Feststellung der Berufsunfähigkeit: Der Hausarzt oder ein Facharzt können die Berufsunfähigkeit feststellen, eine aussagekräftige Diagnose und Dokumentation ist jedoch wichtig, um eine Ablehnung der BU-Rente zu vermeiden.
  • Einfluss von Burnout: Burnout kann zur Berufsunfähigkeit führen, die Anerkennung durch die Versicherung stellt sich jedoch unter Umständen als problematisch heraus, so dass oft zusätzliche Diagnosen erforderlich sind.
  • Professionelle Hilfe empfehlenswert: Aufgrund der Komplexität und der Risiken bei der Beantragung einer BU-Rente wegen psychischer Erkrankungen ist eine professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht dringend empfohlen.

FAQ

Was sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen?

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, PTBS und Burnout gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Seit mehreren Jahren stehen psychische Erkrankungen an der Spitze der Ursachen für Berufsunfähigkeit.

Was ist bei der Diagnose für die Beantragung einer BU-Rente wichtig?

Eine ärztliche Diagnose und aussagekräftige ärztliche Unterlagen sind unerlässlich. Die Diagnose sollte aussagekräftig dokumentiert werden, um eine Ablehnung der BU-Rente zu vermeiden.

Können psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden?

Ja. Der Versicherer fragt den Versicherten vor Abschluss der BU-Versicherung mittels Gesundheitsfragen nach Vorerkrankungen. Hier sind zukünftige Versicherte verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Liegen bereits psychische Vorerkrankungen vor, können psychische Ursachen für eine Berufsunfähigkeit von der Versicherung ausgeschlossen werden.

Wer kann eine Berufsunfähigkeit feststellen?

Der Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt können die Berufsunfähigkeit feststellen. Eine aussagekräftige Diagnose und Dokumentation ist dabei wichtig, um die Anerkennung der BU-Rente zu gewährleisten.

Welchen Einfluss hat Burnout auf die Beantragung einer BU-Rente?

Burnout kann zur Berufsunfähigkeit führen, aber die Anerkennung durch die Versicherung kann problematisch sein. Oft sind zusätzliche Diagnosen notwendig, um eine BU-Rente zu erhalten.

Wie kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung der BU-Rente helfen?

Aufgrund der Komplexität und der Risiken, die mit der Beantragung einer BU-Rente wegen psychischer Erkrankungen verbunden sind, empfiehlt sich die professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Interessen des Versicherten gewahrt werden.

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