Wenn ein Medizinprodukt versagt – etwa eine Hüftprothese bricht, ein Herzschrittmacher ausfällt oder ein Implantat gesundheitliche Schäden verursacht – sind bei Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu prüfen. Hierbei handelt es sich neben der Arzthaftung und dem Versicherungsrecht um einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei.

Dieser Beitrag erklärt Ihnen:

  • und was Sie als Betroffene oder Betroffener konkret tun sollten.
  • welche Arten von Produktfehlern es gibt, 
  • wann Hersteller haften, 
  • welche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen, 
Fehlerhafte Medizinprodukte
Wurde Ihre Gesundheit durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt wie eine Prothese oder einen Herzschrittmacher beeinträchtigt? Unsere Kanzlei vertritt aus Überzeugung ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer. Lassen Sie Ihren Fall im Rahmen eines Erstgesprächs prüfen und erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten sowie Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Medizinprodukte

Medizinprodukte sind aus der medizinischen Versorgung nicht mehr wegzudenken. Aufgrund der starken Verbreitung können hier nur einige typische Beispiele genannt werden. Zu den Medizinprodukten gehören etwa Hüft- und Knieprothesen, Herzschrittmacher und Defibrillatoren, Brustimplantate, Schrauben- und Platten für ostheosynthetische Operationen und auch etwa Messgeräte für Diabetiker.

Versagt ein solches Produkt, kann das schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Hierzu gehören zusätzliche Operationen, Schmerzen, lange Ausfallzeiten im Beruf, teilweise lebenslange gesundheitliche Einschränkungen und weitere gravierende Gesundheitsschäden.

Die Hersteller von Medizinprodukten unterliegen der Herstellerhaftung, die auch als Produkthaftung bezeichnet wird. In Betracht kommt jedoch auch eine Haftung des Anwenders, also der behandelnden Ärzte und Kliniken. Im Umgang mit Medizinprodukten wie auch Arzneimitteln sind die Behandler zu einem ordnungsgemäßen Umgang verpflichtet. Sie haben die Produkte sorgfältig auszuwählen und die Patienten über Verhaltensregeln ordnungsgemäß aufzuklären. Zudem müssen Sie auch sicherzustellen, dass die produktspezifischen Vorschriften für den sicheren Umgang und bei der Anwendung eingehalten werden. 

Die Herstellerhaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung, bei der für Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler gehaftet wird. Zudem gibt es für die Hersteller von Medizinprodukten auch die Pflicht, in Verkehr gebrachte Produkte zu beobachten. Dies kann sogar zu einem Produktrückruf verpflichten. Wird dieser nicht durchgeführt, so kann dies auch zu einer Schadensersatzpflicht des Herstellers führen. 

Wird bei einer Produktserie festgestellt, dass diese potenziell fehlerhaft ist, so kann dies unter Umständen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH (4. Kammer), Urteil vom 5.3.2015 – C-503/13, C-504/13 (Boston Scientific Medizintechnik GmbH/AOK Sachsen-Anhalt ua) dazu führen, dass ein Produkt dieser Serie als fehlerhaft eingestuft wird. Ein konkreter Fehler muss dann nicht einmal mehr festgestellt werden. 

Was können Sie als Geschädigter konkret tun?

Ein zentraler Punkt in solchen Verfahren ist die Beweisführung. Daher sollten möglichst frühzeitig die entsprechenden Behandlungsunterlagen und natürlich das fehlerhafte Produkt gesichert werden. Es empfiehlt sich hier eine frühzeitige anwaltliche Begleitung, um später nicht in Beweisschwierigkeiten zu geraten. Zudem sollte Sie bei Kontakt mit dem Hersteller keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung Abfindungsangebote annehmen, da Ihnen hierdurch erhebliche finanzielle Nachteile drohen. Hersteller von Medizinprodukten sind häufig international agierende und erfahrene Unternehmen, die im Umgang mit Produktfehlern geschult sind. Dies muss Ihnen bewusst sein, weswegen es sich empfiehlt, das meist bestehende Ungleichgewicht durch anwaltliche Beratung und Vertretung auszugleichen.

Wie unterstützen wir Sie?

Wenn Sie vermuten, dass Sie durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt geschädigt wurden, bieten wir Ihnen:

  • Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten 
  • Prüfung von Arztberichten, OP-Unterlagen und vorhandenen Produktdaten 
  • Unterstützung bei der Sicherung von Beweismitteln (Explantat, Akten, Gutachten) 
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz, Schmerzensgeld und auch die Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden

Wir prüfen für Sie, ob ein Produktfehler vorliegt, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche Schritte im weiteren Verlauf sinnvoll sind. Erfahrungsgemäß kann auch eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Mandanten und Rechtsanwalt in emotional belastenden Situationen eine Stütze im Umgang mit schweren Gesundheitsschäden sein. Zudem beziffern wir für Sie die entstandenen Schäden anhand unserer jahrelangen Erfahrung in der Geltendmachung von Personenschäden, um einen angemessenen Ausgleich der Schäden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt zu erreichen.