Warum Versicherer die Long-Covid-Diagnose anzweifeln, wie der Kausalitätsnachweis von Covid-19 zur Berufsunfähigkeit gelingt und welche Symptome rechtlich relevant sind

Long-Covid und Post-Covid-Syndrome haben seit 2020 hunderttausende Erwerbstätige in Deutschland in eine medizinische und soziale Ausnahmesituation geführt. Wer nach einer Covid-19-Erkrankung monatelang nicht mehr arbeiten kann – wegen anhaltender Erschöpfung, kognitiver Störungen oder Belastungsintoleranz – erwartet die Leistung seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Häufig erhält er stattdessen eine Ablehnung: Die Diagnose sei nicht ausreichend belegt, der Zusammenhang mit Covid-19 nicht nachgewiesen.

Dieser Beitrag zeigt, wie Long-Covid versicherungsrechtlich einzuordnen ist, worauf es beim Diagnose- und Kausalitätsnachweis ankommt und wie Betroffene ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Die Grundlagen zur Berufsunfähigkeit finden Sie in unserem Ratgeber: Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit?.

Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid: BU-Rente durchsetzen
Wer nach einer Covid-19-Erkrankung dauerhaft unter Fatigue, Brain Fog oder Belastungsintoleranz leidet, kann berufsunfähig sein. Versicherer zweifeln die Diagnose häufig an. Unsere Kanzlei vertritt aus Überzeugung ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer. Lassen Sie Ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs durch uns prüfen und erhalten Sie einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Post-Covid und Long-Covid als BU-Ursache: Medizinische und rechtliche Einordnung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert den Post-Covid-Zustand als Erkrankung, die bei Personen auftritt, die zuvor mit Covid-19 infiziert waren, typischerweise drei Monate nach Beginn der Ersterkrankung, mit Symptomen, die mindestens zwei Monate andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärt werden können. In der deutschen ICD-10-GM trägt der Zustand seit Januar 2021 den Code U09.9 („Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“).

Versicherungsrechtlich ist Post-Covid eine Krankheit im Sinne des § 172 VVG und damit grundsätzlich geeignet, eine Berufsunfähigkeit zu begründen. Es kommt – wie bei jeder anderen Erkrankung – nicht auf die Diagnose allein an, sondern auf die Auswirkung der Symptome auf das konkrete berufliche Tätigkeitsprofil. Liegt die funktionale Einschränkung dauerhaft bei mindestens 50 Prozent, besteht dem Grunde nach ein Leistungsanspruch. Dass Post-Covid eine vergleichsweise neue Erkrankung ist, ändert daran rechtlich nichts.

Zu unterscheiden sind Post-Covid-Syndrome von einem Übergang in ein voll ausgeprägtes ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom), das bei einem Teil der Long-Covid-Betroffenen nach einer Covid-Infektion auftritt. ME/CFS ist eine eigenständige, anerkannte Erkrankung mit eigenen ICD-Codes (G93.3) und wird von Versicherern oft als separates Problem behandelt.

Einen Überblick über Ihre Ansprüche finden Sie auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Diagnoseproblem: Warum die ICD-Kodierung über die BU-Rente entscheiden kann

ICD-10-Code U09.9 und seine Bedeutung für die BU-Versicherung

Der ICD-10-Code U09.9 wurde in Deutschland im Januar 2021 eingeführt, um Post-Covid-Zustände einheitlich zu kodieren. In der Praxis wird er jedoch nicht durchgehend verwendet: Manche Arztpraxen kodieren über andere Diagnosen (z. B. G93.3 für Fatigue-Syndrom, R00–R99 für einzelne Symptome, F41 für Angststörungen oder F32 für Depressionen als Folgezustände).

Versicherer nutzen diese Kodierungsuneinheitlichkeit als Argument: Die Diagnose „Post-Covid“ sei nicht ausreichend belegt, weil kein einheitlicher ICD-Code verwendet wurde. Aus versicherungsrechtlicher Sicht ist das jedoch nicht haltbar: Entscheidend ist der medizinische Sachverhalt, nicht der kodierte Buchstabe. Ein fundiertes fachärztliches Gutachten, das den Krankheitsverlauf, die Symptome und deren funktionale Auswirkungen präzise dokumentiert, kann eine fehlende oder uneinheitliche ICD-Kodierung kompensieren.

Was gilt, wenn keine eindeutige Diagnose vorliegt?

Post-Covid ist eine Ausschlussdiagnose: Sie wird gestellt, wenn die anhaltenden Symptome nicht durch eine andere Erkrankung erklärt werden können. Das bedeutet, dass ein vollständiger Ausschluss anderer Ursachen – kardiologisch, pneumologisch, neurologisch, psychiatrisch – Teil der Diagnostik sein muss. Dieser Prozess dauert häufig Monate und erfordert mehrere Facharztkonsultationen.

Liegt keine eindeutige Einzel-Diagnose vor, aber eine gut dokumentierte Symptomkonstellation nach nachgewiesener Covid-Infektion, kann für die BU-Versicherung dennoch ausreichender Nachweis erbracht werden – vorausgesetzt, die funktionale Einschränkung im konkreten Beruf ist ärztlich fundiert belegt. Ein interdisziplinäres Post-Covid-Zentrum-Gutachten ist in solchen Fällen besonders wertvoll.

Der Kausalitätsnachweis: Von der Covid-19-Infektion zur Berufsunfähigkeit

Der Kausalitätsnachweis ist bei Post-Covid eine dreistufige Aufgabe: Erstens muss die Covid-19-Infektion selbst belegt sein. Zweitens muss der Zusammenhang zwischen der Infektion und den anhaltenden Symptomen nachgewiesen werden. Drittens muss die Auswirkung dieser Symptome auf die berufliche Leistungsfähigkeit dokumentiert sein.

Für die Erstinfektion gilt: Ein positiver PCR-Test aus der akuten Phase ist der stärkste Beweis. Liegt kein PCR-Nachweis vor – was bei frühzeitiger Infektion 2020 häufig der Fall ist – kommen serologische Befunde (Antikörpertests), klinische Dokumentation der typischen Erkrankungssymptome oder eine ärztlich bestätigte Kontaktanamnese in Betracht. Das vollständige Fehlen jedes Infektionsnachweises ist die schwächste Ausgangslage, schließt den Nachweis aber nicht aus, wenn die übrigen Umstände schlüssig sind.

Für die Kausalverknüpfung zwischen Infektion und Post-Covid-Syndrom genügt nach dem versicherungsrechtlichen Beweismaßstab keine Gewissheit, sondern überwiegende Wahrscheinlichkeit. Bei einem zeitlichen Zusammenhang zwischen nachgewiesener Infektion und dem Einsetzen der charakteristischen Long-Covid-Symptome (Fatigue, PEM, Brain Fog) sowie dem Ausschluss alternativer Ursachen ist dieser Beweismaßstab in der Regel erfüllt.

Für die dritte Stufe – Auswirkung auf die Berufsfähigkeit – gilt wie bei jeder anderen BU-Ursache: eine präzise Beschreibung des beruflichen Tätigkeitsprofils und dessen spezifische Einschränkung durch die Symptome. Lassen Sie den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente anwaltlich begleiten: Berufsunfähigkeitsrente beantragen.

Long-Covid-Symptome mit BU-Relevanz: Was Versicherer häufig unterschätzen

Post-Covid ist kein einheitliches Krankheitsbild, sondern eine Vielzahl möglicher Symptomkonstellationen. Die häufigsten, versicherungsrechtlich relevanten Symptome sind:

  • Post-exertionelle Malaise (PEM): Eine starke, oft tageweise Verschlechterung aller Symptome nach auch geringer körperlicher oder geistiger Belastung. Das charakteristischste und zugleich am schwierigsten zu erklärende Symptom – für nahezu jeden Beruf BU-begründend, wenn ausgeprägt.
  • Fatigue: Anhaltende Erschöpfung, die mit Schlaf nicht behoben werden kann. Über die Hälfte der Long-Covid-Betroffenen gibt Fatigue als Leitsymptom an. Messbar durch standardisierte Instrumente wie den Modified Fatigue Impact Scale (MFIS) oder die Chalder-Fatigue-Skala.
  • Brain Fog – kognitive Einschränkungen: Konzentrationsprobleme, Gedächtnislücken, verlangsamtes Denken und Wortfindungsstörungen. Für alle Berufe mit kognitiven Anforderungen potenziell BU-begründend. Erfassbar durch neuropsychologische Tests.
  • POTS (Posturales Tachykardiesyndrom): Herzrasen und Schwindelgefühle beim Aufstehen oder bei leichter Belastung, verursacht durch eine Dysregulation des vegetativen Nervensystems. Schränkt körperlich anspruchsvolle Berufe und Berufe mit längerem Stehen erheblich ein.
  • Atem- und Herzprobleme: Belastungsdyspnoe, Brustschmerzen und reduzierte Belastbarkeit nach Post-Covid; relevant für körperlich tätige Berufe und solche mit hohem Stressaufkommen.
  • Schmerzen: Muskel- und Gelenkschmerzen (Myalgie, Arthralgie) sowie Kopfschmerzen; als Dauerbefund bei einem relevanten Teil der Betroffenen.
  • Psychische Folgeerkrankungen: Depression, Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen treten als Komorbiditäten auf und können eigenständig oder verstärkend BU-begründend sein.

Für die BU-Versicherung ist entscheidend, wie diese Symptome in ihrer Gesamtheit das konkrete Berufsprofil einschränken. Bei Post-Covid ist daher eine möglichst vollständige, interdisziplinäre Befunddokumentation – Innere Medizin, Neurologie, Kardiologie, Psychiatrie – besonders wichtig.

Typische Ablehnungsstrategien der Versicherer bei Post-Covid

In der anwaltlichen Praxis sind bei Post-Covid-BU-Fällen folgende Ablehnungsmuster verbreitet:

  • Diagnose nicht ausreichend belegt: Der Versicherer beanstandet fehlende oder uneinheitliche ICD-Kodierung und fordert eine „anerkannte“ Diagnose. Dem ist entgegenzuhalten, dass für die BU-Rente der medizinische Sachverhalt – nicht die Kodierung – entscheidend ist.
  • Kausalität nicht nachgewiesen: Der Versicherer bestreitet den Zusammenhang zwischen der Covid-Infektion und den aktuellen Symptomen und verlangt den Ausschluss sämtlicher alternativer Ursachen. Überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt als Beweismaßstab – Gewissheit ist nicht erforderlich.
  • Keine dauerhafte Einschränkung: Der Versicherer argumentiert, Post-Covid sei eine übergehende Erkrankung, die sich mit der Zeit oder durch Therapie bessere. Dem widerspricht bei einem erheblichen Teil der Betroffenen der medizinische Verlauf; die Prognose muss individuell bewertet werden.
  • Unzureichende Fachbegutachtung: Der Versicherer verlangt Fachgutachten aus mehreren Disziplinen und begründet die Ablehnung mit der angeblich noch nicht abgeschlossenen Diagnostik. Hier kann ein Post-Covid-Zentrum-Gutachten oder ein Gutachten eines interdisziplinären Expertenteams den Ausschlag geben.
  • Vorerkrankungen als Ursache: Bestehende Begleiterkrankungen – Bluthochdruck, Übergewicht, leichte Depressionen – werden vom Versicherer als eigentliche Ursache der Beschwerden dargestellt. Dem lässt sich mit einem chronologischen Verlaufsbericht entgegenwirken, der die Verschlechterung nach der Covid-Infektion belegt.
  • Fehlende Nachfragebeantwortung: Statistisch werden fast 38 Prozent aller BU-Anträge allein deshalb abgelehnt, weil Versicherte auf Rückfragen der Versicherung nicht reagieren. Bei chronischer Fatigue und PEM ist dieses Risiko besonders hoch. Anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass alle Fristen und Nachfragen erledigt werden.

Wann lohnt sich ein Anwalt bei Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid?

Frühzeitig – Post-Covid-BU-Fälle sind in mehrfacher Hinsicht komplex: Der Diagnose- und Kausalitätsnachweis erfordert interdisziplinäre Dokumentation, die Beweisstrategie muss auf den spezifischen Ablehnungsgrund zugeschnitten sein und das Zusammenspiel zwischen Covid-Infektion, Symptomverlauf und beruflicher Einschränkung muss schlüssig aufbereitet werden. Fehler in der Antragstellung sind später schwer zu korrigieren.

Spätestens nach einer Ablehnung ist eine rechtliche Einschätzung unumgänglich. Die Begründung des Ablehnungsschreibens bestimmt, welche Gegenmaßnahmen erforderlich sind: ein ergänzendes Fachgutachten, ein Gegengutachten, eine präzisiertere Tätigkeitsbeschreibung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens.

Dominik Engelhardt ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Die Verbindung beider Qualifikationen ist bei Post-Covid-BU-Fällen besonders wertvoll: Die Einschätzung, ob eine vorgelegte Befundkonstellation den Kausalitätsnachweis ermöglicht und ob das Versicherungsgutachten fachlich belastbar ist, erfordert medizinisches Fachverständnis. Kanzlei Engelhardt vertritt Post-Covid-Betroffene in Regensburg und bundesweit.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf: Kontaktformular | Tel.: 0941 – 20 600 850 | Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Fazit: Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid – Diagnosestreit und Kausalität erfolgreich belegen

Frühzeitige anwaltliche Begleitung: Diagnose-Dokumentation, Tätigkeitsbeschreibung und der Umgang mit Nachfragen der Versicherung müssen von Beginn an richtig aufgestellt werden. Fehler in dieser Phase sind später kaum korrigierbar.

Post-Covid ist eine anerkannte Erkrankung: Seit Januar 2021 in der ICD-10-GM unter U09.9 kodiert. Fehlende oder uneinheitliche Kodierung ist kein Ablehnungsgrund, wenn der medizinische Sachverhalt anderweitig fundiert belegt ist.

Dreistufiger Kausalitätsnachweis: Infektion (PCR, Serologie, klinische Dokumentation), Kausalverknüpfung (überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt) und funktionale Einschränkung im konkreten Beruf müssen schlüssig dokumentiert sein.

PEM, Fatigue und Brain Fog sind BU-relevant: Diese Kernsymptome von Long-Covid lassen sich durch standardisierte Messinstrumente (MFIS, neuropsychologische Tests) objektivieren – das Argument fehlender Objektivierbarkeit ist nicht haltbar.

Interdisziplinäre Begutachtung entscheidend: Post-Covid erfordert häufig Befunde aus Innerer Medizin, Neurologie, Kardiologie und Psychiatrie. Ein Post-Covid-Zentrum-Gutachten kann mehrere Fachbereiche bündeln.

FAQs – Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid und Long-Covid

Kann Long-Covid zur Berufsunfähigkeit führen?

Ja. Long-Covid und Post-Covid-Syndrome können eine Berufsunfähigkeit begründen, wenn sie die Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs dauerhaft zu mindestens 50 Prozent einschränken. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die funktionale Einschränkung im konkreten Beruf. Symptome wie anhaltende Fatigue, post-exertionelle Malaise und Brain Fog können – einzeln oder in Kombination – berufsbeendend sein.

Welcher ICD-Code gilt für Post-Covid in der BU-Versicherung?

In der deutschen ICD-10-GM gilt seit Januar 2021 der Code U09.9 („Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“). Dieser Code wird in der Praxis jedoch nicht immer verwendet. Aus versicherungsrechtlicher Sicht ist nicht der Code, sondern der medizinische Sachverhalt entscheidend. Eine uneinheitliche oder fehlende ICD-Kodierung schließt den BU-Leistungsanspruch nicht aus, wenn der Krankheitsverlauf anderweitig fundiert dokumentiert ist.

Wie belege ich die Covid-19-Infektion für die BU-Versicherung?

Der stärkste Nachweis ist ein positiver PCR-Test aus der akuten Phase. Liegt dieser nicht vor, kommen serologische Befunde (Antikörpertests), eine klinische Dokumentation der typischen Erkrankungssymptome durch einen Arzt oder eine ärztlich bestätigte Kontaktanamnese in Betracht. Das vollständige Fehlen jedes Infektionsnachweises erschwert den Kausalitätsnachweis erheblich, schließt ihn aber bei schlüssiger übriger Dokumentation nicht aus.

Welches Beweismaß gilt für den Kausalitätsnachweis bei Post-Covid?

Im Zivilrecht und damit auch im BU-Versicherungsrecht gilt der Beweismaßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Es muss also nicht mit Sicherheit feststehen, dass die Covid-Infektion die Ursache der Beschwerden ist – es genügt, dass dies wahrscheinlicher ist als eine andere Erklärung. Bei einem zeitlichen Zusammenhang zwischen Infektion und Symptombeginn sowie dem Ausschluss anderer Ursachen ist dieser Maßstab häufig erfüllt.

Was ist post-exertionelle Malaise (PEM) und warum ist sie für die BU-Versicherung relevant?

Post-exertionelle Malaise (PEM) beschreibt eine starke, oft tage- oder wochenlange Verschlechterung aller Symptome nach auch geringer körperlicher oder geistiger Belastung. PEM ist das Leitsymptom der Myalgischen Enzephalomyelitis / des Chronischen Fatigue-Syndroms (ME/CFS) und tritt auch bei vielen Long-Covid-Betroffenen auf. Da PEM bereits bei minimaler Belastung einsetzt, schränkt es nahezu jeden Beruf auf unter 50 Prozent ein – und ist damit ein starkes BU-begründendes Symptom, sofern es ausreichend dokumentiert ist.

Welche Ärzte und Spezialisten sollte ich bei Long-Covid konsultieren?

Für die BU-Versicherung ist eine interdisziplinäre Abklärung erforderlich. Je nach Symptomprofil sind Fachärzte für Innere Medizin, Pneumologie (bei Atembeschwerden), Kardiologie (bei POTS und Herzproblemen), Neurologie (bei kognitiven Einschränkungen und PEM) und Psychiatrie (bei Depressionen und Angststörungen als Komorbiditäten) relevant. Spezialisierte Post-Covid-Zentren können mehrere dieser Fachbereiche bündeln.

Kann die BU-Versicherung die Ablehnung auf Vorerkrankungen stützen?

Versicherer versuchen häufig, Vorerkrankungen – Übergewicht, Hypertonie, leichte Depressionen – als eigentliche Ursache der Beschwerden darzustellen. Dem lässt sich mit einem sorgfältigen chronologischen Verlaufsbericht entgegenwirken, der die Beschwerdefreiheit oder das geringe Beschwerdemaß vor der Covid-Infektion und die klare Verschlechterung danach dokumentiert. Bei einer gut dokumentierten Anamnese ist dieses Argument überwiegend nicht tragfähig.

Gilt Post-Covid als dauerhafte Erkrankung im Sinne der BU-Versicherung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Medizinisch gilt: Ein erheblicher Teil der Long-Covid-Betroffenen zeigt nach zwei bis drei Jahren keine vollständige Remission, insbesondere wenn PEM oder ME/CFS vorliegen. Rechtlich genügt für die Dauerhaftigkeit, dass nach dem aktuellen Stand eine dauerhaft eingeschränkte Berufsfähigkeit zu erwarten ist. Liegt das Beschwerdebild seit mehr als sechs Monaten stabil vor, ohne wesentliche Besserung trotz Therapie, spricht dies regelmäßig für Dauerhaftigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Post-Covid und ME/CFS?

Post-Covid (U09.9) bezeichnet Folgesymptome nach einer Covid-19-Erkrankung, unabhängig von ihrer Schwere. ME/CFS (G93.3) ist eine eigenständige, anerkannte Erkrankung, die durch post-exertionelle Malaise, schwere Fatigue, kognitive Einschränkungen und vegetative Dysregulation gekennzeichnet ist. Ein Teil der Long-Covid-Betroffenen entwickelt ein vollausgeprägtes ME/CFS. In diesem Fall liegt eine eigenständige Diagnose vor, die für die BU-Versicherung gesondert dokumentiert und geltend gemacht werden sollte.

Wann lohnt sich ein Anwalt bei Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid?

In nahezu jedem Stadium. Bei der Antragstellung, um Diagnose-Dokumentation, Kausalitätsnachweis und Tätigkeitsbeschreibung optimal aufzubereiten. Nach einer Ablehnung, um den Ablehnungsgrund rechtlich einzuordnen und die geeignete Gegenstrategie zu entwickeln. Und bei einem vorgelegten Versicherungsgutachten, um dessen fachliche Vollständigkeit zu prüfen. Post-Covid-BU-Fälle sind komplex – ein Fachanwalt für Versicherungsrecht mit medizinrechtlicher Qualifikation ist hier besonders wertvoll.