
Bei Multipler Sklerose lehnen Versicherer die BU-Rente häufig mit dem Hinweis auf den schubförmigen Verlauf ab: Zwischen den Schüben sei die Arbeit möglich, eine dauerhafte Berufsunfähigkeit liege nicht vor. Dieses Argument verkennt die Realität der Erkrankung. Fachanwalt Dominik Engelhardt erklärt, wie die Rechtsprechung den Dauerhaftigkeitsstreit bei MS bewertet und wie Betroffene ihren Anspruch durchsetzen.



