Ihr erfahrener Anwalt für Medizinrecht

Wenn ärztliche Sorgfalt fehlt, braucht es rechtliche Klarheit.
Ihr Anwalt für Medizinrecht in Regensburg

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Ich und meine Kollegen vertreten Mandanten deutschlandweit.

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Praxiserfahrung und hohe Fachkompetenz

Ich konnte als Als Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht schon tausenden Mandanten in schwierigen Fällen helfen.

Verzichten Sie nicht auf meine Hilfe!

Als Anwalt für Medizinrecht in Regensburg liegt mein Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht, also in der Haftung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Klinik wegen eines Behandlungsfehlers.

Entscheidender Maßstab für die Bewertung ärztlichen Handelns ist nach der Rechtsprechung des BGH der Facharztstandard. Wird von ihm abgewichen, unterläuft dem Arzt ein Behandlungsfehler.

Für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers entscheidend ist, neben der Einhaltung des anzuwendenden Facharztstandards, die Frage einer ordnungsgemäßen Aufklärung.

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Anwalt für Medizinrecht in Regensburg

Haftung aufgrund eines Behandlungsfehlers

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der behandelnde Arzt vom medizinischen Facharztstandard abweicht – unabhängig davon, ob er offiziell Facharzt auf diesem Gebiet ist.

Nahezu jede Behandlung in Deutschland unterliegt einem dieser 52 Facharztstandards.

Woran wird ein Behandlungsfehler gemessen?

  • Orientierung an den medizinischen Leitlinien (AWMF)

  • Abweichungen nur in Ausnahmefällen zulässig

  • Jeder Fall muss individuell geprüft werden

Behandlungsfehler prüfen

Ablauf der Prüfung:

  • Einholung außergerichtlicher Gutachten

  • Bei gesetzlich Versicherten: Gutachten des MDK möglich

  • Zusätzlich: Gutachterverfahren bei der Bayerischen Landesärztekammer

  • Im Streitfall: gerichtliches Gutachten durch medizinischen Sachverständigen

Hinweis: Auch eine unterschriebene Aufklärung schützt nicht automatisch vor Ansprüchen.

Besteht Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

Rufen Sie mich an unter 0941 – 20 600 850 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@engelhardt-rechtsanwalt.de.

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Haftung aufgrund eines Aufklärungsfehlers

Bei jeder Operation muss der Patient wirksam einwilligen – das geht nur mit korrekter und rechtzeitiger Aufklärung.

Wichtig zu wissen:

  • Die Beweislast liegt beim Arzt

  • Eine Unterschrift allein reicht nicht aus

  • Entscheidend ist das persönliche Aufklärungsgespräch

  • Aufklärung muss Risiken, Alternativen und Heilungschancen umfassen

Wurden Sie nicht richtig über die Folgen der Operation aufgeklärt?

Sollten Sie den Verdacht eines Behandlungsfehlers haben, sprechen Sie mich als Rechtsanwalt für Medizinrecht gerne unverbindlich an. Gerne können Sie hierfür auch unser Kontaktformular nutzen oder den untenstehenden Button verwenden, um eine Prüfung anzufordern

Aufklärungsbogen Einwilligung
Zweifel an der Behandlung oder ein Verdacht auf Behandlungsfehler? Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir helfen im Medizinrecht!

Patientenanwalt in Regensburg
Dominik Engelhardt

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Profilbild von „Bianka Schacher“
Bianka Schacher
vor 1 Jahr
⭐⭐⭐⭐⭐

Ich kann Herrn Engelhardt nur wärmstens empfehlen! Dank der kompetenten und engagierten Unterstützung fühlte ich mich von Anfang an gut aufgehoben.

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