
Die Unfallversicherung hat ein Invaliditätsangebot unterbreitet – und der Betrag erscheint zu niedrig. Häufig liegt das an Fehlern bei der Anwendung der Gliedertaxe: falsch klassifizierte Körperteile, fehlerhafte Prozentwerte oder eine ungenügende Berücksichtigung von Nervenschäden. Fachanwalt Dominik Engelhardt erklärt, welche Fehler besonders häufig vorkommen und wie Versicherte höhere Leistungen durchsetzen.



