Ein medizinisches Gutachten kann über den Ausgang eines Arzthaftungsverfahrens entscheiden. Kommt ein Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorliegt oder ein Fehler für den eingetretenen Gesundheitsschaden nicht ursächlich war, werden Ansprüche von Patienten häufig zurückgewiesen.
Doch auch ein medizinisches Gutachten ist nicht automatisch richtig. Unvollständige Behandlungsunterlagen, übersehene Befunde, unzutreffende medizinische Annahmen oder nicht beantwortete Beweisfragen können das Ergebnis erheblich beeinflussen.
Wer Zweifel an einem Gutachten hat, kann ein medizinisches Gutachten prüfen lassen. Gerade bei schweren Gesundheitsschäden und komplexen Sachverhalten wie einem Geburtsschaden kann eine fachkundige Überprüfung entscheidend sein.
Inhalt
- Warum sollte man ein medizinisches Gutachten prüfen lassen?
- Welche medizinischen Gutachten können überprüft werden?
- Wie lässt sich ein medizinisches Gutachten prüfen?
- Medizinisches Gutachten bei einem Geburtsschaden prüfen lassen: Worauf ist zu achten?
- Was tun, wenn das medizinische Gutachten fehlerhaft oder unvollständig ist?
- Medizinisches Gutachten: Welche Rolle spielt die Beweislast im Arzthaftungsrecht?
- Welche Fristen gelten, wenn ich ein medizinisches Gutachten prüfen lassen will?
- Warum einen spezialisierten Patientenanwalt einschalten bei einem Gutachtenproblem?
- Fazit
Wenn Sie Zweifel an einer medizinischen Begutachtung haben, können Sie sich an uns wenden. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.
Warum sollte man ein medizinisches Gutachten prüfen lassen?
Medizinische Sachverständigengutachten spielen im Arzthaftungsrecht eine zentrale Rolle. Denn der Richter verfügt regelmäßig nicht über die medizinische Fachkunde, um selbst beurteilen zu können, ob eine Behandlung dem zum Behandlungszeitpunkt bestehenden medizinischen Standard entsprach. Deshalb kommt der Einschätzung des Sachverständigen erhebliche Bedeutung zu.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Gutachten ungeprüft übernommen werden muss. Anlass für eine nähere Prüfung kann insbesondere bestehen, wenn:
- nicht alle relevanten Behandlungsunterlagen berücksichtigt wurden,
- wichtige Befunde oder Untersuchungsergebnisse fehlen,
- medizinische Schlussfolgerungen nicht nachvollziehbar begründet sind,
- Aussagen des Gutachtens den Behandlungsunterlagen widersprechen,
- ein möglicherweise grober Behandlungsfehler nicht ausreichend eingeordnet wird oder
- entscheidende Fragen zur Ursächlichkeit zwischen Fehler und Gesundheitsschaden offenbleiben.
Für Patienten ist dies allein häufig kaum zu erkennen. Medizinische Gutachten verwenden Fachbegriffe und setzen umfangreiches medizinisches Wissen voraus. Gleichzeitig muss bewertet werden, welche Feststellungen rechtlich überhaupt relevant sind. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Medizin und Recht setzt unsere anwaltliche Prüfung an.
Welche medizinischen Gutachten können überprüft werden?
Gutachten können Patienten in unterschiedlichen Stadien eines Arzthaftungsfalls begegnen. Überprüft werden können beispielsweise:
- gerichtliche Sachverständigengutachten,
- Privatgutachten,
- Gutachten des Medizinischen Dienstes,
- medizinische Stellungnahmen von Versicherern sowie
- Gutachten aus Verfahren vor Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen.
Ein negatives Gutachten bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass ein Arzthaftungsfall beendet ist. Entscheidend ist vielmehr, wie belastbar die darin enthaltenen Schlussfolgerungen tatsächlich sind und welche rechtlichen Möglichkeiten im jeweiligen Verfahren bestehen.
Wie lässt sich ein medizinisches Gutachten prüfen?
Bei der Überprüfung geht es nicht darum, ein unerwünschtes Ergebnis lediglich durch eine andere Meinung zu ersetzen. Vielmehr wird systematisch untersucht, ob das Gutachten den medizinischen Sachverhalt vollständig und nachvollziehbar erfasst und die für den Arzthaftungsfall maßgeblichen Fragen beantwortet.
Wurden alle medizinischen Unterlagen berücksichtigt?
Grundlage einer zuverlässigen Begutachtung müssen die relevanten Behandlungsunterlagen sein. Je nach Fall gehören hierzu unter anderem:
- Arzt- und Entlassungsbriefe,
- Befunde und Laborwerte,
- Röntgen-, CT- oder MRT-Aufnahmen,
- Operationsberichte,
- Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen sowie
- Pflege- und Verlaufsdokumentationen.
Bei Geburtsschäden sind beispielsweise CTG-Aufzeichnungen, Geburtsprotokolle, Laborwerte, Dokumentationen über geburtshilfliche Entscheidungen sowie Unterlagen zur Erstversorgung des Neugeborenen von besonderer Bedeutung.
Fehlen wesentliche Unterlagen oder werden sie im Gutachten nicht ausreichend gewürdigt, kann dies die Aussagekraft der Begutachtung beeinträchtigen.
Ist die medizinische Argumentation nachvollziehbar?
Ein Gutachten sollte nicht lediglich ein Ergebnis präsentieren. Es muss nachvollziehbar darlegen, wie der Sachverständige zu seiner Einschätzung gelangt.
Von besonderer Bedeutung ist die Frage, welcher medizinische Standard im konkreten Behandlungszeitpunkt galt. Ein später entwickelter Standard darf nicht ohne Weiteres auf eine Jahre zurückliegende Behandlung übertragen werden. Umgekehrt darf eine Behandlung nicht allein deshalb als fachgerecht bewertet werden, weil die eingetretene Komplikation grundsätzlich zu den bekannten Risiken eines Eingriffs gehört.
Wurden die entscheidenden Fragen beantwortet?
Im Arzthaftungsrecht reicht es regelmäßig nicht aus, lediglich einen medizinischen Fehler festzustellen. Zu prüfen ist grundsätzlich auch, ob dieser Fehler für den eingetretenen Gesundheitsschaden ursächlich war.
Darüber hinaus kann die Einordnung als grober Behandlungsfehler erhebliche rechtliche Bedeutung haben. Nach § 630h Abs. 5 BGB kann ein grober Behandlungsfehler unter den dort genannten Voraussetzungen zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Ursächlichkeit führen.
Bei der Prüfung eines Gutachtens sind deshalb insbesondere 3 Fragen entscheidend:
- Behandlungsfehler: Wurde gegen den zum Behandlungszeitpunkt geltenden medizinischen Standard verstoßen?
- Kausalität: Hat dieser Fehler den eingetretenen Gesundheitsschaden verursacht?
- Fehlergewicht: Handelt es sich möglicherweise um einen groben Behandlungsfehler mit Auswirkungen auf die Beweislast?
Ein Gutachten sollte genau daraufhin untersucht werden, ob es diese für die rechtliche Bewertung entscheidenden medizinischen Fragen tatsächlich beantwortet.
Medizinisches Gutachten bei einem Geburtsschaden prüfen lassen: Worauf ist zu achten?
Besonders weitreichend kann die Bedeutung eines Gutachtens bei einem Geburtsschaden sein. Hat ein Kind während der Geburt beispielsweise infolge eines Sauerstoffmangels einen schweren Hirnschaden erlitten, muss geklärt werden, ob dieser Schaden unvermeidbar war oder durch rechtzeitiges medizinisches Handeln hätte verhindert werden können.
In solchen Fällen können bereits kurze Verzögerungen erhebliche Bedeutung haben. Gegenstand der Begutachtung können beispielsweise folgende Fragen sein:
- Wurden Auffälligkeiten im CTG rechtzeitig erkannt und zutreffend bewertet?
- Wurde auf eine Verschlechterung des kindlichen Zustands angemessen reagiert?
- Hätte früher ein Kaiserschnitt veranlasst werden müssen?
- Wurde die Entbindung nach der Entscheidung zum Kaiserschnitt rechtzeitig durchgeführt?
- War ein festgestellter Sauerstoffmangel für die späteren neurologischen Schäden ursächlich?
Auch die Kausalitätsfrage ist häufig komplex. Ein Sachverständiger kann etwa zu dem Ergebnis gelangen, dass zwar eine Verzögerung vorlag, der Gesundheitsschaden aber auch bei rechtzeitigem Handeln eingetreten wäre. Eine solche Schlussfolgerung sollte anhand der medizinischen Dokumentation und der konkreten zeitlichen Abläufe sorgfältig überprüft werden.
Bei schweren Geburtsschäden geht es häufig um lebenslange Folgen wie Zerebralparese, Entwicklungsstörungen oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit. Entsprechend hoch können die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Ersatz materieller Schäden sein. Ein für den Patienten ungünstiges Gutachten ungeprüft hinzunehmen, kann daher erhebliche Konsequenzen haben.
Was tun, wenn das medizinische Gutachten fehlerhaft oder unvollständig ist?
Welche Schritte möglich sind, hängt davon ab, in welchem Verfahren das Gutachten erstellt wurde. Bei einem gerichtlichen Sachverständigengutachten können beispielsweise konkrete Einwendungen erhoben und Ergänzungsfragen an den Sachverständigen gestellt werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommt auch eine mündliche Erläuterung des Gutachtens in Betracht.
Je nach Ausgangslage können insbesondere folgende Schritte geprüft werden:
- schriftliche Einwendungen gegen einzelne Feststellungen,
- konkrete Ergänzungsfragen an den Sachverständigen,
- Antrag auf mündliche Erläuterung des Gutachtens,
- Vorlage einer fachmedizinischen Stellungnahme oder eines Privatgutachtens sowie
- unter den Voraussetzungen des § 412 ZPO eine neue Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen.
Wichtig ist, Einwände möglichst konkret zu formulieren. Der pauschale Hinweis, das Gutachten sei „falsch“, hilft regelmäßig nicht weiter. Erfolgversprechender ist es, einzelne medizinische Annahmen, übergangene Befunde, Widersprüche oder nicht beantwortete Fragen präzise herauszuarbeiten.
Medizinisches Gutachten: Welche Rolle spielt die Beweislast im Arzthaftungsrecht?
Grundsätzlich muss der Patient einen Behandlungsfehler, einen Gesundheitsschaden und die Ursächlichkeit zwischen Fehler und Schaden beweisen. Gerade deshalb haben Sachverständigengutachten eine so große Bedeutung.
Das Gesetz sieht jedoch Beweiserleichterungen vor. Neben der Beweislastumkehr bei einem groben Behandlungsfehler enthält insbesondere § 630h BGB weitere Regelungen, die für Patienten von Bedeutung sein können.
Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen:
- Beweiserleichterungen bei der Verwirklichung eines voll beherrschbaren Behandlungsrisikos,
- besondere Regeln beim Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung und Einwilligung,
- Vermutungswirkungen bei fehlender Dokumentation medizinisch gebotener wesentlicher Maßnahmen sowie
- Beweislastregeln bei groben Behandlungsfehlern.
Deshalb sollte ein medizinisches Gutachten nicht isoliert betrachtet werden. Erst die Verbindung der medizinischen Feststellungen mit den arzthaftungsrechtlichen Beweisregeln ermöglicht eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Welche Fristen gelten, wenn ich ein medizinisches Gutachten prüfen lassen will?
Bei der Überprüfung eines Gutachtens sollte nicht unnötig Zeit verloren werden. In einem laufenden Gerichtsverfahren können für Einwendungen und Stellungnahmen gerichtliche Fristen gelten. Wer diese versäumt, kann seine prozessualen Möglichkeiten unter Umständen erheblich einschränken.
Daneben ist die Verjährung möglicher Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüche zu beachten. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Ihr Beginn richtet sich grundsätzlich nach § 199 BGB und setzt unter anderem die erforderliche Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners voraus. Zusätzlich können kenntnisunabhängige Höchstfristen relevant werden.
Welche Verjährungsfrist konkret gilt und ob ihr Ablauf beispielsweise gehemmt wurde, muss anhand des jeweiligen Einzelfalls geprüft werden.
Warum einen spezialisierten Patientenanwalt einschalten bei einem Gutachtenproblem?
Arzthaftungsverfahren bewegen sich an der Schnittstelle zwischen hochkomplexer Medizin und anspruchsvollem Haftungs- und Prozessrecht. Ein medizinisches Gutachten kann medizinisch plausibel formuliert sein und dennoch rechtlich entscheidende Fragen offenlassen.
Dominik Engelhardt ist ein erfahrener Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, der aus Überzeugung nur die Patientenseite vertritt. Er und sein Team können unter anderem für Sie prüfen,
- welche Aussagen des Sachverständigen für den Anspruch entscheidend sind,
- ob Widersprüche zu den Behandlungsunterlagen bestehen,
- welche medizinischen oder rechtlichen Fragen offengeblieben sind,
- ob Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten in Betracht kommen und
- welche weiteren verfahrensrechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Ebenso wichtig ist die strategische Einordnung: Nicht jeder Kritikpunkt rechtfertigt ein weiteres Gutachten, während einzelne scheinbar nebensächliche Feststellungen für die Beweislast von großer Bedeutung sein können.
Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer. Wir stehen damit konsequent auf der Seite der Betroffenen und setzen uns mit medizinischen Gutachten aus der Perspektive des Patienten auseinander.
Fazit
Ein negatives oder zweifelhaftes Gutachten kann einen Arzthaftungsfall erheblich beeinflussen. Es muss jedoch nicht ungeprüft hingenommen werden. Medizinische Gutachten können unvollständig, widersprüchlich oder in entscheidenden Punkten nicht ausreichend begründet sein.
Besonders bei schweren Behandlungsfehlern und Geburtsschäden können die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen einer fehlerhaften Bewertung enorm sein. Es lohnt sich deshalb, ein medizinisches Gutachten prüfen zu lassen, bevor daraus weitreichende rechtliche Konsequenzen gezogen werden.