Ein hypoxischer Hirnschaden ist für Betroffene und Angehörige oft ein Schock. Die Folgen können von Bewegungs- und Konzentrationsstörungen bis zu schweren neurologischen Behinderungen, dauerhafter Pflegebedürftigkeit oder dem Tod reichen. Dies kann auch während der Geburt eines Kindes passieren. Für Betroffene und Angehörige stellt sich häufig die Frage, ob die Schädigung unvermeidbar war oder durch einen ärztlichen Fehler verursacht beziehungsweise verstärkt wurde.

Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer. Als Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht prüft Dominik Engelhardt und sein Team, ob der maßgebliche medizinische Standard eingehalten wurde, und setzen berechtigte Ansprüche gegenüber Krankenhäusern, Ärzten und deren Haftpflichtversicherern durch.

Hypoxischer Hirnschaden: Folgen von Geburtsschäden

Sie vermuten, dass ein hypoxischer Hirnschaden auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist? Eine frühzeitige rechtliche und medizinische Prüfung kann hilfreich bei der Klärung sein. Wir fordern die Behandlungsunterlagen an, lassen den Verlauf fachmedizinisch bewerten und klären, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.

Was ist ein hypoxischer Hirnschaden?

Bei einer Hypoxie erhält das Gehirn zu wenig Sauerstoff. Bei einer Anoxie ist die Sauerstoffzufuhr vollständig oder nahezu vollständig unterbrochen. Da Nervenzellen besonders empfindlich auf Sauerstoffmangel reagieren, können bereits kurze kritische Zeiträume erhebliche Schäden verursachen.

Mögliche Folgen sind Lähmungen, Sprach- und Sehstörungen, epileptische Anfälle, kognitive Einschränkungen oder Verhaltensveränderungen. Welche Beeinträchtigungen verbleiben, hängt unter anderem von Dauer, Ausmaß und Ursache der Sauerstoffunterversorgung ab. 

Ein hypoxischer Hirnschaden kann etwa nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand, einer schweren Atemstörung, einer fehlerhaften Narkoseführung, einem Schlaganfall oder während der Geburt eintreten.

Wann kann ein Behandlungsfehler vorliegen?

Ärzte schulden keinen bestimmten Behandlungserfolg. Sie müssen die Behandlung jedoch nach den zum Behandlungszeitpunkt bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards durchführen. Dieser Maßstab ist in § 630a BGB gesetzlich verankert.

Ein haftungsrelevanter Fehler kommt insbesondere in Betracht bei:

  • unzureichender Überwachung von Atmung, Sauerstoffsättigung oder Kreislauf,
  • verspäteter Reanimation oder fehlerhaftem Notfallmanagement,
  • nicht erkannten Beatmungsproblemen,
  • Fehlern bei Narkose oder Intubation,
  • verspäteter Diagnose eines Herz-Kreislauf-Stillstands,
  • fehlerhafter Medikamentengabe mit Atemdepression,
  • unzureichender Kontrolle nach einer Sedierung oder Operation.

Ob tatsächlich ein Standardverstoß vorliegt, lässt sich regelmäßig nur anhand der vollständigen Krankenakte und einer unabhängigen medizinischen Begutachtung beurteilen. Ebenso wichtig ist die Kausalität: Der Fehler muss für den eingetretenen Hirnschaden ursächlich oder zumindest mitursächlich gewesen sein.

Hypoxischer Hirnschaden: Was gilt beim Geburtsschaden?

Besonders schwerwiegend sind hypoxische Hirnschäden bei Neugeborenen. Eine Sauerstoffunterversorgung vor, während oder unmittelbar nach der Geburt kann eine hypoxisch-ischämische Enzephalopathie auslösen. 

Langfristige Folgen können unter anderem eine Zerebralparese, Epilepsie, Entwicklungsstörungen oder lebenslange Pflegebedürftigkeit sein.

Eine Haftung kann beispielsweise zu prüfen sein, wenn:

  • auffällige kindliche Herztöne im CTG falsch bewertet wurden,
  • ein medizinisch gebotener Kaiserschnitt verspätet erfolgte,
  • eine Risikokonstellation nicht erkannt wurde,
  • auf eine akute Komplikation nicht rechtzeitig reagiert wurde,
  • Fehler bei der Erstversorgung oder Reanimation des Kindes unterliefen.

Dennoch genügt der zeitliche Zusammenhang zwischen Geburt und Behinderung nicht als Beweis. Ausgewertet werden müssen unter anderem CTG-Aufzeichnungen, Geburtsprotokolle, Nabelschnurblutwerte, Apgar-Werte, Reanimationsunterlagen, Bildgebung und der neurologische Verlauf. Zudem sind alternative Ursachen sorgfältig abzugrenzen.

Als spezialisierte Patientenanwälte koordinieren wir diese medizinische und rechtliche Aufarbeitung und achtet darauf, dass die entscheidenden Beweisfragen präzise gestellt werden.

Wer haftet für den hypoxischen Hirnschaden?

Ansprüche können sich aus dem Behandlungsvertrag, insbesondere aus §§ 630a und 280 BGB, sowie aus unerlaubter Handlung nach § 823 BGB ergeben. Danach kann eine schuldhafte Pflichtverletzung beziehungsweise rechtswidrige Gesundheitsverletzung zum Schadensersatz verpflichten.

Je nach Fall kommt das Krankenhaus bzw. der Träger, ein niedergelassener Arzt, einzelne behandelnde Ärzte oder weiteres medizinisches Personal als Anspruchsgegner in Betracht.

In Krankenhausfällen wird außerdem geprüft, ob ein Organisationsmangel vorliegt. Organisationsfehler können beispielsweise eine unzureichende personelle Besetzung, nicht funktionierende Alarmwege, fehlende Überwachungsstrukturen oder eine mangelhafte Notfallorganisation betreffen.

Die Ansprüche werden in der Praxis meist gegenüber der Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Behandlers oder Krankenhausträgers geltend gemacht.

Wer muss den Behandlungsfehler bei einem Hirnschaden beweisen?

Grundsätzlich muss der Patient den Behandlungsfehler, den Gesundheitsschaden und den ursächlichen Zusammenhang beweisen. § 630h BGB sieht jedoch wichtige Beweiserleichterungen vor.

Grober Behandlungsfehler

Bei einem groben Behandlungsfehler kann sich die Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit umkehren, wenn der Fehler grundsätzlich geeignet war, den eingetretenen Schaden herbeizuführen.

Ein grober Fehler liegt vereinfacht gesagt vor, wenn eindeutig gegen bewährte medizinische Regeln oder gesicherte Erkenntnisse verstoßen wurde und das Vorgehen aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint.

Dokumentationsmängel

Auch eine lückenhafte Behandlungsdokumentation kann für den Patienten bedeutsam sein. Ärzte müssen die aus fachlicher Sicht wesentlichen Maßnahmen, Befunde, Diagnosen, Therapien und Ergebnisse in der Behandlungsakte festhalten.

Ist eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht dokumentiert, kann gesetzlich vermutet werden, dass sie nicht durchgeführt wurde. Weitere Beweiserleichterungen können bei voll beherrschbaren Risiken oder fehlender Befähigung des Behandlers eingreifen.

Hypoxischer Hirnschaden: Welche Ansprüche bestehen bei einem Geburtsschaden?

Wer einen hypoxischen Hirnschaden aufgrund eines Behandlungsfehlers erleidet, hat oftmals verschiedene Ansprüche, die geltend gemacht werden können.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Beeinträchtigungen. Maßgeblich sind insbesondere Art und Schwere der Hirnschädigung, verbleibende Behinderungen, Pflegebedürftigkeit, Schmerzen sowie die Auswirkungen auf Alltag, Persönlichkeit und Lebensplanung.

Beim Schmerzensgeld für Geburtsschäden oder anderen schwersten Dauerschäden können hohe Schmerzensgeldbeträge in Betracht kommen. Eine pauschale Aussage über die konkrete Höhe ist jedoch nicht seriös. § 253 BGB bildet die gesetzliche Grundlage für eine Geldentschädigung bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.

Schadensersatz

Der Geschädigte soll wirtschaftlich so gestellt werden, wie er ohne den Behandlungsfehler stünde. Erstattungsfähig können insbesondere sein:

  • Behandlungs-, Therapie- und Rehabilitationskosten,
  • Pflege- und Betreuungskosten,
  • Hilfsmittel und behindertengerechte Umbauten,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • Fahrt- und Mehrkosten,
  • Verdienstausfall,
  • zukünftige schadensbedingte Aufwendungen.

Bei einem schweren Geburtsschaden müssen Schäden häufig über die gesamte Lebenserwartung des Kindes berechnet werden (sogenannte Zukunftsschäden). Dazu gehören der zukünftige Erwerbsschaden, dauerhafte Pflegeleistungen und ein wechselnder Hilfsmittelbedarf.

Neben bereits bezifferbaren Forderungen ist deshalb regelmäßig auch die gerichtliche Feststellung wichtig, dass der Verantwortliche sämtliche zukünftigen Schäden ersetzen muss.

Wann verjähren Ansprüche wegen eines hypoxischen Hirnschadens?

Arzthaftungsansprüche unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Sie beginnt im Regelfall mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des möglichen Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Für Ansprüche wegen Gesundheitsverletzungen gilt daneben grundsätzlich eine kenntnisunabhängige Höchstfrist von 30 Jahren.

Bei Geburtsschäden und Ansprüchen minderjähriger Kinder ist die Berechnung besonders anspruchsvoll. Entgegen einer verbreiteten Annahme beginnt die Verjährungsfrist nicht automatisch erst mit dem 18. Geburtstag. Unter anderem können die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter und bereits eingeleitete verjährungshemmende Maßnahmen von Bedeutung sein.

Die konkrete Verjährung sollte deshalb frühzeitig durch einen spezialisierten Anwalt geprüft werden.

Geburtsfehler mit Hirnschaden: Wann brauche ich einen Anwalt?

Arzthaftungsfälle wegen hypoxischer Hirnschäden verbinden komplexe medizinische Fragen mit hohen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. Haftpflichtversicherer prüfen Ansprüche aus ihrer eigenen Interessenlage und bestreiten häufig einen Ärztepfusch, die Kausalität oder die geltend gemachte Schadenshöhe.

Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer. Wir stehen nicht auf der Seite von Krankenhäusern, Ärzten oder Haftpflichtversicherern.

Für Sie bedeutet das:

  • eine eindeutige Interessenvertretung,
  • eine strukturierte Auswertung der Krankenakte,
  • Erfahrung im Umgang mit medizinischen Gutachtern,
  • eine umfassende Berechnung gegenwärtiger und zukünftiger Schäden,
  • eine konsequente außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Fazit

Ein hypoxischer Hirnschaden kann das Leben des Patienten und seiner Familie dauerhaft verändern. Besteht der Verdacht, dass ein Sauerstoffmangel zu spät erkannt oder nicht fachgerecht behandelt wurde, sollte der Fall medizinisch und rechtlich geprüft werden.

Dies gilt besonders bei einem Geburtsschaden. Wegen der möglichen lebenslangen Pflege-, Therapie- und Erwerbsschäden müssen Ansprüche frühzeitig gesichert und vollständig ermittelt werden.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung? Dominik Engelhardt,Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, und sein Team vertreten konsequent nur Patienten und Versicherungsnehmer. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, um die nächsten Schritte und die Erfolgsaussichten Ihres Falles zu besprechen.

FAQ: Häufige Fragen zum hypoxischen Hirnschaden

Ist jeder hypoxische Hirnschaden ein Behandlungsfehler?

Nein. Eine Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn gegen den zum Behandlungszeitpunkt geltenden medizinischen Facharztstandard verstoßen wurde und dieser Fehler für den eingetretenen Schaden ursächlich war. Ob dies der Fall ist, muss anhand der Behandlungsunterlagen und regelmäßig durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geprüft werden.

Welche Ansprüche bestehen nach einem hypoxischen Hirnschaden?

Liegt ein haftungsrelevanter Behandlungsfehler vor, können Betroffene unter anderem Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen. Erstattungsfähig sind beispielsweise Behandlungskosten, Pflegekosten, Therapiekosten, Kosten für Hilfsmittel oder behindertengerechte Umbaumaßnahmen sowie Verdienstausfälle. Bei schweren Geburtsschäden können zudem erhebliche Ansprüche wegen zukünftiger Pflege- und Erwerbsschäden bestehen.

Wie lässt sich ein Behandlungsfehler nachweisen?

Grundsätzlich muss der Patient nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser den hypoxischen Hirnschaden verursacht hat. Die Beweisführung erfolgt regelmäßig durch die Auswertung der Krankenakte und ein medizinisches Sachverständigengutachten. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz Beweiserleichterungen vor, etwa bei groben Behandlungsfehlern oder erheblichen Dokumentationsmängeln.

Wann sollte ich einen Patientenanwalt einschalten?

Je früher ein spezialisierter Patientenanwalt eingeschaltet wird, desto besser. Bereits unmittelbar nach dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler können wichtige Beweise gesichert, Krankenunterlagen angefordert und Verjährungsfristen geprüft werden. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung erhöht häufig die Chancen, berechtigte Ansprüche erfolgreich außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.