Für Selbstständige kann eine Berufsunfähigkeit schnell existenzielle Folgen haben. Wer seinen Betrieb nicht mehr führen oder seine freiberufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, verliert häufig einen erheblichen Teil seiner wirtschaftlichen Grundlage. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige soll dieses Risiko absichern. Doch gerade bei Selbstständigen ist die Durchsetzung der vereinbarten BU-Rente häufig kompliziert. Erfahren Sie mehr in diesem Beitrag!
Inhalt
- Wann liegt bei Selbstständigen eine Berufsunfähigkeit vor?
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Warum die Tätigkeitsbeschreibung entscheidend ist
- Umorganisation des Betriebs: Besonderes Problem für die BU?
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Abstrakte Verweisung vs. Umorganisation
- Welche Leistungen können Selbstständige bei Berufsunfähigkeit von der Versicherung verlangen?
- Berufsunfähigkeit durch Behandlungsfehler oder Geburtsschaden
- Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?
- Wie läuft die anwaltliche Prüfung eines BU-Falls ab?
- Warum spezialisierte anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann
- Fazit
Wann liegt bei Selbstständigen eine Berufsunfähigkeit vor?
Die gesetzliche Grundlage der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich in § 172 VVG. Danach kommt es grundsätzlich darauf an, ob der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf in seiner bisherigen konkreten Ausgestaltung aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich zusätzlich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Viele Versicherungsbedingungen sehen einen bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit – häufig mindestens 50 Prozent – sowie einen Prognosezeitraum von beispielsweise sechs Monaten vor.
Dabei ist Berufsunfähigkeit nicht mit Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gleichzusetzen. Entscheidend ist die konkrete berufliche Tätigkeit vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen.
Bei einem selbstständigen Zahnarzt ist deshalb beispielsweise zu untersuchen, welchen Anteil Behandlungen, operative Tätigkeiten, Beratung, Verwaltung und Personalführung tatsächlich eingenommen haben. Bei einem Handwerksunternehmer kann dagegen entscheidend sein, in welchem Umfang er selbst körperlich gearbeitet und welche Aufgaben er lediglich organisiert hat.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Warum die Tätigkeitsbeschreibung entscheidend ist
Wer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt, muss seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nachvollziehbar darstellen. Gerade für Selbstständige ist das häufig anspruchsvoller als für Arbeitnehmer.
Ein Versicherer kann detailliert prüfen, wie sich ein durchschnittlicher Arbeitstag vor Eintritt der Erkrankung zusammengesetzt hat. Von Bedeutung können unter anderem Arbeitszeiten, einzelne Tätigkeiten, deren zeitlicher Anteil, körperliche Anforderungen, Kundenkontakte, Personalverantwortung und organisatorische Aufgaben sein.
Eine pauschale Berufsbezeichnung wie „Unternehmer“, „Arzt“ oder „Steuerberater“ reicht deshalb häufig nicht aus.
Die Tätigkeitsbeschreibung sollte den beruflichen Alltag in gesunden Tagen möglichst konkret und zutreffend abbilden. Widersprüche oder unpräzise Angaben können die Leistungsprüfung erschweren und später auch in einem gerichtlichen Verfahren relevant werden.
Umorganisation des Betriebs: Besonderes Problem für die BU?
Eine Besonderheit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige ist die sogenannte Umorganisation. Je nach Versicherungsbedingungen kann der Versicherer prüfen, ob der Versicherungsnehmer seinen Betrieb so umgestalten kann, dass er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin in relevantem Umfang beruflich tätig bleibt.
Denkbar ist beispielsweise, dass bestimmte körperliche Arbeiten auf Mitarbeiter übertragen werden und der Selbstständige künftig stärker organisatorische oder kaufmännische Aufgaben übernimmt.
Eine solche Umorganisation ist jedoch nicht grenzenlos möglich. Ob sie verlangt werden kann, hängt insbesondere vom konkreten Versicherungsvertrag und von den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen ab. Entscheidend können beispielsweise Betriebsgröße, Mitarbeiterstruktur, Aufgabenverteilung, wirtschaftliche Auswirkungen und die verbleibende Tätigkeit des Versicherungsnehmers sein.
Gerade bei kleineren Betrieben oder hoch spezialisierten Freiberuflern kann eine Umorganisation praktisch erheblich schwieriger sein als bei einem Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Abstrakte Verweisung vs. Umorganisation
Von der Umorganisation zu unterscheiden ist die sogenannte abstrakte Verweisung. Dabei geht es vereinfacht darum, ob der Versicherte theoretisch auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ob eine solche Verweisung zulässig ist, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Moderne Tarife enthalten häufig einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Versicherungsnehmer sollten deshalb nicht allein auf allgemeine Aussagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung vertrauen. Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag einschließlich der dazugehörigen Versicherungsbedingungen.
Welche Leistungen können Selbstständige bei Berufsunfähigkeit von der Versicherung verlangen?
Liegt bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor, ist in erster Linie die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente relevant. Je nach Vertrag kommt außerdem eine Befreiung von der weiteren Beitragszahlung in Betracht.
Wie hoch die BU-Rente ausfällt und wie lange sie gezahlt wird, richtet sich nach dem individuellen Vertrag.
Besonders wichtig ist für Selbstständige, dass die vereinbarte Absicherung zur tatsächlichen wirtschaftlichen Situation passt. Denn laufende private Verpflichtungen verschwinden mit Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht automatisch. Hinzu können betriebliche Kosten kommen, während die Möglichkeit, selbst Einkommen zu erwirtschaften, erheblich eingeschränkt ist.
Berufsunfähigkeit durch Behandlungsfehler oder Geburtsschaden
Eine Berufsunfähigkeit kann auch Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers sein. Hier treffen Versicherungsrecht und Arzthaftungsrecht unmittelbar aufeinander.
Ein Beispiel ist ein schwerer Geburtsschaden bei der Mutter: Kommt es während der Entbindung aufgrund eines vermeidbaren Behandlungsfehlers etwa zu schweren Organ-, Nerven- oder anderen dauerhaften Gesundheitsschäden, kann dies dazu führen, dass eine selbstständig tätige Patientin ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann.
In einer solchen Situation sind zwei rechtlich eigenständige Fragen zu untersuchen. Zum einen ist zu prüfen, ob nach den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Anspruch auf die vereinbarte BU-Leistung besteht. Zum anderen können wegen des ärztlichen Behandlungsfehlers Ansprüche gegen die verantwortlichen Behandler beziehungsweise den Krankenhausträger in Betracht kommen.
Im Arzthaftungsrecht können insbesondere Schmerzensgeld sowie Ersatz materieller Schäden relevant werden. Welche Ansprüche konkret bestehen, hängt vom Einzelfall und insbesondere davon ab, ob ein Behandlungsfehler und dessen Ursächlichkeit für den eingetretenen Gesundheitsschaden nachgewiesen werden können.
Gerade wenn eine medizinische Fehlbehandlung zur Berufsunfähigkeit führt, sollten deshalb beide Rechtsgebiete gemeinsam betrachtet werden. Unsere Kanzlei ist sowohl im Medizinrecht als auch im Versicherungsrecht ausschließlich auf Patienten- und Versicherungsnehmerseite tätig.
Was tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?
Die Ablehnung eines Leistungsantrags bedeutet nicht zwangsläufig, dass tatsächlich kein Anspruch besteht. Versicherer können sich beispielsweise darauf berufen, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht sei, eine Umorganisation möglich wäre oder die medizinischen Voraussetzungen nicht ausreichend nachgewiesen seien.
Auch Angaben aus dem ursprünglichen Versicherungsantrag können Jahre später wieder relevant werden. Insbesondere bei Gesundheitsfragen kann der Versicherer prüfen, ob bei Vertragsschluss Vorerkrankungen vollständig und zutreffend angegeben wurden.
Wenn die BU-Versicherung nicht zahlt, sollte deshalb zunächst geprüft werden, auf welche Vertragsklauseln und medizinischen Feststellungen der Versicherer seine Entscheidung stützt. Eine vorschnelle eigene Stellungnahme gegenüber dem Versicherer kann die spätere Durchsetzung des Anspruchs erschweren.
Wie läuft die anwaltliche Prüfung eines BU-Falls ab?
Am Anfang steht regelmäßig die Auswertung des Versicherungsvertrags einschließlich der Versicherungsbedingungen und der bisherigen Korrespondenz mit dem Versicherer. Anschließend muss die berufliche Tätigkeit vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung detailliert rekonstruiert werden.
Ebenso wichtig sind die medizinischen Befunde. Sie müssen nicht nur eine Diagnose dokumentieren, sondern im Zusammenhang mit den konkreten Anforderungen des Berufs betrachtet werden.
Bei Selbstständigen kommt die Analyse der betrieblichen Struktur hinzu. Behauptet der Versicherer, der Betrieb könne umorganisiert werden, muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Veränderung tatsächlich möglich und nach den Versicherungsbedingungen zumutbar ist.
Lehnt der Versicherer die Leistung dennoch ab, können die Ansprüche zunächst außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend gemacht werden.
Warum spezialisierte anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann
Streitigkeiten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung betreffen häufig die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers. Gleichzeitig treffen medizinische Bewertungen auf komplexe Versicherungsbedingungen und eine umfangreiche Rechtsprechung.
Für Selbstständige kommt mit der möglichen Umorganisation des eigenen Betriebs eine zusätzliche rechtliche und tatsächliche Ebene hinzu.
Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer. Wir stehen nicht auf Seiten von Versicherern, Krankenhäusern oder Ärzten. Dominik Engelhardt, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht und unser Team begleiten Streitfälle, in denen sich Versicherungsrecht und Arzthaftungsrecht überschneiden – beispielsweise, wenn ein Behandlungsfehler oder Geburtsschaden zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit geführt hat.
Fazit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige eine wichtige Absicherung gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft. Ob der Versicherer tatsächlich zahlen muss, entscheidet sich jedoch nicht allein anhand einer Diagnose.
Maßgeblich sind insbesondere die konkrete Tätigkeit vor Eintritt der Erkrankung, die gesundheitlichen Einschränkungen, die Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls die Möglichkeit einer betrieblichen Umorganisation.
Hat Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen abgelehnt oder verzögert sich die Leistungsprüfung, kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere dann, wenn die Berufsunfähigkeit auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist.