
Einseitige Herabsetzung des Krankentagegeldes unzulässig
Der BGH hat entschieden: Eine einseitige Kürzung des Krankentagegeldes durch die Versicherung ist unzulässig. Jetzt erfahren, wie Sie sich gegen rechtswidrige Herabsetzungen wehren können – inklusive Praxisfall und Handlungstipps