BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet: Was passiert, wenn man bei einer BU die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat?

BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet
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Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – abgekürzt BU – müssen meist vor dem Abschluss der Versicherung Fragen über den gesundheitlichen Status und eventuelle Vorerkrankungen beantwortet werden.

Beantwortet man diese Gesundheitsfragen falsch, bleibt dies bei einem eventuellen Leistungsfall oder einer genaueren Prüfung des Versicherungsunternehmens nicht folgenlos. Doch welche Folgen drohen?

Inhalt:

1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert die Fähigkeit, ihren Beruf bzw. die berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Wird diese Fähigkeit durch eine Krankheit oder ein Unfallereignis eingeschränkt, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rentenzahlung.

Die Versicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer bis zu einem bestimmten Prozentsatz daran gehindert ist, die versicherte Tätigkeit auszuüben. Der Prozentsatz bei der BU-Versicherung leistet, kann bei Abschluss der Versicherung gewählt werden. Meist liegt dieser bei 50% Berufsunfähigkeit.

Eine BU-Versicherung kann beispielsweise als Zusatzversicherung zu einer privaten Renten-, Kranken- oder Lebensversicherung hinzu abgeschlossen werden oder als selbstständige Versicherung. 

Unterschied Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsrecht

Seit 2001 gibt es lediglich eine staatliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der staatlichen Rentenversicherung, die lediglich die Erwerbsfähigkeit versichert. Bei der Erwerbsfähigkeit handelt es sich um die Fähigkeit, überhaupt eine berufliche Tätigkeit auszuüben.

Darunter fallen auch Hilfstätigkeiten, die der Versicherungsnehmer zwar nicht ausgeübt hat, ihm aber theoretisch zuzumuten sind.

Erst wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst diese einfachsten Tätigkeiten mindestens 3 Stunden täglich auszuüben, erhält man eine meist geringe staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente als Vollrente.

2. BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet: Welche Fragen werden gestellt?

Durch Krankheit oder Unfallereignisse kann es dazu kommen, dass Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage sind, ihrem ausgeübten Beruf oder ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterhin nachzugehen. Hierbei kann es aber dazu kommen, dass z.B. eine bereits früher aufgetretene Krankheit im Verlauf eines Erwerbslebens dazu führt, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Aus diesem Grund ist es für die Versicherungsunternehmen bei Abschluss einer BU-Versicherung wichtig zu wissen, welche gesundheitlichen Leiden und Krankheiten bestehen und in der Vergangenheit bestanden haben. Nur mit diesen Angaben des Versicherungsnehmers können die Versicherungen eine begründete Risikoeinschätzung vornehmen.

BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet: Gesetzliche Anzeigepflichten

Deshalb sind Fragen zur Gesundheit und zu Vorerkrankungen auch gesetzlich vorgeschrieben. Den zukünftigen Versicherungsnehmer trifft eine sog. vorvertragliche Anzeigepflicht gem. § 19 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz – oder kurz VVG.

BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet: Zu den folgenden Themen werden von dem Versicherungsunternehmen zumeist Fragen gestellt:

  • Größe und Gewicht
  • Diagnostizierte Krankheiten
  • Psychische Erkrankungen in einem bestimmten Zeitraum (etwa 5 Jahre)
  • Verletzungen durch Unfälle
  • Allergien
  • Krebserkrankungen
  • Infektionen (z.B. HIV)
  • Angeborenen Erkrankungen
  • Aktuelle Medikamenteneinnahme
  • Raucher oder Nichtraucher (oft wird auch abgefragt, ob z.B. in den letzten 10 Jahren geraucht wurde oder mit dem Rauchen aufgehört worden ist)
  • Ärztliche oder therapeutische Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum (etwa 5 oder 10 Jahre)
  • Bisherige Operationen oder Eingriffe in einem bestimmten Zeitraum (etwa 5 oder 10 Jahre)
  • Teilweise auch über geplante zukünftige Eingriffe in den nächsten 12 Monaten
  • (krankhafter) Konsum von Betäubungsmitteln wie Alkohol oder Drogen

Der Umfang der Fragen ist bei unterschiedlichen Versicherungen jeweils verschieden und wird vom Versicherer bestimmt. Bei der Beantwortung sollte man sich jedoch Zeit lassen und gut darüber nachdenken, ob man wirklich alle dort abgefragten Informationen korrekt angegeben hat.

Neben gesundheitlichen Fragen werden meist auch Fragen über den ausgeübten Beruf und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren gestellt oder zu gesundheitlichen Gefahren bei besonders riskanten Freizeitaktivitäten.

Seltene Erkrankungen oder Angabe nicht abgefragter Informationen

Man kann bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nur die Angaben machen, die einem selbst auch bekannt sind. Unbekannte Erkrankungen oder Leiden können nicht angegeben werden.

Ebenso sollte man nur die Informationen preisgeben, die der Versicherer auch abfragt. Liegt eine z.B. eine seltene Erkrankung oder ein seltenes Leiden vor, dass nicht vom Versicherer abgefragt worden ist, muss man dies auch nicht angeben.

Allerdings kann der Versicherer für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit eventuell den Versicherungsvertrag anfechten oder dies zumindest versuchen. Ist die Berufsunfähigkeit auf diese seltene Erkrankung oder das seltene Leiden zurückzuführen, kann dies deshalb unter Umständen zu Problemen führen.

Hier sollten Betroffene vor Abschluss eines Versicherungsvertrages für eine BU-Versicherung Rat von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht einholen.

3. Wie lange muss man Vorerkrankungen angeben?

Der Zeitraum, in dem Gesundheitsdaten abgefragt werden, liegt meist bei 5 bis 10 Jahren. Es kann allerdings auch vorkommen, dass der Versicherer bei den Gesundheitsfragen nach angeborenen Leiden fragt.

4. Werden Gesundheitsfragen überprüft?

Es gibt für den Versicherer keine Pflicht, die vom Versicherungsnehmer gemachten Angaben bei Vertragsabschluss zu prüfen. Allerdings kann der Versicherer bestimmte Angaben bei Vertragsschluss überprüfen lassen bzw. sich Auskunft von den behandelnden Ärzten einholen und so nachvollziehen, ob BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden.

Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag erklären Versicherungsnehmer zumeist eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

Möchte man eine relativ hohe monatliche Rentensumme für den Fall einer Berufsunfähigkeit vereinbaren – etwa ab 2.500 Euro – kann es passieren, dass der Versicherer vor Vertragsschluss eine ärztliche Untersuchung verlangt und/oder einen Hausarztbericht.

Hierbei werden meist die Werte aus einem kleinen Blutbild eingeholt, ein EKG und ein Test auf HIV werden durchgeführt oder auch Nüchtern-Blutzuckerwerte werden gemessen.

Tritt der Fall der Berufsunfähigkeit ein, wird der Versicherer in jedem Fall prüfen, ob BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden. Also, ob die Beantwortung der Gesundheitsfragen mit dem Verlauf der Krankengeschichte im Einklang steht oder ob Fehler bei den Antworten gemacht worden sind.

Hierauf stützt sich meist die Verweigerung der Rentenleistung im Fall der Berufsunfähigkeit durch das Versicherungsunternehmen.

5. BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet: Wann verjähren falsche Angaben?

Sollte man bei der Beantwortung Fehler gemacht haben, muss dies nicht in jedem Fall zu Problemen führen. Liegen zwischen der falschen oder unvollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen bei dem Abschluss der Versicherung und dem Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 10 Jahre, kann das Versicherungsunternehmen sich nicht mehr auf die Falschbeantwortung als Verweigerungsgrund berufen.

Nach diesen 10 Jahren ist die Falschbeantwortung damit verjährt. Sollte sich die Versicherung nach mehr als 10 Jahren noch auf die Falschbeantwortung berufen, um eine Rentenleistung abzulehnen, dann ist dies rechtswidrig.

6. Was passiert bei falschen Angaben?

Sollte der Versicherer im Leistungsfall oder durch eine andere Prüfung der Gesundheitsdaten herausfinden, dass man auf bestimmte Fragen falsch oder unvollständig beantwortet hat, dann bieten sich für den Versicherer mehrere Möglichkeiten:

  • Die Versicherung kann den Vertrag kündigen
  • Die Versicherung kann von dem Vertrag zurücktreten
  • Die Versicherung kann den Vertrag anfechten

Ob die Versicherung eine Kündigung ausspricht, den Vertrag anfechtet oder vom Vertrag zurücktritt, hängt vom Verschuldensgrad des Versicherungsnehmers ab. War die Falschbeantwortung nur ein Versehen, welches jedem einmal passieren kann, kann der Versicherer lediglich kündigen. Bei der Kündigung muss der Versicherer aber im Fall der Berufsunfähigkeit weiterhin leisten.

Bei dem Rücktritt vom Vertrag oder der Anfechtung versucht der Versicherer, den Vertrag mit Wirkung von Anfang an – also rückwirkend – aufzulösen.

Der Rücktritt kommt in Betracht, wenn die Gesundheitsfragen grob fahrlässig falsch beantwortet worden sind. Eine Anfechtung wegen Arglist kommt in Betracht, wenn die Gesundheitsfragen absichtlich zur Täuschung der Versicherung falsch beantwortet worden sind.

In beiden Fällen müssten Rentenleistungen zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung der Versicherungsprämien ist übrigens gesetzlich ausgeschlossen.

BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet: Fazit

Probleme bei der Leistung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wegen falsch beantworteter Gesundheitsfragen kommen häufig vor. Die Versicherer versuchen, sich mit der Falschbeantwortung von der Leistung zu befreien. Doch sind die Gesundheitsfragen meist zahlreich und durchaus komplex.

Man kann sich jedoch oft nicht an jede Behandlung oder nicht jede kleinste Erkrankung innerhalb von 10 Jahren erinnern. Allerdings führt auch nicht jedes Vergessen oder jeder Fehler beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen auch sofort zum Ausschluss der Versicherungsleistungen.

Sollten sie unsicher sein, welche Angaben genau zu machen sind, damit die Gesundheitsfragen vollständig und korrekt ausgefüllt sind, oder sollte ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung der Versicherungsleistung verweigern oder kürzen, unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

BU Gesundheitsfragen falsch beantwortet: Sind Fragen zum Thema offen geblieben?

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