Behandlungsfehler bei Liposuktion: Leiden Sie unter den Folgen? Schönheitsoperationen wie Liposuktionen (Fettabsaugungen) werden häufig, aufgrund mangelnder Übernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, von den Patienten selbst gezahlt. Oft fallen hierfür hohe Kosten an.
Behandlungsfehler bei Loposuktion
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In diesem Beitrag beantwortet Rechtsanwältin Daniela Huber die 4 häufigsten Fragen zum Thema „Behandlungsfehler bei Liposuktion“. Inhalt:
  1. Kann ich neben Schmerzensgeld auch mein Geld zurückverlangen?
  2. Was gilt es bei der ärztlichen Aufklärung zu beachten?
  3. Was weist typischerweise auf einen Behandlungsfehler hin?
  4. An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Behandlungsfehler bei Liposuktion vermute?

1. Kann ich neben Schmerzensgeld auch mein Geld zurückverlangen?

Da stellt sich natürlich die Frage: Kann ich neben dem üblichen Schmerzensgeld auch das gezahlte Geld für die Operationen zurückverlangen, wenn es zu einem Behandlungsfehler bei Liposuktion kommt? Die Antwort: Eine Rückforderung des ärztlichen Honorars kann möglich sein, wenn im Vorfeld der Liposuktionen nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt wurde und es während der Liposuktion zu einem Behandlungsfehler kommt (OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Februar 2012 – 5 U 8/08).

2. Was gilt es bei der ärztlichen Aufklärung zu beachten?

Anders als bei gesundheitlich indizierten Behandlungen sind an die ärztliche Aufklärung im Vorfeld der Operation bei Schönheitsoperationen gesteigerte Maßstäbe anzusetzen. Vor der Operation muss der Patient über die Erfolgsaussichten und Risiken des Eingriffs, wie bleibende Entstellung und gesundheitliche Beeinträchtigungen, besonders sorgfältig, umfassend und ggf. schonungslos aufgeklärt werden. Die Aufklärung ist schonungslos auf das Für und Wider mit allen Konsequenzen und Alternativen, auch zur Wahl der Behandlungsmethode zu erstrecken. Hierzu gehört auch die Aufklärung über das Risiko chronischer, nicht lediglich  vorübergehender Schmerzen in Folge der Operation (OLG Dresden Urteil vom 8. Oktober  2019 – 4  U 1052/19). Eine solch schonungslose Aufklärung erfolgt in der Praxis häufig nicht und es kommt nicht selten zu Aufklärungsfehlern.

3. Was weist typischerweise auf einen Behandlungsfehler hin?

Ob  ein  Behandlungsfehler bei Liposuktion im konkreten Fall vorliegt, muss individuell betrachtet werden. Typische Schäden, die auf einen Behandlungsfehler bei einer Liposuktion schließen lassen sind:
  • bleibende Dellenbildung,
  • Fettgewebsnekrose,
  • entstellende Narben,
  • bleibende Schmerzen.
Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt hat der Arzt also, neben dem Ihnen zustehenden Schmerzensgeld, ggf. auch das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.

4. An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Behandlungsfehler bei Liposuktion vermute?

Vermuten Sie bei sich einen Behandlungsfehler nach einer Liposuktion? Rufen Sie mich einfach an unter 0941 – 20 600 850 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@engelhardt-rechtsanwalt.de. Ich unterstütze Sie gerne! Bilderquellennachweise: © vchalup2 | Panthermedia