Ein Patientenanwalt unterstützt Sie dabei, Streitigkeiten nach einem Behandlungsfehler zu lösen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Ärztliche Kunstfehler sind nicht immer leicht zu erkennen.
Noch schwieriger ist es, eigene Ansprüche nach einem ärztlichen Behandlungsfehler gegenüber dem Arzt oder der Klinik durchzusetzen.
Das Medizinrecht ist höchst komplex und bietet viel Verhandlungsspielraum.
Deshalb ist es unbedingt ratsam, sich professionelle Unterstützung zu suchen.
In diesem Beitrag lesen Sie, was ein Patientenanwalt für Sie tun kann und was Sie erwarten können.
Inhalt
- Spezialisierung und Positionierung eines Patientenanwalts
- Anforderung von Behandlungsunterlagen
- Gutachten über Schlichtungsstelle und Medizinischen Dienst der Krankenkassen
- Ausarbeitung des Begutachtungsauftrags
- Bezifferung Ihrer Schadensersatzansprüche
- Kostentransparenz des Patientenanwalts
- Zügige Bearbeitung
1. Spezialisierung und Positionierung eines Patientenanwalts
Das Vorgehen gegenüber Kliniken und Ärzten nach einem ärztlichen Kunstfehler unterscheidet sich elementar vom Vorgehen in anderen Rechtsbereichen.
Einerseits muss der Haftungsvorwurf gegenüber dem Arzt erst konkret herausgearbeitet werden, andererseits müssen auch die Ihnen im konkreten Einzelfall zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche anhand Ihres konkreten Falles ermittelt werden.
Aus diesem Grund sollten Sie von Ihrem Patientenanwalt nicht nur eine Spezialisierung auf die betroffenen Rechtsgebiete des Medizinrechts und des Versicherungsrechts erwarten, sondern insbesondere eine klare Positionierung hinsichtlich der Mandantschaft.
Als Patientenanwalt habe ich mich auf die Vertretung von Patienten und Versicherungsnehmern spezialisiert. Das bedeutet, dass durch meine Kanzlei weder Ärzte, noch Versicherungen vertreten werden.
Nur durch eine klare Positionierung und Spezialisiaerung ist eine adäquate Vertretung Ihrer Ansprüche gewährleistet.
2. Anforderung von Behandlungsunterlagen
Am Anfang jedes medizinrechtlichen Mandats steht die Anforderung der maßgeblichen Behandlungsunterlagen.
Erst nach Vorliegen und entsprechender Prüfung Ihrer Behandlungsunterlagen ist es möglich, den ärztlichen Kunstfehler herauszuarbeiten und somit den Haftungsvorwurf gegenüber dem Arzt und/oder der Klinik zu konkretisieren.
3. Gutachten über Schlichtungsstelle und Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Ihr Patientenanwalt sollte nicht nur die verschiedenen Möglichkeiten kennen, im außergerichtlichen Bereich Gutachten einzuholen, sondern diese auch zielgerichtet einzusetzen.
Steht von vornherein ein Aufklärungsfehler im Fokus des ärztlichen Behandlungsfehlers, ist ein Gutachten über die Ärztekammer oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oft nicht zielführend. Bei beiden Gutachtenverfahren werden die Gutachten rein nach Aktenlage erstellt.
Im Fall eines Aufklärungsfehlers ist jedoch insbesondere die mündliche Aufklärung des Arztes gegenüber den Patienten entscheidend, die in diesem Fall keinen Einfluss in die Begutachtung findet.
Darüber hinaus wird ein Gutachten durch die jeweilige Landesärztekammer auch immer der Gegenseite, also dem Arzt oder dem Klinikum zugestellt.
Sollte ein Behandlungsfehler durch das Gutachten nicht festgestellt werden, ist eine Einigung mit der Gegenseite aufgrund der Kenntnis des Gutachtenergebnisses fast immer ausgeschlossen, auch wenn das Gutachten eklatante Mängel aufweist.
4. Ausarbeitung des Begutachtungsauftrags
Ein spezialisierter Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht sollte in der Lage sein, den Begutachtungsauftrag, unabhängig von der Art des Gutachtens, präzise auszuarbeiten.
Nicht ausreichend ist es, lediglich die Behandlungsunterlagen an die jeweilige Gutachterstelle weiterzuleiten und das Ergebnis abzuwarten. Der Begutachtungsauftrag bildet den Leitfaden für den beauftragten Gutachter.
Je präziser dieser ausgearbeitet ist, desto besser sind Ihre Chancen Ihre Ansprüche auch durchsetzen zu können.
5. Bezifferung Ihrer Schadensersatzansprüche
Um die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber der Gegenseite nach einem ärztlichen Kunstfehler durchsetzen zu können, ist Voraussetzung, dass diese auch korrekt beziffert werden.
Neben der Bezifferung der Schmerzensgeldansprüche ist insbesondere die Bezifferung Ihrer materiellen Schadensersatzansprüche immens wichtig.
Viele Patienten erleiden nach einem Behandlungsfehler erhebliche Vermögenseinbußen, gerade bei langwierigen Heilungsverläufen. Einkommen vermindert sich, Krankengeld läuft aus oder der bisherige Job kann überhaupt nicht mehr ausgeübt werden.
Hinzu kommt der Ihnen zustehende Haushaltsführungsschaden, weil Sie Ihren Haushalt nicht mehr im gleichen Umfang wie vor dem Behandlungsfehler führen können. Zur korrekten Ermittlung Ihrer Ansprüche gehen wir mit Ihnen die einzelnen Ihnen zustehenden Schadenspositionen durch.
Gerade bei Selbstständigen, bei denen Gewinnveränderungen berechnet und gegenübergestellt werden müssen, arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen, um Ihre Ansprüche korrekt zu ermitteln.
6. Kostentransparenz des Patientenanwalts
Ihr Patientenanwalt sollte zu Beginn der Bearbeitung in der Lage sein, Ihnen einen Überblick über die von Ihnen zu tragenden Kosten zu geben.
Grundlage dieser Kostenberechnung bildet immer der Ihrem Fall zugrunde liegende Streitwert. Dabei ist es insbesondere entscheidend, das in Ihrem konkreten Fall realistisch erzielbare Schmerzensgeld zu beziffern. Hierfür erfolgt ein Vergleich mit der bisherigen Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen.
Haben Sie den Eindruck, Ihr Patientenanwalt legt Ihrer Gebührenrechnung eine zu hohe Streitwertsumme zugrunde, sollten Sie hellhörig werden und sich die Summe des Streitwerts erläutern lassen.
7. Zügige Bearbeitung
Die Bearbeitung medizinrechtlicher und versicherungsrechtlicher Mandate erfordert einen hohen Zeitaufwand.
Auch die Dauer der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren sind oft sehr langwierig. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Erstellung von Gutachten oft mehrere Monate beansprucht.
Im Falle des Gutachterverfahrens vor der Bayerischen Landesärztekammer bestehen Bearbeitungszeiten zwischen 12 und 18 Monaten. Während der Erstellung solcher Gutachten hat auch Ihr Patientenanwalt keine Möglichkeit, eine Beschleunigung des Verfahrens zu erreichen.
Dennoch sollten Sie in allen sonstigen Fällen eine zügige Bearbeitung durch Ihren Anwalt erwarten. Da die Verfahren durch Gutachten etc. sowieso bereits eine lange Bearbeitungsdauer haben, sollte darauf geachtet werden, dass die Bearbeitung Ihres Falles darüber hinaus nicht unnötig in die Länge gezogen wird.
Wenn bereits die Anforderung von Behandlungsunterlagen mehrere Monate dauert, sollten Sie das nicht akzeptieren, zumindest jedoch von Ihrem Anwalt über die sich ergebenden Verzögerungen auf dem Laufenden gehalten werden.
Aufgrund meiner persönlichen Positionierung – ausschließlich Patienten und Versicherungsnehmer zu vertreten – und meiner fachlichen Spezialisierung als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer Haftungsansprüche nach einem ärztlichen Kunstfehler.
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf! Rufen Sie mich einfach an unter 0941 – 20 600 850 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@engelhardt-rechtsanwalt.de. Ich berate Sie gerne!
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