Haben Sie Fragen zu Ihrer Schmerzensgeldforderung? Rufen Sie mich an unter 0941 – 20 600 850. Ich unterstütze Sie gerne!

Was ist Schmerzensgeld und wann besteht ein Anspruch?

Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen. Es soll immaterielle Schäden wie Leiden, Angst, Einschränkungen im Alltag oder dauerhafte Behinderungen ausgleichen.

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn:

  • Körper oder Gesundheit verletzt wurden
  • durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einer anderen Person

Gerade bei ärztlichen Behandlungsfehlern kann dies zutreffen. Als Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich seit Jahren Patienten in der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Warum ist die Höhe des Schmerzensgeldes oft umstritten?

Die konkrete Höhe orientiert sich an der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen. Gerichte ziehen dazu sogenannte Schmerzensgeldtabellen heran. Diese zeigen Urteile zu ähnlichen Verletzungen und deren Entschädigungen.

Problem: Rückblick statt Weiterentwicklung

Die Gerichte orientieren sich fast ausschließlich an älteren Entscheidungen. Das führt dazu, dass die Entwicklung des Schmerzensgeldes stagniert – und viele Entschädigungen das reale Leid der Betroffenen nicht widerspiegeln.

Als Patientenanwalt setze ich mich für eine zeitgemäße und gerechte Bemessung ein.

Wie wird Schmerzensgeld berechnet?

Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer und Intensität der Beeinträchtigung
  • Folgen für den Alltag, Beruf und das soziale Leben

Beispiel: Geburtsschäden verursachen oft lebenslange Beeinträchtigungen und führen zu besonders hohen Schmerzensgeldern.

Rolle der Schmerzensgeldtabellen

Diese Tabellen enthalten eine Sammlung früherer Urteile zu typischen Verletzungen. Sie bieten Orientierung, ersetzen jedoch nicht die individuelle Betrachtung des Einzelfalls.

Als Anwälte für Patienten prüfen wird sorgfältig, welche Beträge vergleichbar sind – aber auch, ob Ihre Situation mehr rechtfertigt.

Wann verjährt ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie:

  • von der Verletzung und
  • vom möglichen Behandlungsfehler Kenntnis erlangen

Diese Frist beginnt nicht automatisch mit dem Ereignis, sondern erst mit dem Wissen um den Fehler.

Beispiel: Sie wurden 2018 operiert. Erst 2023 bestätigt ein Gutachten des MDK einen Behandlungsfehler. Dann beginnt die Frist erst 2023 und endet am 31.12.2026.

Gerade im Arzthaftungsrecht gelten hier besondere Schutzvorschriften für Patienten.

Gerade im Bereich des Arzthaftungsrechts sind an diese Kenntnis hohe Anforderungen zugunsten des Patienten zu stellen. Die reine, nicht näher begründete Vermutung eines Behandlungsfehlers begründet noch keine Kenntnis von diesem, führt somit nicht zum Anlaufen der 3-jährigen Verjährungsfrist, BGH, 23.04.1985, VersR 1985, 740.

Wie weisen Sie einen Behandlungsfehler nach?

Um Schmerzensgeld durchzusetzen, muss nachgewiesen werden:

  • Es lag ein Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht vor
  • Dieser führte kausal zu einem Schaden

Hierbei helfen wir durch:

  • Gründliche Auswertung Ihrer Patientenakte
  • Einholung medizinischer Gutachten
  • Einschaltung spezialisierter Sachverständiger

Hinweis: Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Arzt nachweisen, dass sein Handeln nicht ursächlich war.

Beispiele aus der Schmerzensgeldtabelle

VerletzungSchmerzensgeldUrteil
Geburtsschaden mit Hirnschädigung500.000 €LG Dortmund 16.01.2020
Grober Behandlungsfehler bei Kaiserschnitt600.000 €LG Gera 06.05.2009
Septischer Schock nach Gebärmutterentfernung175.000 €OLG Hamm 10.09.2008
Nicht erkanntes Blasenkarzinom100.000 €OLG Frankfurt 10.09.2019
Kompartmentsyndrom nach OP70.000 €LG Coburg 29.10.2020
Ellenbogen- und Handgelenksverletzung60.000 €LG Arnsberg 15.03.2016

Diese Beispiele zeigen: Die Spanne ist groß – je nach Art des Fehlers und Auswirkung auf das Leben.

Kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein, prüfen wir gerne unverbindlich Ihre möglichen Ansprüche. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich auch nach Jahren noch Schmerzensgeld erhalten?

Ja, sofern Sie erst später von einem Behandlungsfehler erfahren haben. Dann beginnt die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis.

Ist die Schmerzensgeldtabelle verbindlich?

Nein. Sie dient nur zur Orientierung. Jeder Fall wird individuell bewertet.

 Kostet mich die Ersteinschätzung etwas?

Nein, sie ist kostenlos und unverbindlich.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?

Ein Fehler, der aus medizinischer Sicht eindeutig nicht mehr vertretbar ist. In solchen Fällen erleichtert sich der Nachweis.

Was passiert nach der Ersteinschätzung?

Wenn ein Verdacht auf einen Anspruch besteht, können wir gemeinsam das weitere Vorgehen planen – vom Gutachten bis zur gerichtlichen Durchsetzung.