Aufgrund eines Unfalls im Jahr 2018, bei der sich unsere Mandantin das Sprunggelenk verletzte, wandte sich unsere Mandantin an ihre private Unfallversicherung und verlangte aufgrund der nach dem Unfall verbliebenen Schäden eine Invaliditätsleistung.

Die Versicherung rechnete nach Einholung eines Gutachtens eine Leistung i.H.v. 36.720,00 € ab. Bei der Prüfung des Gutachtens durch uns, stellten wir einige erhebliche Mängel im Gutachten fest. So wurde eine bestehende Beinlängendifferenz nicht angemessen in die Bewertung der Invalidität übernommen. Auch eine bereits bestehende Arthrose wurde nicht invaliditätserhöhend berücksichtigt.

Hinzu kam in diesem Fall, dass eine Rekurvation des linken Kniegelenks als Kompensation zu einer bestehenden Spitzfußstellung bestand, die zu einer Bewegungseinschränkung des Kniegelenks führte.

Nach Mitteilung der Mängel an die Unfallversicherung stieg diese erneut in die Prüfung ein und gab ein Ergänzungsgutachten in Auftrag. Durch das eingeholte Gutachten wurden unsere Kritikpunkte bestätigt. Die Unfallversicherung korrigierte daraufhin ihre Abrechnung und zahlte eine weitere Invaliditätsleistung i.H.v. 41.380,00 €.

Wir konnten für unsere Mandantin somit eine Erhöhung der Auszahlung von ursprünglich 36.720,00 € auf 70.380,00 € erreichen, eine Erhöhung um 91,6%.

Unsere Mandantin hat uns daraufhin freundlicherweise folgende Bewertung abgegeben, die wir gerne an dieser Stelle veröffentlichen:

„Mit der Hilfe von Herrn Rechtsanwalt Engelhardt habe ich von meiner Unfallversicherung eine Leistung von weiteren 41.380,00 € erhalten. Vielen Dank!“

Frau Melanie E.