Wenn die psychische Gesundheit die Arbeitsfähigkeit einschränkt

Immer mehr Menschen kämpfen mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen. Besonders belastend wird es, wenn die Symptome so stark sind, dass sie eine Berufsunfähigkeit verursachen. Wer in dieser Situation auf Leistungen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen ist, steht oft vor einer komplexen, rechtlichen Herausforderung. Erfahren Sie hier, worauf Sie achten sollten – insbesondere beim Umgang mit Gutachten und den gängigen Strategien der Versicherer.

Depression und Berufsunfähigkeit?
Lassen Sie sich nicht entmutigen – wir kämpfen für Ihre Ansprüche gegen den Versicherer! 0941 – 20 600 850.

Was sind die Besonderheiten der Berufsunfähigkeit bei Depression?

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie zu mindestens 50 % dauerhaft oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall auszuüben (§ 172 VVG, § 1 BUZ AVB). Depressive Erkrankungen zählen ebenso wie körperliche Leiden dazu. Besonders bei Depressionen ist es für Betroffene oft schwer, ihre Einschränkungen „greifbar“ zu machen. Häufig wird der Nachweis einer Berufsunfähigkeit bei einer psychischen Erkrankung durch den Versicherer angezweifelt, da der Nachweis nicht wie bei einer körperlichen Erkrankung zu führen ist (z.B. Röntgenaufnahme belegt einen Knochenbruch). Es gibt zwar wissenschaftlich anerkannte Testinstrumente für die Diagnostik psychischer Erkrankungen, diese werden durch Versicherer häufig abgetan. Zur Begründung heißt es dann, dass das Ergebnis auf den subjektiven Angaben des Betroffenen beruhe. Das ist unzutreffend. Oft wird auch ein fehlender stationärer Aufenthalt als Beleg für die angeblich nicht eingetretene Berufsunfähigkeit gewertet. 

Welchen Stellenwert hat ein Gutachten des Versicherungsunternehmens?

Viele Versicherer lassen das Bestehen einer Berufsunfähigkeit durch privat eingeholte Gutachten prüfen. Diese Gutachten werden fast ausschließlich im Auftrag des Versicherers erstellt und sind damit Teil des sogenannten „qualifizierten Parteivortrags“. Zu beachten ist auch, dass die Gutachter der Versicherungsunternehmen regelmäßig auch von diesen bezahlt werden. Allein aus dieser Tatsache ergeben sich schon erhebliche Zweifel an der Neutralität des Gutachtens. Die privaten Gutachten werden zwar vor Gericht verwertet, haben aber nicht die gleiche unabhängige Stellung wie gerichtliche Sachverständigengutachten.

Die Rechtsprechung sieht solche Privatgutachten zwar als substantiierten und qualifizierten Parteivortrag an, sie ersetzen aber kein unabhängiges Sachverständigengutachten des Gerichts. Wenn Sie als Versicherungsnehmer dem Privatgutachten substantiiert entgegentreten z.B. durch eigene Arztberichte, Behandlungsunterlagen oder ein Gegengutachten, muss das Gericht ein neutrales Sachverständigengutachten einholen.

Gerichtliche Sachverständigengutachten: Höhere Gewichtung vor Gericht

Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist objektiv und unparteiisch. Das Gericht beauftragt einen unabhängigen Experten, der die medizinische Sachlage prüft. Diese Gutachten haben ein wesentlich höheres Gewicht als die privat eingeholten Gutachten der Versicherer. Sie stellen die maßgebliche Entscheidungsgrundlage im Prozess dar. 

Was sind die typischen Ablehnungstrategien der Versicherer?

Versicherer versuchen häufig, Ansprüche mit verschiedenen Strategien abzuwehren:

  • Berufsbild wird falsch wiedergegeben: Der Versicherer behauptet, Sie könnten Ihren Beruf noch teilweise ausüben, obwohl beispielsweise Depressionen die Bewältigung sogar einfacher Tätigkeiten unmöglich machen.
  • Verweisung auf andere Tätigkeiten: Insbesondere bei psychischen Erkrankungen wird oft argumentiert, dass Sie noch einen anderen Beruf ausüben könnten
  • Anzweifeln der Diagnose: Privatgutachter des Versicherers unterstellen häufig, die Depression sei nicht hinreichend nachgewiesen oder eine Besserung in Aussicht.
  • Selektive Auswertung von Arztunterlagen: Einzelne Arztberichte oder Phasen temporärer Besserung werden gegen den Gesamtverlauf gestellt.
  • Berufliches Leistungsverhalten wird ignoriert: Die krankheitsbedingten Einbußen im konkreten Arbeitsalltag werden unterschätzt oder bestritten, geleugnet und dementiert.

Wie kann man gegen ein Gutachten vorgehen?

Wir vertreten ausschließlich Versicherungsnehmer. In unserer Kanzlei kennen wir die Methoden und Argumentationslinien der Versicherer genau und setzen uns entschlossen und rechtlich fundiert für Ihr Anliegen ein. Unser Ziel ist, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten – auch bei schwierigen Krankheitsbildern wie Depressionen.

Lassen Sie sich nicht von einem Privatgutachten der Versicherung entmutigen. Die Ein gerichtliches Sachverständigengutachten kann den medizinischen Zusammenhang objektiv klären und ist meist entscheidend für den Ausgang Ihres Falls. Gegebenenfalls kann auch ein privates Gegengutachten eingeholt werden. Dies erfordert jedoch immer eine individuelle Abwägung und lässt sich nicht pauschal entscheiden.

Was sind die nächsten Schritte?

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam machen wir ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend und setzen diese nötigenfalls auch gerichtlich durch.

FAQ

Wird eine Depression bei der Berufsunfähigkeit anerkannt?

Ja, auch psychische Erkrankungen wie Depressionen können eine Berufsunfähigkeit begründen, wenn sie Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % einschränken. Der Nachweis ist zwar schwieriger als bei körperlichen Leiden, aber rechtlich gleichgestellt. Entscheidend sind fundierte ärztliche Unterlagen und im Streitfall ein unabhängiges Sachverständigengutachten.

Warum lehnt die Versicherung die Berufsunfähigkeit wegen Depression oft ab?

Versicherer stellen bei Berufsunfähigkeit durch Depression häufig die Diagnose infrage oder werten Arztberichte selektiv aus. Auch wird argumentiert, dass der Betroffene trotz Depression noch in anderen Tätigkeiten arbeiten könne. Diese Ablehnungsstrategien sind bekannt und können rechtlich angegriffen werden – vor allem, wenn ein gerichtliches Gutachten eingeholt wird.

Wie kann ich gegen ein Gutachten der Versicherung bei Depression vorgehen?

Wenn ein privat beauftragtes Gutachten des Versicherers Ihre Berufsunfähigkeit bei Depression verneint, sollten Sie aktiv dagegen vorgehen. Sie können eigene Arztberichte, Behandlungsunterlagen oder ein Gegengutachten einreichen. Das Gericht muss dann in der Regel ein unabhängiges Sachverständigengutachten einholen, das wesentlich mehr Gewicht hat als ein Parteigutachten des Versicherers.

Benötige ich einen Anwalt, wenn die Berufsunfähigkeit wegen Depression abgelehnt wird?

Ja, eine anwaltliche Vertretung ist in diesen Fällen dringend zu empfehlen. Gerade bei psychischen Erkrankungen nutzen Versicherer jede Möglichkeit zur Ablehnung. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt die gängigen Taktiken und setzt Ihre Ansprüche auf Berufsunfähigkeit bei Depression konsequent durch – notfalls auch vor Gericht.