
Neubemessung Unfallversicherung
Grundsätzlich steht Ihnen im Rahmen der privaten Unfallversicherung ein Neubemessungsrecht bis zum Ablauf des dritten Unfalljahres zu. Dieses Neubemessungsrecht kann nach den meisten Bedingungen jedoch nicht nur von Ihnen, sondern auch durch die Versicherung ausgeübt werden.