Es handelt sich dabei um eine vergleichsweise neue Art der Personenversicherung. Eine Grundfähigkeitenversicherung ähnelt grundsätzlich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es wird also bei Eintritt des Versicherungsfalls eine monatliche Rentenzahlung und Beitragsbefreiung erbracht. Dieses Versicherungsprodukt wird meist im Zusammenhang mit der Absicherung der Arbeitskraft vermarktet. Häufig ist das Argument dafür, dass handwerklich tätige Menschen so zu einer kostengünstigen Absicherung der Arbeitskraft gelangen.
Wo liegt der Unterschied zur BU?
Im Regelfall ist der Versicherungsschutz erheblich weniger weitgehend. Meistens werden – in den zwingend immer individuell zu prüfenden Versicherungsbedingungen – die körperlichen und geistigen Grundfähigkeiten Gehen, Stehen, Hören, Sprechen usw. abgesichert. Der Umfang der Absicherung von psychischen Erkrankungen schwankt sehr stark. Insbesondere spielt es keinerlei Rolle, ob die berufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Daher ist meistens auch der Beitrag deutlich geringer als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies ist ein klares Indiz für einen geringeren Versicherungsschutz. Es gilt der Grundsatz „Wo Berufsunfähigkeit draufsteht, muss auch Berufsunfähigkeit drin sein“. Die Grundfähigkeitenversicherung ist aber eben keine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Leistungen richten sich daher auch nicht nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
In welchen Fällen leistet die Grundfähigkeitenversicherung?
Die Grundfähigkeitenversicherung kann aufgrund der regelmäßig vereinbarten Bedingungen also eine Leistung ablehnen, obwohl Sie nicht mehr in ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit arbeiten können. Dies ist der Fall, wenn zwar gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die eine berufliche Tätigkeit ausschließen, aber diese noch nicht den Verlust der Grundfähigkeiten bedingen. Daran zeigt sich deutlich, dass ganz erhebliche Deckungslücken entstehen können, wenn die Berufsunfähigkeit hilfsweise mit einer Grundfähigkeitenversicherung abgesichert wird. Die Größe der Deckungslücke hängt jedoch davon ab, wie umfassend die Versicherungsbedingungen ausgestaltet sind. Teilweise sind auch Leistungen für den Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit versichert. Dies lässt sich leider nicht allgemein beantworten und erfordert im Zweifelsfall eine rechtliche Überprüfung zur Bestimmung der Reichweite des Versicherungsschutzes anhand der meist umfangreichen und komplexen Bedingungswerke.
Wie erhalte ich Leistungen aus der Grundfähigkeitenversicherung?
Sobald es zum Verlust einer Grundfähigkeit gekommen ist, sollten Sie einen Leistungsantrag stellen. Hierzu können Sie im Regelfall zunächst das von den meisten Versicherern bereitgestellte Antragsformular benutzen. Darin werden Sie unter anderem eine Vielzahl an Fragen zum Umfang der Beschwerden, der Dauer und Art des Verlustes und ärztlichen Behandlungen beantworten müssen. Zudem werden Sie eine Reihe von ärztlichen Nachweisen zum Verlust der Grundfähigkeit erbringen müssen. Hierbei ist es immer wichtig, dass nach Möglichkeit Befundberichte, Entlassungsberichte ebenso mit eingereicht werden. Zudem sollte gegebenenfalls – falls Unklarheit besteht – eine anwaltliche Prüfung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen. Nur dann kann auch zielgerichtet der erforderliche Verlust der Grundfähigkeiten dargestellt werden. Oftmals bleibt aufgrund der Neuheit des Versicherungsproduktes „Grundfähigkeitenversicherung“ auch unklar, in welchen Fällen überhaupt ein Leistungsanspruch bestehen könnte. Im nächsten Schritt wird es zu einer Leistungsprüfung kommen, in der über die Auszahlung der vereinbarten Leistungen entschieden wird. Im Folgenden wird nun entweder der Leistungsanspruch anerkannt oder abgelehnt.
Wie kann ich vorgehen, wenn eine Leistung abgelehnt wird?
Sobald eine Leistung abgelehnt wird, wird in den meisten Fällen eine anwaltliche Vertretung erforderlich sein. Nur ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird die Erfolgsaussichten und die Durchsetzung des Leistungsanspruches ausreichend beurteilen können. Hierfür stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkenntnis gerne zur Verfügung.