Ein tragischer Behandlungsfehler und seine juristischen Folgen
In einem aufsehenerregenden Urteil vom 23. Januar 2020 (Az.: 1 U 2237/17) sprach das Oberlandesgericht München einer 14-jährigen Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zu. Die Entscheidung verdeutlicht eindrucksvoll die juristische Relevanz grober Behandlungsfehler – und wie wichtig eine fundierte rechtliche Vertretung im Arzthaftungsrecht ist.
Inhalt

Der medizinische Hintergrund
Die junge Patientin litt an einer angeborenen Muskelschwäche, die eine komplexe Wirbelsäulenoperation notwendig machte. Während des Eingriffs kam es jedoch zu schwerwiegenden Komplikationen. Ein zentraler Venenkatheter (ZVK) wurde fehlerhaft im Spinalkanal platziert – ein folgenschwerer Eingriffsfehler, der über Stunden hinweg unerkannt blieb. Erst die verzögerte Bildgebung brachte den Fehler ans Licht. Zu diesem Zeitpunkt war das Rückenmark bereits so stark geschädigt, dass die Patientin eine irreversible Querschnittslähmung erlitt.
Die zentralen Versäumnisse der Klinik
Das Oberlandesgericht stellte eine Reihe grober Behandlungsfehler fest, die sich im Verlauf der Operation und der Nachsorge summierten:
- Fehlinterpretation des Röntgenbildes: Die fehlerhafte Lage des Katheters wurde auf dem ersten Röntgenbild übersehen.
- Zu späte Reaktion: Die falsche Katheterplatzierung blieb mehrere Stunden unentdeckt.
- Überdosierung bei der Sedierung: Eine zu hohe Dosis Sufentanil erschwerte die neurologische Überwachung erheblich.
- Verzögerte Bildgebung: Eine MRT oder CT wurde nicht zeitnah veranlasst, was die Diagnose unnötig hinauszögerte.
Das Gericht bewertete diese Fehler in ihrer Gesamtheit als grob fahrlässig. Die kausale Verbindung zwischen den Versäumnissen und der Querschnittslähmung wurde anerkannt.
Juristische Bewertung und Schmerzensgeldhöhe
Angesichts der festgestellten groben Behandlungsfehler wurde die Beweislast zu Lasten der Klinik verschoben – ein wichtiger Grundsatz im Arzthaftungsrecht. Das OLG München bewertete die dauerhafte Schädigung der Patientin als besonders gravierend und sprach ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zu. Zudem wurde festgestellt, dass die Klinik für künftige materielle Schäden haftet und weitere Ansprüche nicht ausgeschlossen sind.
Bedeutung für die Praxis – Rechtsanwalt für Medizinrecht einschalten
Dieses Urteil macht deutlich: Bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern ist eine juristische Aufarbeitung nicht nur möglich, sondern auch notwendig. Die sorgfältige Dokumentation, zügige Diagnostik und rechtzeitige Reaktion auf Komplikationen zählen zu den grundlegenden ärztlichen Pflichten. Werden sie verletzt, können hohe Schadensersatzansprüche entstehen.
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