Obliegenheiten spielen im Versicherungsrecht eine zentrale Rolle. Versicherungsnehmer müssen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten erfüllen, damit der Versicherer den Versicherungsfall prüfen kann. Kommt es zu Obliegenheitsverletzungen, drohen Leistungskürzungen oder sogar vollständige Leistungsverweigerung.

Versicherungsrechtliche Obliegenheiten: Dokumente, Akten und Prüfung einer möglichen Obliegenheitsverletzung durch einen Versicherer.
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Was ist eine Obliegenheit?


Häufig werden im Rahmen der Prüfung von Versicherungsfällen eine Vielzahl an Anfragen an die Versicherungsnehmer gestellt. So sollen beispielsweise Gesundheitsdaten herausgegeben werden, Schweigepflichtentbindungserklärungen abgegeben und auch Unterlagen zum Arbeitsverhältnis (Einkommensnachweise, Steuerbescheinigungen etc.) offenbart werden. Weiterhin können Obliegenheiten auch außerhalb konkreter Versicherungsfälle bestehen.

Welche Obliegenheiten gibt es?

Im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Obliegenheiten hat ein Versicherungsnehmer dem Versicherer weitreichend Auskünfte zu erteilen, solange dies zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers nach § 31 VVG. 

Zu unterscheiden sind stets vertragliche und gesetzliche Obliegenheiten. Daher ist zur Bestimmung der rechtlichen bestehenden Verpflichtung stets auch eine individuelle Prüfung der Versicherungsbedingungen vorzunehmen. Es kommt dabei auch auf die Zumutbarkeit einer verlangten Handlung des Versicherungsnehmers an. Hierbei kann eine anwaltliche Prüfung bei der Bestimmung des Zumutbaren erforderlich sein.

      Können die Leistungen aus der Versicherung verweigert werden? 

      Es kommt immer wieder vor, dass Versicherer ihre Leistungspflicht vollständig mit der Begründung einer angeblichen Obliegenheitsverletzung verweigern. Rechtlich gesehen besteht jedoch mittlerweile ein differenziertes System, das die Sanktionen fein abgestuft regelt. Zudem ist stets auch im Blick zu behalten, ob sich die angebliche Obliegenheitsverletzung auch wirklich ausgewirkt hat. Zudem muss der Versicherer auch Formerfordernisse vor Erklärung der Leistungsfreiheit beziehungsweise Leistungskürzung einhalten.

      Daher wird es sich regelmäßig als sinnvoll erweisen, die Leistungsverweigerung wegen angeblicher Obliegenheitsverletzung einer anwaltlichen Prüfung zuzuführen. Hierbei kann geprüft werden, ob überhaupt eine Obliegenheit bestand und verletzt wurde. Selbst wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegen würde, muss auch immer Umfang der Leistungskürzung überprüft werden.

      Wie soll ich mit dem Vorwurf einer Verletzung einer Obliegenheit vorgehen?

      Grundsätzlich sollte bei diesem Vorwurf stets ein versierter Rechtsanwalt im Versicherungsrecht aufgesucht werden. Insbesondere kann eine Leistungsfreiheit etwa bei einer Berufsunfähigkeitsversicheurng oder Krankentagegeldversicherung existenzielle Bedeutung haben. Wir werden dann gerne prüfen, wie gegen die behauptete Obliegenheitsverletzung vorzugehen ist. 

      FAQ – Häufige Fragen zu Obliegenheiten im Versicherungsrecht

      Was bedeutet „Obliegenheit“ im Versicherungsrecht?

      Eine Obliegenheit ist eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht des Versicherungsnehmers, die dem Versicherer die Prüfung des Versicherungsfalls oder des Leistungsumfangs ermöglichen soll.

      Welche Obliegenheiten habe ich als Versicherungsnehmer?

      Zu den typischen Obliegenheiten gehören Auskunftspflichten, die rechtzeitige Schadensmeldung, das Einreichen von Unterlagen sowie Mitwirkungspflichten wie Schweigepflichtentbindungen oder medizinische Informationen.

      Was ist eine Obliegenheitsverletzung?

      Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer eine vorgeschriebene Pflicht nicht, verspätet oder unvollständig erfüllt – z. B. wenn Unterlagen fehlen oder ein Schaden nicht rechtzeitig gemeldet wird.

      Kann der Versicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung die Leistung verweigern?

      Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Die Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung richtet sich nach den §§ 28 ff. VVG und setzt voraus, dass der Versicherer Formvorgaben eingehalten hat und die Verletzung kausal ist.

      Muss eine Obliegenheit immer im Versicherungsvertrag stehen?

      Nein. Neben vertraglichen Pflichten gibt es auch gesetzliche Obliegenheiten, insbesondere nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), z. B. die Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit.

      Welche Rolle spielt die Zumutbarkeit bei Obliegenheiten?

      Der Versicherte muss nur Pflichten erfüllen, die ihm zumutbar sind. Unverhältnismäßige, nicht begründete oder technisch nicht mögliche Anforderungen müssen nicht erfüllt werden.

      Was passiert, wenn die angebliche Obliegenheitsverletzung gar nicht ursächlich war?

      Dann darf der Versicherer die Leistung nicht verweigern. Die Kausalitätsgegenbeweisklausel schützt Versicherungsnehmer vor unberechtigten Sanktionen.

      Wie kann ich mich gegen eine Leistungsverweigerung wegen Obliegenheitsverletzung wehren?

      Eine anwaltliche Prüfung klärt, ob eine Obliegenheit bestand, ob sie verletzt wurde und ob der Versicherer seine gesetzlichen Anforderungen eingehalten hat. Häufig ist die Leistungsverweigerung angreifbar.

      Welche Versicherungen sind besonders häufig betroffen?

      Insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, private Krankenversicherungen, Unfallversicherungen und Gebäudeversicherungen berufen sich oft auf angebliche Obliegenheitsverletzungen.

      Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

      Spätestens wenn der Versicherer Leistungen kürzt oder verweigert. Da eine Leistungsverweigerung erhebliche finanzielle Folgen haben kann, sollte frühzeitig eine spezialisierte Kanzlei eingeschaltet werden.