Sind Sie berufsunfähig und Ihre Versicherung – zum Beispiel die Generali – verweigert die Zahlung? Sie sind nicht allein. Versicherer zögern oder lehnen Ansprüche häufig ab. Als auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei setze ich Ihre Rechte konsequent durch.
Ich unterstütze Sie bei der Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente, begleite die Antragstellung und stehe Ihnen bei allen rechtlichen Fragen gegenüber Ihrer Versicherung zur Seite – mit Erfahrung, Engagement und Durchsetzungskraft.
Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Rufen Sie
einfach an unter
0941 – 20 600 850 oder nutzen
Sie unser Kontaktformular
Verzichten Sie nicht auf meine Hilfe!
Für viele ist es ein Schock: Die gesundheitliche Situation ist eindeutig, der behandelnde Arzt bescheinigt die Berufsunfähigkeit – und dennoch verweigert die Generali die Zahlung.
Typische Begründungen:
„Die Berufsunfähigkeit sei nicht ausreichend nachgewiesen“
Obwohl Atteste und Befunde vorliegen, stellt die Versicherung die Diagnose infrage oder verlangt zusätzliche Nachweise – oft mit der Begründung, dass die ärztlichen Unterlagen „nicht aussagekräftig genug“ seien.
„Es liege angeblich keine 50 % Einschränkung vor“
In vielen Verträgen ist festgelegt, dass mindestens 50 % der beruflichen Leistungsfähigkeit dauerhaft entfallen müssen. Versicherer wie die Generali argumentieren häufig, dass dieser Schwellenwert nicht erreicht sei – auch wenn der Betroffene faktisch kaum noch arbeiten kann.
„Sie könnten theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben“ (Verweisung)
Die Generali verweist teilweise auf Berufe, die weder realistisch zugänglich noch gesundheitlich machbar sind – sogenannte „abstrakte Verweisung“. So wird die Leistung mit dem Argument verweigert, es gäbe theoretisch andere Tätigkeiten, die ausgeübt werden könnten.
„Fehler bei früheren Angaben zur Gesundheit“ (Anzeigepflicht)
Kleinste Abweichungen oder vergessene Angaben bei Vertragsabschluss wertet der Versicherer im Nachhinein als „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ – und nutzt dies, um sich ganz von der Leistungspflicht zu lösen.
Viele Betroffene sind in diesem Moment verunsichert, wütend oder resigniert – verständlich, denn es geht um die wirtschaftliche Existenz.
Doch: Diese Ablehnungen sind nicht endgültig. In vielen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung genau prüfen zu lassen – denn Versicherer wie die Generali argumentieren oft sehr einseitig.
Viele Versicherte gehen nach einer Ablehnung davon aus, dass sich nichts mehr machen lässt. Doch dieser Eindruck täuscht.
Versicherer wie die Generali treffen ihre Entscheidungen auf Basis interner Bewertungen und oft einseitiger Einschätzungen. Ärztliche Gutachten werden angezweifelt, Symptome anders gewertet oder einzelne Formulierungen im Antrag als Anlass für Ablehnung genommen.
In der Realität zeigt sich jedoch:
Viele Ablehnungen halten einer unabhängigen Überprüfung nicht stand.
Gerade deshalb lohnt es sich, den Bescheid nicht einfach hinzunehmen – sondern sorgfältig zu prüfen, ob die Entscheidung nachvollziehbar und rechtlich haltbar ist.
Die Auseinandersetzung mit einem großen Versicherer wie der Generali erfordert mehr als juristisches Wissen – es braucht Erfahrung und Ausdauer. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht analysiere ich Ihren Vertrag, prüfe die Ablehnung und entwickle gemeinsam mit Ihnen ein zielgerichtetes rechtliches Vorgehen.
Dabei stehen Ihre Interessen im Mittelpunkt – mit dem Ziel, eine faire Lösung ohne unnötige Belastung zu erreichen.
Anwalt für Berufsunfähigkeit bei Problemen mit der Generali
Wenn Sie untätig bleiben, kann wertvolle Zeit verloren gehen – und die Versicherung nutzt diesen Vorteil oft zu ihren Gunsten. Aus Erfahrung wissen wir, dass z. B. Fristversäumnisse oder unklare Rückforderungsversuche nicht selten sind.
Die Generali verfügt über juristische Ressourcen – nutzen Sie Ihre auch. Ich vertrete ausschließlich Versicherte. Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht im Sande verlaufen.
*Innerhalb unserer Geschäftszeiten
Nutzen Sie gerne unseren Rückruf-Service. Wir rufen Sie umgehend zurück!
Berufsunfähigkeitsversicherungen wie die Generali stellen Versicherte häufig nicht nur bei der Antragstellung vor Herausforderungen – auch während der laufenden Rentenzahlung kann es zu Problemen kommen.
Viele Versicherte erleben, dass die Generali in regelmäßigen Abständen prüft, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Dabei kann es vorkommen, dass die Leistungen gekürzt oder sogar ganz eingestellt werden – auch wenn sich am Gesundheitszustand objektiv nichts geändert hat.
Gerade in solchen Fällen ist rechtliche Unterstützung entscheidend. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit langjähriger Erfahrung stehe ich ausschließlich auf Seiten der Versicherten. Ich setze mich dafür ein, dass bestehende Leistungsansprüche nicht ohne nachvollziehbare Grundlage entzogen werden.
Ich kombiniere rechtliche Expertise mit strategischem Vorgehen – zielgerichtet, engagiert und persönlich. Lassen Sie sich individuell beraten – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Situation.
© Copyright Engelhardt Rechtsanwaltskanzlei
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Calendly. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Jotform. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen