Geht während der Schwangerschaft oder bei der Geburt etwas schief, hat dies weitreichende Konsequenzen für das Neugeborene und dessen Eltern. Wir fassen für Sie das Wichtigste in Kürze zusammen. 

Was ist unter Geburtsschäden zu verstehen?

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Treten während der Schwangerschaft oder des Geburtsvorgangs Schädigungen oder Verletzungen des ungeborenen bzw. neugeborenen Kindes auf, so spricht man von Geburtsschäden. In der Regel führen Geburtsschäden zu schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen des Säuglings, die oft ein Leben lang andauern und damit auch eine physische und mentale Belastung für die Eltern darstellen, welche die Pflege des Kindes übernehmen.

Die häufigsten Fehlerquellen

Die Fehlerquellen sind vielfältig und fangen bereits bei der Schwangerschaftsbetreuung an. Wir stellen Ihnen die häufigsten Fehlerquellen vor:

Fehlerhafte Auswertung des CTGs

Bereits in der Schwangerschaftsvorsorge beim Frauenarzt kann es zu Fehlern bei der Auswertung des CTGs kommen. Werden die kindliche Herzfrequenz und Wehentätigkeit nicht richtig gelesen, kann dies zu schweren Fehleinschätzungen bezüglich des passenden Zeitpunkts der Geburtseinleitung sowie der Wahl der richtigen Geburtsklinik

kommen. Besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen bei der Geburt, kann im Einzelfall eine Geburtsklinik mit angeschlossener Kinderklinik empfohlen werden. Aber auch während der Geburt sollte das CTG durch die im Kreissaal anwesende Hebamme genauestens beobachtet werden. Zeigt sich dieses pathologisch, muss schnell reagiert und entsprechende Maßnahmen durch einen Arzt/eine Ärztin getroffen werden.

Fehlerhafte Verwendung einer Geburtszange oder Saugglocke

Stoppt der Geburtsvorgang, weil nach der Geburt des Kopfes die Schultern im Geburtskanals stecken bleiben, kommt es häufig zur Verwendung einer Geburtszange oder Saugglocke, um die Geburt zu beschleunigen. Doch die Verwendung dieser Hilfsmittel ist nur in Ausnahmefällen zwingend notwendig und birgt zusätzliche Gefahren für Mutter und Kind. Für den Säugling erhöht sich bei einer Vakuumextraktion das Risiko, dass die vordere Schulter an der Symphyse der Mutter hängen bleibt. Es drohen eine Schulterdystokie und eine dadurch entstehende Plexusparese (teilweise Armlähmung). Bei der Kindsmutter kann es zu vorübergehenden Schädigungen wie etwa einen Dammriss, Scheidenriss, Blasenverletzung, Inkontinenz oder eine Gebärmutterverletzung kommen.

Fehlerhafte künstliche Beatmung nach der Geburt

Kommt ein Säugling im schlimmsten Fall ohne aktive Eigenatmung auf die Welt, so zählt jede Sekunde. Oft bringt eine Maskenbeatmung nicht den gewünschten Erfolg, sodass mit einer Intubation nicht zu lange gewartet werden sollte. Sind dann keine Anästhesisten im Kreissaal anwesend und müssen diese erst hinzugezogen werden, kann dies zu schweren Sauerstoffmängeln über mehrere Minuten führen. Steht bereits im Vorfeld ein erhöhtes Komplikationsrisiko im Raum, sollte die Geburtsklinik daher entsprechend notwendiges Personal im Kreissaal bereitstellen.

Mögliche Folgeschäden

Geburtsschäden zählen zu den gravierendsten und schwerwiegendsten Schadensfällen im Bereich des Arzthaftungsrechts. Hierbei gibt es erhebliche Unterschiede bei der Schwere und Dauer der Schäden.

Blutungen nach der Geburt

Dass es zu Blutungen während oder nach einer Geburt kommt, stellt eine typische Komplikation dar. Diese können auf eine Uterusruptur, relaxante Anästhetika zur Geburtsbeschleunigung, eine vorgenommene Sectio oder eine Nichtausstoßung der Plazenta zurückzuführen sein. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass postpartale Blutungen zu spät erkannt und behandelt werden. In der Gebärmutter und Scheide können sich 500 – 1000 ml Blut ansammeln, ohne dass dies nach außen sichtbar wird. Bei Unsicherheit sollte daher sofort eine Sonographie erfolgen und der Hämoglobin-Wert überprüft werden. Wird eine postpartale Blutung jedoch zu spät erkannt oder einen Not-Operation zu spät in die Wege geleitet, droht ein schwerer Blutverlust und eine damit einhegende schwere Anämie mit physischen und psychischen Auswirkungen für die Mutter.

Sauerstoffmangel während der Geburt führt zu schweren Hirnschäden

Gerade die ersten Sekunden im Leben eines Neugeborenen sind entscheidend für dessen weitere Entwicklung. Kommt ein Säugling ohne Herzschlag und Sauerstoffsättigung auf die Welt ist ein rasches Handeln der Ärzte überlebenswichtig. Bereits ab 85 % Sauerstoffsättigung im Blut ist je nach Dauer der Unterversorgung mit schweren und langfristigen Hirnschäden zu rechnen. Wird das CTG während der Geburt falsch ausgewertet oder das Baby nicht rechtzeitig intubiert, wird dieses mit lebenslangen Einschränkungen zu leben haben. 

Zu nennen sind hier:

  • zentrale Blindheit durch eine Schädigung der Sehrinde des Großhirns, 
  • Schluckstörungen aufgrund einer Hirnstammschädigung mit der Folge der Anlage einer PEG (Ernährungssonde), c
  • hronischen Störungen des Selbstreinigungsmechanismus der Bronchien oder 
  • eine Entwicklungsstörung mit ausgeprägter Tetraspastik. 

Welche Schadenspositionen können Sie geltend machen?

Neben hohen Schmerzensgeldsummen können die Eltern des Säuglings auch materielle Schäden geltend machen. Hierzu zählen Kosten für notwendige Folgebehandlungen, Ersatz der Kosten für eine Pflegekraft, Therapie für Mutter und Kind, Kosten für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel, Verdienstausfall, aber auch Kosten für den notwendigen behindertengerechten Umbau des Hauses, der Wohnung und Autos.

Da die zukünftigen Schäden bei Säuglingen meist noch nicht abgesehen werden können, sollten Sie sich aber auf keinen Fall mit etwaigen Vergleichszahlungen abspeisen lassen.

Fazit

Die Geburt eines Kindes ist ein Wunder, das in den allermeisten Fällen glücklich endet. Umso gravierender ist es, wenn es zu Fehlern und einem Geburtsschaden kommt. Ob ein Geburtsschaden vorliegt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Gerne beraten wir Sie über die notwendigen Schritte zur weiteren Sachverhaltsaufklärung. Wir stehen als Patientenrechtsanwälte an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Machen Sie hier einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung aus.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Geburtsschäden

Was zählt überhaupt als Geburtsschaden?

Ein Geburtsschaden liegt vor, wenn es während der Schwangerschaft, der Geburt oder unmittelbar danach zu einer körperlichen oder neurologischen Schädigung des Kindes kommt – etwa durch Sauerstoffmangel, Fehldiagnosen oder falsche medizinische Eingriffe. Diese Schäden können lebenslang bestehen und betreffen nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern psychisch und finanziell.

Wann liegt ein Behandlungsfehler bei der Geburt vor?

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn medizinisches Personal z. B. das CTG fehlerhaft auswertet, zu spät auf Warnzeichen reagiert oder Geburtsinstrumente wie Saugglocke oder Zange falsch anwendet. Auch eine verspätete Intubation nach der Geburt bei Atemstillstand kann ein schwerwiegender Fehler sein.

Welche langfristigen Folgen können Geburtsschäden haben?

Je nach Art des Schadens kann es zu lebenslangen Einschränkungen wie zentraler Blindheit, Tetraspastik, Schluckstörungen oder geistigen Entwicklungsverzögerungen kommen. Diese können umfangreiche medizinische und pflegerische Maßnahmen notwendig machen.

Was kann ich nach einem Geburtsschaden rechtlich tun?

Eltern haben Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz aller Folgekosten – dazu gehören Pflegekosten, behindertengerechte Umbauten, Hilfsmittel, Verdienstausfall und vieles mehr. Eine rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht ist unbedingt zu empfehlen.

Ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Krankenhaus sinnvoll?

Oft werden Eltern frühzeitig Vergleiche angeboten. Diese erscheinen zunächst verlockend, reichen aber meist nicht aus, um die langfristigen Folgen abzudecken. Lassen Sie sich daher rechtlich beraten, bevor Sie etwas unterschreiben – gerade bei Neugeborenen sind die tatsächlichen Folgekosten oft noch gar nicht absehbar.