Das CTG stellt das wichtigste Messinstrument im Rahmen des Geburtsvorgangs dar und dient dazu, eine Gefährdung des Kindes frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Wird es fehlerhaft ausgewertet und Maßnahmen deshalb zu spät oder gar nicht ergriffen, kann es zu schweren Schädigungen des Ungeborenen kommen.
Was ist ein CTG und wie funktioniert es?
Die Kardiotokographie, kurz CTG, ist das Standardverfahren zur gleichzeitigen Überwachung und Aufzeichnung der fetalen Herztätigkeit und der mütterlichen Wehentätigkeit.
Hierfür werden zwei Sensoren mit Gurten an den Bauch der Schwangeren befestigt. Ein Sensor misst die Herztöne des Babys, der andere die Wehen. Die gesammelten Informationen werden auf einem Gerät aufgezeichnet und als Kurven dargestellt (Kardiotokogramm). Die aufgezeichneten Kurven werden von Ärzten und Hebammen analysiert, um Hinweise auf das Wohlbefinden des Kindes zu erhalten.
Es kommt in der Geburtshilfe hauptsächlich in der Spätschwangerschaft und während der Geburt zum Einsatz.
Wie wird das CTG ausgewertet?
Zur standardgemäßen Interpretation des CTG-Musters gehört die Beurteilung und Dokumentation der Baseline, der Osziliation und das Vorliegen von Dezelerationen. Dies sollte stündlich und Auffälligkeiten häufiger erfolgen. Das CTG wird dann in die Kategorien physiologisch, suspekt oder pathologisch eingestuft. Je nach Einstufung gibt es entsprechende Handlungsempfehlungen, an die sich die Ärztin oder Hebamme halten müssen.
Die Klassifikation der fetalen Herzfrequenz wird nach FIGO-Richtlinien vorgenommen:
- Die Baseline im CTG (Kardiotokografie) ist die mittlere fetale Herzfrequenz, die über einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten ohne Berücksichtigung von Akzelerationen oder Dezelerationen gemessen wird. (Normwerte: 110–160 Schläge/Min.)
- Osziliationen sind Schwankungen der basalen fetalen Herzfrequenz. (Normwerte: 10-30 Schläge/Min.)
Dezelerationen sind Abfälle der fetalen Herzfrequenz. (normalerweise treten keine Dezelerationen auf)
Was sind die Folgen einer fehlerhaften Auswertung?
Ist das CTG pathologisch und wird dies von ärztlicher oder geburtshilflicher Seite verkannt, kommt es zu einer Sauerstoffunterversorgung des Neugeborenen mit einhergehender Azidose. Mögliche Folgen sind hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (Hirnschädigung), Zerebralparese, Lähmungen, motorische Störungen, Herzprobleme und Blindheit. In einigen Fällen kann eine schwere Azidose sogar zum Tod des Kindes führen.
Aus diesem Grund ist eine lückenlose und fachgerechte Auswertung des CTGs während der Geburt unerlässlich. Wird dem nicht nachgekommen, so ist die fehlerhafte Auswertung des CTGs als Befunderhebungsfehler oder Diagnoseirrtum zu klassifizieren. Für die Schäden infolge des Behandlungsfehlers des Kindes haftet dann der behandelnde Arzt und/oder die Hebamme.
Aufgrund der Komplexität von Geburtsschäden und der damit verbundenen Schadensabwicklung ist es dringend anzuraten einen Fachanwalt für Medizinrecht aufzusuchen.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung.