Aktuelles Urteil des LG Göttingen zeigt: Die Rechte schwerstgeschädigter Kinder werden gestärkt!
Liebe Mütter, liebe Väter, liebe Betroffene,
als Rechtsanwältin im Bereich Arzthaftungsrecht und selbst dreifache Mutter weiß ich, dass die Geburt eines Kindes das emotionalste Ereignis im Leben ist. Wenn jedoch durch Behandlungsfehler in dieser sensiblen Phase ein Geburtsschaden entsteht, ist das Leid unermesslich.
Die gute Nachricht: Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter und trägt der Schwere dieser Schicksale zunehmend Rechnung. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Göttingen setzt hier einen neuen Schmerzensgeld-Rekord und ist ein wichtiges Signal für alle Betroffenen.
Inhalt

Die Signalwirkung des Göttinger Millionen-Urteils
Das LG Göttingen hat in einem Fall von gravierenden Fehlern bei einer Geburt im Jahr 2016 ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen. Dies ist die höchste Summe, die das LG bislang zugesprochen hat, wie es selbst mitteilte.
Der Fall (LG Göttingen, Urteil vom 14.08.2025 – 12 O 85/21)
Der Fall, über den die Arzthaftungskammer urteilte, ist ein tragisches Beispiel für die Folgen mehrfacher grober Fehler von Hebamme und Arzt.
- Nach den Feststellungen des Gerichts hatten Hebamme und Arzt bei der Geburt im Jahr 2016 mehrere grobe Fehler begangen.
- Trotz des erkennbar schlechten Zustands des ungeborenen Kindes wurde kein Notkaiserschnitt eingeleitet.
- Auch nach der Geburt sei das Mädchen nicht ausreichend überwacht worden, habe zu wenig Sauerstoff erhalten und sei nicht rechtzeitig durch den spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen behandelt worden.
Das Mädchen leidet infolgedessen heute an schwersten körperlichen und geistigen Einschränkungen. Sie kann weder sprechen noch selbstständig essen und benötigt rund um die Uhr Betreuung. Eine Besserung ihres Zustands sei nach Einschätzung des Gerichts nicht zu erwarten. Die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes spiegelt die extreme Tragik dieses dauerhaften Leidens wider.
Aktuelle Entwicklungen bei der Schmerzensgeldbemessung
Das Urteil des LG Göttingen steht im Kontext einer Entwicklung in der Arzthaftungsrechtsprechung, die den immateriellen Schaden von schwerstgeschädigten Kindern zunehmend höher bewertet.
- BGH setzt hohe Maßstäbe: Schon das Urteil des BGH vom 22.03.2022 (VI ZR 16/21) verdeutlichte, dass bei schwersten hypoxischen Hirnschädigungen Schmerzensgelder von 500.000 Euro und mehr angemessen sein können.
- OLG Frankfurt a. M. als Vorreiter: Das OLG Frankfurt a. M. hatte bereits in einer aktuellen Entscheidung vom 18.02.2025 (8 U 8/21) einem Kind wegen grober Behandlungsfehler bei einer Hochrisiko-Zwillingsschwangerschaft ein Schmerzensgeld von 720.000 Euro zugesprochen.
- Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion: Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich für das erlittene Leid und der Genugtuung. Bei groben Behandlungsfehlern wie im Göttinger Fall, bei denen die Schuld der Behandler besonders schwer wiegt, spielt die Genugtuungsfunktion eine größere Rolle.
Ihre Rechte bei Geburtsschäden
Als Eltern eines geschädigten Kindes haben Sie und Ihr Kind Anspruch auf umfassenden Schadensersatz und Schmerzensgeld.
- Schmerzensgeld: Für die immateriellen Schäden wie Schmerzen und Leiden, die nun in Einzelfällen die Millionengrenze erreichen.
- Schadensersatz: Für alle materiellen Schäden wie:
- Pflegekosten und erhöhter Betreuungsbedarf rund um die Uhr.
- Therapieleistungen und Hilfsmittel.
- Monatliche Rente zum Ausgleich des erhöhten Bedarfs.
Gerade bei schwersten, dauerhaften Beeinträchtigungen wie sie im Göttinger Fall vorliegen, sind diese laufenden Kosten für die lebenslange Betreuung oft immens. Die juristische Vertretung muss hier alle Aspekte des zukünftigen Lebensbedarfs des Kindes abdecken.
Mein Rat als Rechtsanwältin
Wenn Sie den Verdacht haben, dass die schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihres Kindes auf einen Behandlungsfehler während oder unmittelbar vor der Geburt zurückzuführen sind, ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Ein Urteil wie das des LG Göttingen ist ein wichtiger Meilenstein, ersetzt aber nicht die individuelle und erfahrene juristische Vertretung.
Vertrauen Sie auf ein Team aus spezialisierten Rechtsanwälten, die nicht nur die Gesetzeslage, sondern auch die persönliche Tragweite solcher Fälle versteht.
Sie sind von einem Geburtsschaden betroffen und suchen Klarheit über Ihre Ansprüche?Würden Sie gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles durch uns erhalten, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
