Kann Migräne zur Berufsunfähigkeit führen?

Migräne ist mehr als nur Kopfschmerz – Betroffene leiden unter anfallsartigen Schmerzen mit oft massiven Begleitsymptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Sehstörungen, Tinnitus, Schwindel oder Konzentrationsproblemen. Diese Attacken treten in unregelmäßigen Abständen auf und können mehrere Stunden bis Tage dauern.

Ob daraus eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) entsteht, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind der Krankheitsverlauf, die beruflichen Anforderungen und die vertraglichen Bedingungen Ihrer BU-Versicherung.

Ursachen, Auslöser und Behandlungsmöglichkeiten

Häufige Auslöser einer Migräne sind:

  • Schlafmangel
  • bestimmte Lebensmittel
  • übermäßige Sinnesreize
  • Stress
  • hormonelle Veränderungen (hoher Östrogenspiegel – häufiger bei Frauen)

Migräne ist nicht heilbar, kann aber kontrolliert werden. Dazu zählen:

  • Auslöser-Management (Trigger erkennen und meiden)
  • Medikamentöse Therapie (präventiv oder zur Linderung im Anfall)
  • Entspannungstechniken und Stressbewältigung
  • Anpassung von Lebensgewohnheit

Ein zu hoher Konsum von Schmerzmitteln kann die Symptome verschlimmern – ärztliche Betreuung ist daher unerlässlich.

Berufsunfähigkeit bei Migräne – individuelle Prüfung entscheidend

In den meisten BU-Verträgen gilt: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf dauerhaft oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mehr als 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.

Bei Migräne hängt dies stark ab von:

  • Art der Tätigkeit (z. B. Bildschirmarbeit, handwerkliche Tätigkeiten, Berufe mit hoher Stressbelastung)
  • Häufigkeit und Schwere der Attacken
  • Arbeitsumfeld (z. B. Lärm, Licht, Gerüche)
  • Möglichkeiten zur Pausengestaltung

Berufe mit hoher Sinnesbelastung oder unregelmäßigen Arbeitszeiten können besonders beeinträchtigt sein. Bei flexiblen Tätigkeiten mit Pausenoption kann eine Berufsunfähigkeit schwieriger zu begründen sein.

Wie die Kanzlei Engelhardt unterstützt

Wir begleiten Sie in allen Phasen Ihres Berufsunfähigkeitsverfahrens:

  1. Vorbereitung des Leistungsantrags – inklusive detaillierter Tätigkeitsbeschreibung (Stundenplan)
  2. Aufbereitung medizinischer Unterlagen – um die Einschränkungen lückenlos zu dokumentieren
  3. Prüfung von Ablehnungen – rechtliche und medizinische Argumentation gegen die Versicherung
  4. Vertretung vor Gericht – wenn der Versicherer nicht zahlt

Versicherer lehnen BU-Leistungen oft mit der Begründung ab, Gesundheitsfragen seien vor Vertragsabschluss falsch beantwortet worden. In solchen Fällen prüfen wir, ob ein Rücktritt oder eine Anfechtung tatsächlich rechtmäßig ist.

Fazit

Migräne kann – je nach Häufigkeit, Schwere und beruflichen Anforderungen – zur bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen. Da jede Situation individuell zu bewerten ist, sollten Sie Ihren Fall frühzeitig rechtlich prüfen lassen, um Ihre Ansprüche bestmöglich vorzubereiten und durchzusetzen.

FAQ: Berufsunfähigkeit wegen Migräne

Kann Migräne zu einer Berufsunfähigkeit führen?

Ja – insbesondere bei häufigen, schweren Attacken, die die Arbeitsfähigkeit dauerhaft um mehr als 50 % einschränken.

Welche Nachweise benötigt die BU-Versicherung?

Ärztliche Atteste, neurologische Befunde, Behandlungsdokumentationen und eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung.

Muss die Migräne dauerhaft bestehen?

Die Erkrankung muss voraussichtlich dauerhaft oder für mindestens sechs Monate arbeitsrelevant sein.

Ist eine Migräne heilbar?

Nein, sie kann aber mit Medikamenten und Lebensstilmaßnahmen kontrolliert werden.

Zählt eine gelegentliche Migräneattacke für die BU?

Meist nicht – die Einschränkungen müssen regelmäßig und gravierend sein.

Wie wichtig ist die Tätigkeitsbeschreibung?

Sehr wichtig – sie ist oft entscheidend für den Erfolg des Leistungsantrags.

Was tun bei Ablehnung durch die Versicherung?

Die Ablehnungsbegründung prüfen lassen – häufig sind diese juristisch angreifbar.

Kann der Versicherer den Vertrag wegen falscher Gesundheitsangaben kündigen?

Nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen – wir prüfen die Rechtmäßigkeit.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen ja – wir klären dies vorab mit Ihnen.

Bietet die Kanzlei Engelhardt eine kostenlose Ersteinschätzung an?

Ja – wir prüfen Ihren Anspruch unverbindlich und geben eine realistische Erfolgseinschätzung.