Wenn Zittern, Muskelsteifheit und Bewegungsverlangsamung zur Belastung im Berufsleben werden.

Die Parkinson-Erkrankung kann je nach Ausprägung tief in das Berufsleben eingreifen. Für viele Betroffene stellt sich früher oder später die Frage: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor? Und welche Schritte sind erforderlich, um die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich durchzusetzen?

Beeinträchtigt Parkinson Ihr Berufsleben?
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Parkinson und die Auswirkungen auf die Berufsausübung

Parkinson, medizinisch als Morbus Parkinson bezeichnet, ist eine chronisch fortschreitende Erkrankung des Nervensystems. Sie äußert sich durch eine Vielzahl charakteristischer Symptome, zu denen vor allem verlangsamte Bewegungen (Akinese), Muskelsteifigkeit (Rigor) sowie Zittern in Ruhephasen (Tremor) gehören. Auch Einschränkungen der Feinmotorik sowie Schwierigkeiten beim Sprechen, Schlucken oder in der Mimik sind typische Anzeichen. Häufig werden diese Symptome jedoch erst dann deutlich wahrnehmbar, wenn bereits eine große Zahl von Nervenzellen im Mittelhirn abgestorben ist. Zusätzlich können Begleiterscheinungen wie Schlafstörungen, Depressionen, Verstopfung oder unkontrollierte Stürze auftreten, die die Lebensqualität der Betroffenen weiter beeinträchtigen.

Berufsunfähigkeit durch Parkinson – rechtliche Einordnung

Die Diagnose Parkinson allein genügt nicht, um automatisch als berufsunfähig im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung zu gelten. Entscheidend ist vielmehr, ob der zuletzt ausgeübte Beruf zu mehr als 50 % dauerhaft nicht mehr ausgeführt werden kann – und das aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen.

Die juristische Bewertung erfolgt individuell, abhängig von:

  • der konkreten beruflichen Tätigkeit
  • dem Stadium der Erkrankung
  • den tatsächlichen funktionellen Einschränkungen
  • und den noch bestehenden Behandlungsmöglichkeiten

Beispiel: Eine Person mit Parkinson, die einen handwerklichen Beruf mit hohem körperlichen und feinmotorischen Anspruch ausübt, wird schneller als berufsunfähig gelten als jemand mit überwiegend administrativen Aufgaben.

Die Herausforderung: Leistungsantrag richtig stellen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt in der Regel eine detaillierte Darstellung der beruflichen Tätigkeit vor Eintritt der Erkrankung. Eine grobe Beschreibung reicht dabei nicht aus. Vielmehr sind folgende Punkte essenziell:

  • Stundengenaue Tätigkeitsbeschreibung
  • Konkrete Darstellung der gesundheitlichen Einschränkungen
  • Medizinische Befunde, Atteste und ggf. Gutachten
  • Ausschöpfung möglicher Therapiemaßnahmen

Unsere Kanzlei unterstützt Parkinson-Betroffene bereits bei der Antragstellung, um spätere Ablehnungen zu vermeiden.

Was tun bei Leistungsablehnung?

Nicht selten lehnt die Versicherung Leistungen mit dem Hinweis auf angeblich unvollständige Angaben oder fehlerhaft beantwortete Gesundheitsfragen ab. In solchen Fällen ist schnelles und juristisch fundiertes Handeln gefragt.

Wir prüfen:

  • die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung
  • die Einhaltung vorvertraglicher Anzeigepflichten
  • die Argumentation des Versicherers im Detail

Auch im Nachprüfungsverfahren stehen wir unseren Mandanten zur Seite, wenn die Versicherung nachträglich die Leistung einstellt.

Unsere Expertise – Ihre Vorteile

Die Kanzlei Engelhardt in Regensburg ist auf Versicherungsrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung – mit besonderem Fokus auf komplexe Krankheitsbilder wie Parkinson.

Wir bieten Ihnen:

  • eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
  • fachanwaltliche Unterstützung bei Antragstellung, Leistungsablehnung oder Nachprüfung
  • fundierte Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen
  • langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen

Parkinson-Diagnose – und jetzt?

Wenn Sie an Parkinson erkrankt sind und merken, dass Ihre berufliche Leistungsfähigkeit abnimmt, empfehlen wir: Warten Sie nicht zu lange. Je früher die rechtlichen Schritte eingeleitet werden, desto größer ist die Chance, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Kanzlei Engelhardt – Ihre Experten für Berufsunfähigkeit und Versicherungsrecht.