Eine Sepsis – im Volksmund oft als „Blutvergiftung“ bezeichnet – ist eine lebensbedrohliche Erkrankung, die besonders rasch Diagnostik und Therapie erfordert. Kommt es bei der ärztlichen Behandlung der Sepsis zu einem Behandlungsfehler, etwa durch eine verzögerte Erkennung oder inadäquate Behandlung, kann dies gravierende gesundheitliche, lebensverändernde und finanzielle Folgen für die betroffenen Patienten nach sich ziehen.

Was ist eine Sepsis und wie entsteht sie?

Die Sepsis ist eine meist durch Bakterien ausgelöste Entzündungsreaktion des Körpers, die Organe schädigen und zum Multiorganversagen führen kann. Auslöser können Infektionen wie Lungenentzündungen, Harnwegsinfekte, Wundinfektionen oder Komplikationen nach Operationen sein. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder geschwächtem Immunsystem. Die Folgen einer Sepsis können dramatisch sein, da es zu lebenslangen Gesundheitsschäden kommen kann. Die Sepsis kann zu einem septischen Schock mit anschließendem Multiorganversagen führen. Häufig gelingt gerade die Zuordnung von Infektionszeichen zu einer beginnenden Sepsis in der klinischen Untersuchung nach Vorstellung des Patienten nicht. 

Bedeutung medizinischer Leitlinien

Gerade für die Erkennung und Behandlung einer Sepsis gibt es klare, wissenschaftlich fundierte medizinische Leitlinien – etwa die S3-Leitlinie der Deutschen Sepsis-Gesellschaft (DSG) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Sie schreiben vor:

  • Früherkennung: Schnelle Identifikation von Patienten mit Infektionszeichen und Organdysfunktion, z.B. durch den sogenannten „qSOFA-Score“ (→ schnelle Bewertung der Sepsis-Gefahr im klinischen Alltag).
  • Schneller Therapiebeginn: Die Einleitung einer adäquaten antibiotischen Behandlung soll innerhalb der ersten Stunde nach Verdacht auf eine Sepsis erfolgen („goldene Stunde“).
  • Frühzeitige Blutkulturen und Laboruntersuchungen zur Identifikation des Erregers und Verlaufsüberwachung.
  • Stabile Kreislaufunterstützung, z.B. durch Infusionen und bei Bedarf intensivmedizinische Betreuung.

Verstöße gegen diese Leitlinien können ein Hinweis auf einen Behandlungsfehler sein.

Rolle der Deutschen Sepsis-Gesellschaft und Aufklärung

Die Deutsche Sepsis-Gesellschaft (DSG) setzt sich intensiv für die Aufklärung rund um dieses Krankheitsbild ein, fordert flächendeckende Fortbildung von medizinischem Personal und ein sepsisbewusstes Vorgehen in allen Kliniken. Sie betont die Wichtigkeit schnellen Erkennens und Handelns – eine Sepsis ist ein medizinischer Notfall. Verzögerungen oder Fehleinschätzungen können lebensverändernde Folgen haben. Bedauerlicherweise ist die Sterblichkeitsrate bei einer nicht erkannten Sepsis sehr hoch und steigt mit jeder Stunde, in der eine leitliniengerechte Behandlung nicht erfolgt. 

Ihre Rechte bei einem Behandlungsfehler

Wird die Sepsis unter Missachtung der Leitlinien zu spät erkannt oder behandelt und entsteht dadurch ein Gesundheitsschaden, haben Betroffene unter Umständen Anspruch auf:

  • Schmerzensgeld (für körperliche und seelische Leiden),
  • Ersatz von Behandlungskosten und Pflegekosten,
  • Verdienstausfall,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • umfangreiche weitere Schadensersatzansprüche.

Was sollten Sie als Betroffener tun?

  1. Umfassende Dokumentation: Sichern Sie alle Behandlungsunterlagen, OP-Berichte, Laborergebnisse, Entlassbriefe und sonstigen relevanten Arztunterlagen.
  2. Fachliches Gutachten: Bereits die Einholung einer unabhängigen medizinischen juristischen Einschätzung, idealerweise mit Bezug zu den geltenden Leitlinien (z. B. durch Gutachter mit sepsisspezifischer Expertise), erleichtert die Beweisführung.
  3. Juristische Begleitung: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um Ihre Ansprüche gezielt und rechtssicher durchzusetzen.

Hinweis: Beweislastumkehr bei groben Verstößen

Wurde gegen grundlegende medizinische Standards oder Leitlinien eklatant verstoßen, kehrt sich mitunter die Beweislast um. Dies bedeutet: Nicht Sie als Patient müssen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden im Einzelnen beweisen, sondern das Krankenhaus bzw. der Arzt muss nachweisen, dass der Schaden auch ohne Behandlungsfehler eingetreten wäre.

Fazit

Eine Sepsis ist ein absoluter Notfall, der nach aktuellen Leitlinien ein sofortiges, strukturiertes Vorgehen erfordert. Werden diese Standards im Rahmen der Behandlung missachtet, können daraus gravierende Folgen entstehen, für die Patienten umfangreiche Ausgleichsansprüche geltend machen können. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und holen Sie im Zweifel frühzeitig juristische Unterstützung ein.

In diesen dramatischen Fällen ist auch eine vertrauens- und verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen dem geschädigten Patienten und seinem Rechtsanwalt von herausragender Bedeutung. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Bereich der Sepsis gerne beratend zur Seite und setzen ihre Ansprüche durch.

FAQ

Wann liegt bei der Behandlung einer Sepsis ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn medizinische Standards oder Leitlinien – wie sie etwa von der S3-Leitlinie der Deutschen Sepsis-Gesellschaft vorgegeben werden – nicht eingehalten werden. Dazu zählt insbesondere, wenn Symptome einer Sepsis nicht rechtzeitig erkannt, notwendige Diagnostik und Therapie nicht unverzüglich eingeleitet oder erforderliche Maßnahmen (z. B. schnelle Gabe von Antibiotika) verzögert werden.

Welche Ansprüche habe ich als Betroffener im Falle eines Behandlungsfehlers bei Sepsis?

Kommt es infolge eines Behandlungsfehlers bei Sepsis zu Gesundheitsschäden, können Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld, Ersatz von Behandlungskosten, Pflege- und Haushaltsführungsschäden sowie Verdienstausfall und weitere Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wie kann ich im Verdachtsfall eines Behandlungsfehlers beweisen, dass der Schaden durch fehlerhaftes ärztliches Handeln entstanden ist?

Wichtig sind eine umfassende Dokumentation aller medizinischen Unterlagen sowie die Einholung eines fachärztlichen Gutachtens, das den Behandlungsablauf anhand der geltenden Leitlinien bewertet. Bei groben Verstößen gegen medizinische Standards kehrt sich die Beweislast um: Dann muss der Behandler belegen, dass der Schaden auch ohne Fehler eingetreten wäre.

Was sollte ich tun, wenn ich einen Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Sepsis vermute?

Sichern Sie umgehend alle relevanten Behandlungsunterlagen, lassen Sie sich medizinisch und juristisch beraten (möglichst durch Spezialisten im Medizinrecht mit Sepsis-Erfahrung), und holen Sie im Zweifel ein unabhängiges fachärztliches Gutachten ein. Frühzeitige, kompetente Unterstützung erleichtert die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich.