Berufsunfähigkeit? Unsere Rechtsanwälte im Bereich Berufsunfähigkeitsrecht bieten Ihnen eine rechtliche Einschätzung zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung, den entscheidenden Voraussetzungen, dem Ablauf der Leistungsprüfung sowie zu häufigen Streitfragen mit Versicherern. Erfahren Sie hier mehr!
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Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung: So sichern Sie sich Ihren Anspruch
Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Rente) hat für Versicherte eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, soll die vereinbarte BU-Rente den Einkommensausfall ausgleichen und die finanzielle Existenz sichern. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich jedoch regelmäßig, dass Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf erhebliche rechtliche und tatsächliche Hürden stoßen. Versicherer knüpfen die Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung an strenge Voraussetzungen.
Insbesondere der Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, die Auswertung medizinischer Unterlagen sowie die Beurteilung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit führen häufig zu Streitigkeiten über den Eintritt und den Umfang der Leistungspflicht.
Der folgende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, typische Ablehnungsgründe der Versicherer sowie praxisrelevante Aspekte der Leistungsantragstellung. Ziel ist es, Versicherte über ihre Rechte aufzuklären und aufzuzeigen, worauf man bei der Geltendmachung der BU-Rente aus juristischer Sicht besonders achten sollte.
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung setzen voraus, dass beim Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Unsicherheiten darüber bestehen, ab welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente entsteht und welche Anforderungen Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung stellen.
Grundlage jeder Leistungsprüfung ist eine medizinische Beurteilung des Gesundheitszustands. Diese erfolgt zunächst durch den behandelnden Arzt, etwa den Hausarzt oder einen Facharzt. Der Arzt hat zu prüfen, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die die Ausübung des Berufs ganz oder teilweise unmöglich machen.
Dabei reicht es nicht aus, lediglich eine Diagnose zu stellen. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit auswirken.
Maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist stets der zuletzt konkret ausgeübte Beruf in seiner tatsächlichen Ausgestaltung. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten im beruflichen Alltag tatsächlich ausgeübt wurden und welche Anforderungen damit verbunden waren. Die medizinische Bewertung muss daher berücksichtigen, welche körperlichen, geistigen oder psychischen Belastungen der Beruf mit sich brachte und ob diese aufgrund des Gesundheitszustands nicht mehr erfüllt werden können. Diese Prüfung erfolgt stets individuell und einzelfallbezogen.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung Ihrer Berufsunfähigkeit und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Rechtliche Einstufung der Berufsunfähigkeit
Für die rechtliche Definition des Begriffs der Berufsunfähigkeit kann auf die gesetzliche Regelung im Versicherungsvertragsrecht verwiesen werden. Mehr dazu, wann Berufsunfähigkeit vorliegt, erfahren Sie in unserem gesonderten Beitrag. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn man den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann.
Als gesundheitliche Ursachen kommen insbesondere Krankheiten, Unfallfolgen oder ein über das altersübliche Maß hinausgehender Kräfteverfall in Betracht.
Die gesetzliche Definition stellt jedoch lediglich einen allgemeinen Orientierungsrahmen dar. Da das Gesetz selbst keine detaillierten Kriterien vorgibt, wird der Begriff der Berufsunfähigkeit in der Praxis maßgeblich durch die individuellen Versicherungsbedingungen sowie durch die hierzu ergangene Rechtsprechung konkretisiert. Im Leistungsfall prüfen Versicherer daher regelmäßig anhand der vertraglichen Regelungen, ob die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllt sind.
Zur besseren Veranschaulichung der wesentlichen Kriterien greifen wir in der anwaltlichen Beratung häufig auf eine Tabelle zur Berufsunfähigkeit zurück, in der typische Anforderungen, zeitliche Aspekte und der Grad der Einschränkung übersichtlich gegenübergestellt werden. Eine solche Tabelle kann jedoch lediglich der Orientierung dienen und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.
Unabhängig von der Darstellung in einer Tabelle zur Berufsunfähigkeit haben sich in der Praxis zwei wesentliche Kriterien herausgebildet, die für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit regelmäßig erfüllt sein müssen: Die berufliche Leistungsfähigkeit ist um mehr als 50 Prozent eingeschränkt, bezogen auf den zuletzt konkret ausgeübten Beruf. Die gesundheitliche Beeinträchtigung besteht voraussichtlich für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
Erst wenn beide Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Anspruch auf die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Ob diese Kriterien im konkreten Fall erfüllt sind, ist häufig streitig und bedarf nicht selten einer juristischen Prüfung durch im Berufsunfähigkeitsrecht tätige Rechtsanwälte.
Eine Tabelle zur Berufsunfähigkeit präsentiert gängige Bewertungsmaßstäbe. Ob diese auf Ihren spezifischen Beruf zutreffen, sollte rechtlich überprüft werden. In unserer Kanzlei für Berufsunfähigkeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Notwendige Schritte für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente
Ein Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung setzt zunächst voraus, dass ein entsprechender Versicherungsvertrag besteht. Doch selbst bei bestehendem BU-Vertrag und erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen erfolgt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente nicht automatisch.
Anders als bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist die BU-Rente an einen gesonderten Leistungsantrag gebunden. Ohne einen formellen Antrag des Versicherten besteht gegenüber dem Versicherer kein Anspruch auf Auszahlung.
Die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt über umfangreiche Antragsformulare und Fragebögen des Versicherers. Abgefragt werden dabei unter anderem Angaben zum Gesundheitszustand, zum beruflichen Werdegang sowie zur zuletzt konkret ausgeübten Tätigkeit. In der Regel sind zudem ärztliche Unterlagen, Atteste und weitere medizinische Nachweise einzureichen, mit denen die geltend gemachte Berufsunfähigkeit belegt werden soll.
Fehler im Rahmen der Antragstellung können erhebliche rechtliche Folgen haben. Unvollständige medizinische Unterlagen oder ungenaue Angaben zur beruflichen Tätigkeit führen nicht selten dazu, dass Versicherer die Leistung ablehnen oder die Leistungsprüfung erheblich verzögern. Daher empfiehlt es sich, den BU-Leistungsantrag bereits vor der Einreichung rechtlich prüfen zu lassen. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann helfen, typische Fehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten deutlich zu verbessern.
Nach Eingang des Leistungsantrags prüft der Versicherer, ob die vertraglichen Voraussetzungen für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfüllt sind. Bestandteil dieser Prüfung ist regelmäßig auch die Kontrolle der Angaben, die beim Abschluss der Versicherung gemacht wurden, insbesondere zu früheren Erkrankungen und Gesundheitsangaben. Stellt der Versicherer hierbei Abweichungen fest, beruft er sich häufig auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und lehnt die Leistung ganz oder teilweise ab.
Im Rahmen der Leistungsprüfung stellt der Versicherer häufig zusätzliche Rückfragen. Diese betreffen sowohl medizinische Gesichtspunkte als auch die konkrete Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit. Werden solche Rückfragen nicht oder nur unzureichend beantwortet, führt dies in vielen Fällen zur Ablehnung des Leistungsantrags.
Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung Ihres BU-Leistungsantrags kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden, Rückfragen korrekt zu beantworten und Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer erfolgreich durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt!
So wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt
Wird die Leistungspflicht aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anerkannt, erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Dies geschieht entweder, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit im Rahmen der Leistungsprüfung akzeptiert oder wenn die Zahlungspflicht durch einen gerichtlichen Vergleich oder ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde.
Die BU-Rente hat den Zweck, den entfallenden Verdienst aufgrund der Berufsunfähigkeit ganz oder teilweise auszugleichen und die wirtschaftliche Existenz des Versicherten zu sichern.
In den meisten Versicherungsverträgen ist eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente festgelegt. Diese wird regelmäßig monatlich ausgezahlt und bleibt unabhängig davon, in welchen Abständen die Versicherungsbeiträge gezahlt wurden. Für die Höhe der Leistung ist ausschließlich die bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenhöhe maßgeblich. Eine automatische Anpassung an das frühere Einkommen erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, es wurden entsprechende Dynamik- oder Nachversicherungsklauseln vereinbart.
Berufsunfähigkeit ist nicht zwingend ein dauerhafter Zustand. Da gesundheitliche Beeinträchtigungen sich verbessern oder vollständig heilen können, sind Versicherer berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit regelmäßig zu überprüfen. Im Rahmen dieser sogenannten Nachprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin gegeben sind. Ergibt die Nachprüfung, dass die berufliche Leistungsfähigkeit wiederhergestellt ist oder die vertraglichen Kriterien nicht mehr erfüllt sind, kann der Versicherer die BU-Rente einstellen.
Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente endet unabhängig vom Gesundheitszustand spätestens mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Diese wird bereits bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung festgelegt und orientiert sich in der Regel am vorgesehenen Eintrittsalter in die Altersrente. Besteht die Berufsunfähigkeit bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters fort, schließt sich in der Regel die gesetzliche Altersrente nahtlos an die BU-Rente an, sofern entsprechende Rentenansprüche bestehen.
Haben Sie Zweifel daran, ob die Auszahlung oder Nachprüfung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente rechtmäßig ist? Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu wahren und rechtliche Nachteile zu verhindern.
In solchen Fällen wird keine Berufsunfähigkeitsrente gewährt
Ein Anspruch auf die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente besteht nicht immer. Selbst wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn die vertraglichen oder rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
In der anwaltlichen Praxis zeigen sich dabei regelmäßig typische Konstellationen, in denen Versicherte leer ausgehen.
Unterschreiten der 50-Prozent-Grenze
Eine grundlegende Voraussetzung für die Zahlung der BU-Rente ist, dass die berufliche Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist, bezogen auf die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit. Wird diese Schwelle nicht erreicht, besteht kein Leistungsanspruch – selbst dann nicht, wenn erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen.
Leistungsausschlüsse im Versicherungsvertrag
Selbst bei einer Berufsunfähigkeit von mehr als 50 Prozent kann die Rentenzahlung ausgeschlossen sein, wenn bestimmte Erkrankungen oder gesundheitliche Leiden bereits beim Vertragsabschluss vom Versicherungsschutz ausgenommen wurden. Tritt die Berufsunfähigkeit genau aufgrund eines solchen ausgeschlossenen Risikos ein, ist der Versicherer leistungsfrei.
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten. Haben Versicherte bei Antragstellung Gesundheitsfragen unvollständig, unzutreffend oder missverständlich beantwortet, berufen sich die Versicherer im Leistungsfall regelmäßig auf diese Pflichtverletzung. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kann dies zur Leistungsverweigerung, Vertragsanpassung oder sogar zum Rücktritt vom Vertrag führen. Ob ein solches Vorgehen rechtlich zulässig ist, bedarf stets einer sorgfältigen juristischen Prüfung.
Enthält der Versicherungsvertrag eine sogenannte abstrakte Verweisung, kann der Versicherer die BU-Rente trotz festgestellter Berufsunfähigkeit verweigern. In diesem Fall wird argumentiert, dass der Versicherte aufgrund seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und Ausbildung noch eine andere Tätigkeit ausüben könne. Der alternative Beruf muss dabei in etwa der bisherigen Lebensstellung, Qualifikation und Einkommenssituation entsprechen. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, ist häufig streitig und Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Anspruchs. In vielen Fällen erweist sich die Leistungsverweigerung bei näherer Prüfung als angreifbar oder unzureichend begründet.
Wurde Ihre Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt oder in Frage gestellt? Eine gründliche anwaltliche Überprüfung kann aufzeigen, ob die Entscheidung des Versicherers rechtlich tragfähig ist oder erfolgreich angefochten werden kann. Unsere auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite!
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungsfall: Wird eine Auszahlung vorgenommen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Funktion, ein spezifisches Risiko abzusichern: den dauerhaften oder längerfristigen Verlust der Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen weiterhin auszuüben. Rechtlich stellt dies eine reine Risikoversicherung dar.
Falls während der vereinbarten Vertragslaufzeit keine Berufsunfähigkeit eintritt, erfolgt grundsätzlich keine Auszahlung durch den Versicherer. Die bis dahin geleisteten Beiträge werden nicht zurückerstattet, selbst wenn über viele Jahre hinweg kein Leistungsfall eingetreten ist.
Keine Rückzahlung der Beiträge bei Leistungsfreiheit
Die BU-Versicherung unterscheidet sich somit deutlich von Versicherungsmodellen, die Kapitalbildung beinhalten. Die gezahlten Beiträge dienen ausschließlich der Absicherung des versicherten Risikos und nicht dem Aufbau eines Rückkaufswertes oder einer Kapitalreserve. Auch eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung führt in der Regel nicht zu einer Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge. Der Versicherungsschutz endet lediglich für die Zukunft.
Vergleich mit anderen Versicherungsformen
Rechtlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit anderen Risikoversicherungen vergleichbar, wie beispielsweise der Risikolebensversicherung. Auch dort erfolgt eine Leistung ausschließlich dann, wenn das versicherte Ereignis während der Vertragslaufzeit eintritt. Davon abzugrenzen sind Versicherungen mit Spar- oder Kapitalanlagekomponenten, bei denen am Ende der Laufzeit unabhängig vom Eintritt des Risikos ein Anspruch auf Auszahlung bestehen kann.
Vorsicht bei Tarifen mit Beitragsrückgewähr
Vereinzelt werden Tarife angeboten, die eine Beitragsrückgewähr oder eine kapitalbildende Komponente enthalten. In diesen Modellen wird ein Teil der Beiträge am Kapitalmarkt investiert und bei ausbleibendem Leistungsfall zum Vertragsende ausgezahlt.
Aus anwaltlicher Sicht ist hierbei jedoch Vorsicht geboten. Solche Tarife sind regelmäßig deutlich kostenintensiver als klassische BU-Versicherungen. Darüber hinaus fällt die erzielte Rendite häufig so gering aus, dass sie die höheren Beiträge nicht angemessen kompensiert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht als Anlageprodukt, sondern als existenzsichernde Absicherung konzipiert. Ob bestimmte Tarifvarianten sinnvoll sind oder nicht, hängt stets vom Einzelfall ab und sollte unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen, Kostenstruktur und der persönlichen Absicherungssituation geprüft werden.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder zu bestimmten Tarifmodellen? Eine rechtliche Einschätzung kann Ihnen helfen, die Vertragsinhalte realistisch zu bewerten und Fehlentscheidungen frühzeitig zu vermeiden.
Berufsunfähigkeit – häufige Erkrankungen im Überblick
Die Gründe für Berufsunfähigkeit können vielfältig sein. Ausschlaggebend ist nicht nur die Diagnose, sondern vielmehr, ob man den zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. In der Praxis kommen bestimmte Erkrankungen besonders häufig vor.
| Erkrankungsgruppe | Häufige Erkrankungen |
|---|---|
| Psychische Erkrankungen | Depressionen, Burnout, Angststörungen, Anpassungsstörungen, PTBS, Zwangsstörungen, Schizophrenie |
| Erkrankungen des Bewegungsapparates | Bandscheibenvorfall, Rückenschmerzen, Arthrose, Coxarthrose, Osteochondrose, Osteoporose, Morbus Scheuermann, Rheuma, Knieschmerzen, Frozen-Shoulder-Syndrom, Spasmus |
| Neurologische Erkrankungen | Multiple Sklerose (MS), Parkinson, Polyneuropathie, Epilepsie, Trigeminusneuralgie, Horner-Syndrom, Migräne, Tinnitus, Hörsturz |
| Chronische & entzündliche Erkrankungen | Morbus Crohn, Darmentzündungen, Morbus Reiter, Rheuma, Fibromyalgie, Fatigue-Syndrom (CFS) |
| Atemwegs- & Lungenerkrankungen | Asthma, COPD, Lungenfibrose, Tuberkulose, Allergien |
| Internistische & systemische Erkrankungen | Diabetes, Inkontinenz, Ehlers-Danlos-Syndrom, Krebs, nach Herzinfarkt |
| Postvirale Erkrankungen | Post-Covid, Long-Covid |
| Sinnes- & Wahrnehmungsstörungen | Fehlsichtigkeit, Hörsturz, Tinnitus |
| Unfallfolgen | Berufsunfähigkeit nach einem Unfall |
Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsrecht: Hilfe beim Antrag und der Ablehnung der BU-Rente
Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt für viele Versicherte eine zentrale Absicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz dar. Im Leistungsfall zeigt sich jedoch häufig, dass sowohl die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Versicherer rechtlich und tatsächlich anspruchsvoll sind. Versicherungsnehmer sehen sich dabei umfangreichen Antragsunterlagen, medizinischen Anforderungen und nicht selten einer Ablehnung ihrer Leistungsansprüche gegenüber.
Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente setzt stets einen gesonderten Leistungsantrag voraus. Dieser Antrag ist mit erheblichen Risiken verbunden, da bereits geringfügige Fehler zu Verzögerungen oder zur vollständigen Leistungsverweigerung führen können.
Unsere Anwälte unterstützen Versicherte bereits bei der Antragstellung. Dies umfasst insbesondere die strategische Vorbereitung des BU-Leistungsantrags, die strukturierte Zusammenstellung medizinischer Unterlagen, die rechtssichere Darstellung der zuletzt konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit sowie die laufende Kommunikation mit dem Versicherer während der Leistungsprüfung.
Die Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsrente ist kein Ausnahmefall. Unsere im Berufsunfähigkeitsrecht tätigen Anwälte prüfen, ob eine Ablehnung rechtlich tragfähig ist, und entwickeln eine geeignete Vorgehensweise zur Durchsetzung der Ansprüche. Hierzu zählen unter anderem die rechtliche Bewertung der Ablehnungsgründe, die Prüfung medizinischer Gutachten und Stellungnahmen, die außergerichtliche Auseinandersetzung mit dem Versicherer sowie – falls erforderlich – die gerichtliche Durchsetzung der Berufsunfähigkeitsrente.
Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, berechtigte Leistungsansprüche konsequent durchzusetzen, finanzielle Risiken abzusichern und Versicherte in einer belastenden Lebenssituation rechtlich zu begleiten und zu entlasten.
Wurde Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt oder stehen Sie vor der Antragstellung? Eine spezialisierte anwaltliche Begleitung kann entscheidend sein, um Ihre Ansprüche von Beginn an rechtssicher durchzusetzen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann erfolgt die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Auszahlung wird vorgenommen, wenn eine entsprechende Berufsunfähigkeit vorliegt und der Versicherer die Leistung anerkennt oder zur Zahlung verpflichtet wurde. Eine Voraussetzung ist stets ein formeller Leistungsantrag.
Wird die BU-Rente automatisch ausgezahlt?
Nein. Die Berufsunfähigkeitsrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Man muss sie ausdrücklich beantragen, auch wenn man bereits längere Zeit arbeitsunfähig ist.
Ab wann erfolgt die Zahlung bei Berufsunfähigkeit?
In der Regel hat man einen Anspruch auf Auszahlung erst, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist, bezogen auf den zuletzt konkret ausgeübten Beruf.
Welche Höhe hat die ausgezahlte BU-Rente?
Die Höhe orientiert sich ausschließlich an der beim Vertragsabschluss festgelegten monatlichen Rentenhöhe. Eine automatische Anpassung an das frühere Einkommen findet nicht statt.
Wird die BU-Rente auch rückwirkend ausgezahlt?
Ja, unter bestimmten Bedingungen kann eine rückwirkende Auszahlung erfolgen, beispielsweise ab dem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit oder nach dem Ablauf einer festgelegten Karenzzeit.
Wie lange benötigt die Prüfung bis zur Auszahlung?
Die Zeitspanne der Leistungsprüfung kann erheblich variieren. Abhängig von der Komplexität des jeweiligen Falls kann die Entscheidung mehrere Monate in Anspruch nehmen, insbesondere wenn Rückfragen auftreten oder Gutachten angefordert werden.
Ist es möglich, dass die Versicherung die Auszahlung verweigert?
Ja. Versicherer weisen BU-Leistungen oft zurück, beispielsweise wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit, vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen oder aufgrund vertraglicher Ausschlussklauseln.
Wird man die Beiträge zurückbekommen, falls keine Auszahlung erfolgt?
Nein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Ohne Eintritt des Leistungsfalls erfolgt keine Rückerstattung der Beiträge.
Welche Bedeutung hat die abstrakte Verweisung für die Auszahlung?
Im Falle einer abstrakten Verweisung kann der Versicherer die Auszahlung verweigern, wenn der Versicherte theoretisch in der Lage wäre, einen anderen zumutbaren Beruf auszuüben – auch wenn er diesen tatsächlich nicht ausübt.
Wird die Auszahlung automatisch mit Erreichen des Rentenalters eingestellt?
Ja. Die BU-Rente endet in der Regel spätestens mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Versicherungsdauer, häufig mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.
