Durch Urteil des BGH vom 29.03.2017 – IV ZR 533/15 wurde entschieden, dass die private Krankenversicherung die Kosten einer Laseroperation der Augen (Lasik-OP) tragen müssen.

Bis zu diesem Urteil wurde eine Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung mit dem Argument abgelehnt, dass es sich bei einer Fehlsichtigkeit der Augen um keine Krankheit im Sinne der Krankenversicherungsbedingungen handle.
Fehlsichtigkeit ist Krankheit nach den Versicherungsbedingungen
Diesem Argument hat der BGH nun den Boden entzogen, indem er klarstellte, dass der Krankheitsbegriff der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen ist. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf und wird auch davon ausgehen, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit darstellt.
Brille nur Hilfsmittel
Darüber hinaus hat der BGH klargestellt, dass die bisher übliche Verweisung der privaten Krankenversicherung auf eine Brille oder sonstige Sehhilfe unzulässig ist, da dies keine Heilbehandlung darstellt, sondern lediglich ein Hilfsmittel ist, das jedoch nicht dazu geeignet ist, die Fehlsichtigkeit als Krankheit dauerhaft zu beseitigen.
Sollten Sie Probleme bei der Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung haben, oder bereits eine Ablehnung erhalten haben, wenden Sie sich gerne an uns!
FAQ – Häufige Fragen zur Kostenübernahme von Augenlaser-Behandlungen durch die private Krankenversicherung
Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für das Augenlasern?
Eine private Krankenversicherung (PKV) kann die Kostenübernahme gewähren, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung am Auge nachvollziehbar belegt ist. Es kommt auf Ihren Tarif und die individuellen Voraussetzungen an.
Welche Kosten entstehen typischerweise bei einer Augenlaser-OP?
Die Kosten variieren je nach Methode und Zustand der Hornhaut. Je nach Klinik und Technik fallen meist mehrere tausend Euro pro Auge an.
Welche Rolle spielen Dioptrien für die Erstattungsfrage?
Die Höhe Ihrer Dioptrien kann entscheidend sein. Starke Fehlsichtigkeit erhöht oft die Chance, dass die PKV die Behandlung vollständig oder teilweise zahlt.
Warum lehnen manche Versicherer die Kostenübernahme zunächst ab?
Viele Krankenversicherungen verweisen darauf, dass Kontaktlinsen oder Brille ausreichen würden. Eine rechtliche Prüfung kann zeigen, ob die Ablehnung berechtigt ist.
Welche Unterlagen verlangen private Versicherer zur Prüfung?
In der Regel benötigen Versicherungen Befunde der Augen, Berichte zur Stabilität der Sehstärke, ärztliche Empfehlungen und Angaben zur Dicke der Hornhaut.
Wann ist eine Augenlaser-OP medizinisch notwendig?
Wenn Kontaktlinsen oder Brille nicht vertragen werden oder erhebliche Einschränkungen bestehen, kann die Behandlung medizinisch notwendig sein. Dies ist für die Kostenübernahme entscheidend.
Was tun, wenn die PKV die Augenlasern-Kosten nicht zahlt?
Sie können die Entscheidung prüfen lassen, Widerspruch einlegen und rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Viele Ablehnungen sind angreifbar.
Spielt es eine Rolle, welche Methode des Laserns gewählt wurde?
Ja. Die PKV bewertet je nach Technik unterschiedlich, ob die Behandlung notwendig war. Methoden wie Femto-LASIK oder PRK können verschiedene Anforderungen erfüllen.
Muss man die Kosten vorstrecken, wenn die Erstattung unsicher ist?
In vielen Fällen müssen Patienten zunächst selbst zahlen. Eine vorherige Prüfung durch die private Krankenversicherung schützt vor unerwarteten Belastungen.
Wie kann eine Kanzlei Sie bei der Kostenübernahme unterstützen?
Eine spezialisierte Beratung hilft zu prüfen, ob die PKV im Einzelfall zahlen muss. Die Kanzlei kann medizinische Unterlagen auswerten, die Argumentation aufbereiten und die Kostenübernahme rechtlich durchsetzen.
