Viele Betroffene suchen nach Listen, in denen Krankheiten aufscheinen, die „automatisch“ zur Berufsunfähigkeit (BU) führen. Eine solche amtliche Liste gibt es nicht – und zwar aus gutem Grund: Ob BU vorliegt, hängt immer von zwei Dingen ab: Schwere der gesundheitlichen Einschränkung und konkreter Job mit seinen prägenden Tätigkeiten. Genau deshalb ist eine individuelle rechtliche Prüfung durch einen Anwalt ratsam. Nur so lässt sich klären, ob und wie Ansprüche gegen den Versicherer durchgesetzt werden können.

Keine Liste anerkannter Krankheiten bei Berufsunfähigkeit: Entscheidend ist Ihr Beruf und die Einschränkung. Kanzlei Engelhardt prüft Ihren individuellen Fall 0941 – 20 600 850.

Wichtig vorab: Ohne Anwalt geht es nicht

  • Leistungsanträge, Formulierungen und Fristen entscheiden oft über Erfolg oder Ablehnung.
  • Versicherer bewerten medizinische und berufliche Details fallbezogen; Fehler im Antrag können kaum korrigiert werden.
  • Holen Sie vor dem ersten Schritt anwaltlichen Rat ein – das ist keine Option, sondern Pflicht, wenn Sie Ihre Chancen wahren wollen.

Häufigste Ursachen von Berufsunfähigkeit

Bitte beachten: Die folgende Tabelle ist unverändert übernommen.

Häufigste Ursachen für Berufsunfähigkeit

Erkrankung Prozent

  • Psyche / Nervenleiden 31,88 %
  • Skelett- und Bewegungsapparat 20,33 %
  • Krebs / bösartige Geschwülste 17,77 %
  • Sonstige Erkrankungen 14,58 %
  • Unfälle 8,38 %
  • Herz / Gefäßsystem 7,03 %

Tabelle: Ursachen von Berufsunfähigkeit (Quelle: Morgen & Morgen 2021)

Warum es keine offizielle Liste „anerkannter Krankheiten“ gibt

Eine Erkrankung allein begründet keine BU. Maßgeblich ist, wie sie Ihre wesentlichen beruflichen Tätigkeiten beeinträchtigt – und zwar mindestens zu 50 % voraussichtlich über sechs Monate. Ein identisches Krankheitsbild kann in zwei Berufen völlig unterschiedlich zu bewerten sein (z. B. schwere Rückenschmerzen bei Pflegekraft vs. reiner Bildschirmtätigkeit). Fazit: Listen können Orientierung geben, ersetzten aber niemals die juristische Einzelfallprüfung.

Typische Krankheitsgruppen, die häufig BU-relevant sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Zur besseren Orientierung haben wir Erkrankungen zu Gruppen zusammengefasst – das ist keine Anerkennungsliste, sondern ein Überblick, wo BU-Risiken in der Praxis oft auftreten:

  • Psychische und neurologische Störungen: Depression, bipolare Störung, Angst- und Panikstörungen, PTBS, Schizophrenie, Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose, Fatigue-Syndrom.
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats: Arthrose/Arthritiden, Bandscheiben- und Wirbelsäulenleiden, schwere Knie-/Schulter-/Hand-Probleme, Fibromyalgie, Osteoporose.
  • Onkologische und systemische Erkrankungen: Krebsarten und bösartige Neubildungen, Autoimmunerkrankungen (z. B. Lupus), HIV-Folgeerkrankungen.
  • Herz-, Lungen-, Stoffwechselerkrankungen: Koronare/Herzerkrankungen, COPD und andere Lungenerkrankungen, schwer einstellbarer Diabetes.
  • Sinne und Neurologie: Blind-/Taubheit, relevante Hörverluste, Migräne in hoher Frequenz/Schwere.
  • Unfallfolgen: Schädel-Hirn-Trauma, Lähmungen, Verbrennungen, komplexe Frakturen.

Wichtig: In mehreren Berufen (z. B. Luftfahrt, OP-Assistenz, körpernahe Handwerke, Leistungssport) können berufsspezifische Mindestanforderungen dazu führen, dass bereits „geringere“ Einschränkungen BU-relevant werden. Genau diese Abgrenzung gehört anwaltlich geprüft.

BU-Grad: Was zählt rechtlich?

Der BU-Grad misst, zu welchem Anteil Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Ab 50 % besteht in der Regel Anspruch auf die volle BU-Rente (vertragliche Bedingungen beachten). Wie dieser Grad ermittelt wird, ist juristisch komplex: Es geht nicht um ICD-Codes, sondern um prägende Tätigkeiten, deren Zeitanteile und Belastungen – und wie Ihre Einschränkungen genau dort wirken.
Pflichtprogramm: Tätigkeitsprofil erstellen, medizinische Nachweise strukturieren und den Antrag anwaltlich formulieren lassen.

Beispiele zur Einordnung

  • Flugbegleitung + ausgeprägte Angststörung: Sicherheitsrelevante Aufgaben und Pflicht zur Ruhe in Ausnahmesituationen – bereits moderate Panikattacken können vollständige BU bedeuten.
  • Malermeister + Oberarmfraktur: Manuelle Kernarbeiten (Spachteln, Streichen, Über-Kopf-Arbeiten) sind prägend – deutliche Einschränkung kann hohen BU-Grad begründen.
  • Labor-Naturwissenschaft + ausgeprägte Arthrose der Hände: Präzisionsarbeit, Pipettieren, feinmotorische Tätigkeiten – Einschränkungen wirken direkt auf die Kerntätigkeiten.

Diese Beispiele zeigen: Jobprofil + Beeinträchtigung bestimmen das Ergebnis – nicht der Diagnosename allein.

Tabelle zum Grad der Berufsunfähigkeit

Im Netz finden sich Tabellen mit Fallkonstellationen und zugeordneten BU-Graden. Solche Übersichten können ein Gefühl für die Bandbreite vermitteln, ersetzen aber keine rechtliche Bewertung Ihres konkreten Berufsbilds. Prüfen Sie jeden Einzelfall mit Anwalt – insbesondere, wenn Versicherungsbedingungen Sonderklauseln (z. B. abstrakte Verweisung, Umorganisationsklauseln) enthalten.

BU-GradErkrankungBeruf
50 %AneurysmaSteuerberater
50 %BandscheibenschadenPhysiotherapeutin
50 %RückenschmerzenUnternehmer
50 %Psychische ErkrankungVerkäufer
50 %KnochenkrebsIT-Berater
50 %BrustkrebsZahnärztin
50 %Depressive EpisodePhysiotherapeut
50 %ArthroseNaturwissenschaftler
50 %WirbelsäulendegenerationProduktions-Arbeiter
50 %Sicca-SyndromInformatiker
50 %HerzkrankheitKaufmann
75 %LymphdrüsenkrebsTaxi-Fahrer
75 %BrustkrebsRechtsanwältin
75 %BandscheibenschadenZahnarzt
75 %Multiple SkleroseZahnarzt-Helferin
75 %HypophysentumorPartnervermittlerin
75 %ParkinsonVerkaufstrainer
75 %MuskelschwundBäckermeister
75 %LungenerkrankungKaufmann
75 %KniearthroseProfi-Fußballer
75 %Schwere depressive EpisodeHandelsvertreterin
75 %PolyneuropathieRechtsanwalt
75 %OberarmfrakturMalermeister
75 %SchlaganfallArzt
75 %Non-Hodkin-LymphomZahnärztin
75 %HodenkrebsSchlosser
75 %BandscheibenschadenFliesenleger
75 %KniearthroseHandwerker
75 %DemenzIngenieur
75 %HerzerkrankungOrthopäde
75 %DiabetesBereichsleiter
75 %OsteoporoseTechniker
100 %UnterschenkelfrakturProfi-Fußballer
100 %Psychische ErkrankungVersicherungsvertreter
100 %BandscheibenschadenProfi-Fußballer
100 %Zerrung KniegelenkProfi-Fußballer
100 %Zerrung KreuzbandProfi-Handballer
100 %AngststörungFlugbegleiterin
100 %HörverlustFlugzeugführer
100 %DarmkrebsPilot
100 %GehirntumorBiologe
100 %DepressionUnternehmensberater
100 %LeberkrebsDesigner
100 %DrogenabhängigkeitArzt
100 %SpondyloseHandwerker-Meister
100 %TuberkuloseMetallbauer
100 %AutoimmunerkrankungHandwerker
100 %MigränePilot
100 %BindegewebskrebsDozent
100 %SchizophrenieLehrerin
100 %EpilepsiePilot

Krebs & BU: hohe Anerkennungsquoten – aber keine „Automatik“

Auch schwere Diagnosen wie Krebserkrankungen führen nicht „automatisch“ in die BU. Anerkennungsquoten können hoch sein, dennoch bleibt der Nachweis der beruflichen Beeinträchtigung entscheidend. Gerade bei wechselnden Belastungsphasen (Therapie/Remission) ist die saubere zeitliche Dokumentation wichtig – juristisch begleiten lassen!

Trend: Psyche/Nerven auf dem Vormarsch

Seit Jahren steigt der Anteil psychischer und neurologischer Ursachen an den BU-Fällen. Parallel wächst die Bedeutung einer sorgfältigen Darstellung der Tätigkeitsanforderungen (z. B. Zeitdruck, Schichtsystem, Verantwortung) und der medizinischen Verlaufsschilderung – beides sollte anwaltlich koordiniert werden, bevor Unterlagen beim Versicherer landen.

So gehen Sie jetzt vor (Checkliste – nur mit Anwalt)

  1. Kein Alleingang: Erst anwaltliche Erstberatung einholen.
  2. Tätigkeitsprofil erstellen (prägende Aufgaben, Zeitanteile, Belastungen).
  3. Medizinische Dokumentation strukturieren (Befunde, Berichte, Verlauf).
  4. Versicherungsbedingungen prüfen lassen (Klauseln, Fristen, Nachweisanforderungen).
  5. Leistungsantrag durch Anwalt formulieren und kommunikativ begleiten (Rückfragen, Gutachten, Fristenmanagement).

Fazit

Es gibt keine offizielle Liste „anerkannter Krankheiten“ für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ausschlaggebend ist, wie sich Ihre gesundheitliche Einschränkung auf Ihre konkrete berufliche Tätigkeit auswirkt. Genau deswegen ist anwaltliche Beratung zwingend – von Anfang an. So vermeiden Sie Formfehler, sichern Beweise, wahren Fristen und erhöhen die Chance auf eine faire Leistungsentscheidung erheblich.